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Hanau. Donnerstag, den 18- September 1828*

Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachun, gen der Oberbehörden.

i. Nachdem durch Beschluß ^uritucpeit Ministe, riums deS Innern vom 15 Januar b. J. dem Dr» ganisten und Kastenverwalter Forsch dahick bte Verwaltung des Almosenkastens der Marienkirche, der Siechhanskasse, der Schsedeschen Legatenkasse Bei dem Almosenkasten, und der Schicdeschen Le- gatenkasse bei der HohenlaydeSschuIe übertragen worden ist, so wird solches hiermit zur allgemei- aen Kenntniß gebracht. Hauau den 19. Aug. 1828.

Kurhess. evangel. Konsistorium das. Rieß.

vt. Spangenberg.

;. Die den 1. Mai 1829 leibsällig werdende Witth- schaft zu Marjos (Amts Steingus nebst den dazu geschlagenen sogenannten Glückschen Gütern an Aeckern, Wiesen und Gärten, dem gleichfalls da­zu gefügten herrschaftlichen Amtögutc daselbst, zu­sammen ungefähr 100 Morgen haltend, soll mit dem dazu gehörigen grossen Wohn« und Wirths- Hause, nebst bedeutenden Oekonomic - und Bren- nercigebäuden, und mit den noch zu diesen Gü­ter» zu schlagenden, aber erst den 1. Jan. 1833 leihefüllig werdenden Caducackern von 41 Mor- ItN 38 Ruthen auf 9 oder 12 Jahre öffentlich an den Meistbietenden verpachtet werden. Zu diesem Ende wird Termin auf Mittwoch den 24. Sept. I. 5., Morgens 10 llhr, anberaumt, in welchem Pachtliebhaber in dem fokale unterzeichneter Be­

hörde fid) einfinden, und nach Anhörung der als- ^'"" bekannt zu machenden, und bereits vorder flUm.VT . Pretoria te der gedachten Behörde, trifte Steinau, zur Einsicht $ e ner^ä^^k^S $tbcb^nsunaen, und nach gesche- die nöthigen ökonomischen reichendes Vermögen zur Kaunonsleistung u Güterhewirthschaftung, ibreGebote zwProtokosi geben können. Hanau den 12. Aug. 1828.

Kurf. Finanzkammer. Schlereth.

vt. Blum.

3 Nachdem zu dem öffentlichen Vcrkaufderbcider hie­sigen Leihbank hinterlegten und verfallenen Pfänder Gmf »^ 7. «i. »U-s-tz-r rtwg - . Tage anberaumt worden nt, so wird solches mU dem Anfügen hierdurch bekannt gemacht, daß alle von dem 1. Sept. 1827 an ins zum Eiide s-br.

1828 eingelegten und auch die bis Ende September 1828 ^verlängerten Pfänder, wenn solche mcht nnt zur Derganthung gezogen werden soöen, tönasiens bis rum 30. Sept. dieses ^ahrs, weil alsdann d - Leihbücher geschlossen werden, Entweder ausgelöst ober die dagegen abgegeb.-

Leibzettel verlängert werden müssen. Bei Kleidern wollenen Waaren und andern «er» w slich » Mobilien, hinsichtlich deren der Vorschuß in Gemäß keil der Lombardsordnung nur auf b Mo. uate aeschiebet, findet aber keine wertere Umschrei- b na statt/ Ob nun gleich schon settsmebrererr Jahren die Schreibstube deö Leihhauses während