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Hanau. Donnerstag, den 21- August 1828*

Kurfürstliche Ernennungen.

Seine königliche Hol'cit der Kurfürst baden den bisher IN Burgbaun gestandenen Rentincister, Georg Kind, die erledigte Reutmeiftersiclle M Mackenzelb?---- in der Provinz Ftilda, allergnädigst übertragen.

Seine königf. Hoheit der Kurfürst haben dem zu der durch Resignation des Pfarrers Bippart erle­digten Pfurrersielle iz Wauufried, Klaffe Eschwege, ^rifentirten bisherigen Pfarrergehülfen Ernst Bip­part dortselbst die allerhöchste Bestätigung ertheilt; dem Rentcrcikchreiber Kourad Tbiel in Ziegen- hain die dortselbst erledigte Fruchtmagazinskontrol- lcurstelle, nur

dem George Nuhn inOberhann die erledigte Was- serbauaufswerftellc in den Kreisen Fulda und Hün- feld allergnädigst übertragen.

Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben durch al­lerhöchste Ordre vom 12 b. M. den Prcmierlicute- »ant Schulz, vom Gardejägerbataillon, zum Kapi­tän 2ter Klasse, und die Sckondlicutenants von Trott und von Uslar, istewLinieninfantrricregimeuts Kurprinz von Hessen, zu Premierlicutenaüts, «l- lergnadigst zu befördern geruht.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachung gen der Oberbehörden.

1. Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben dem | Dr. Garthe, Lehrer der Mathematik und Physik

am Gymnasium in Rinteln, ein ausschließliches Privilegium zur Anfertigung und zum Verkäufe des von ihm erfundenen mathematisci-aeos.-^'t-lsR- astronomischen Apparates, KssmoLiobus genannt, uiü-h» «hu» -.- ^ <>^^-moch gut gesun­den werdende» Verbesserungen dergestalt auf den Zeitraum von zehn Jahren zu ertheilen geruhet, daß derjenige, welcher sich vor dem Abläufe dte> ser zehn Jahre in Knrhcsscn, ohne Ermächtigung des genannten Dr. Garthe, mit der entgeltlichen _ Verfertigung oder mit dem Verkäufe des fragli­chen Apparates beschäftigen würde, in eine, halb der Staatskasse und halb dem Dr. Garthe, ne­ben der Konfiskation des betreffenden Apparates, zukommende Geldstrafe von dreihundert Thalern verfallen soll. In Gemäßheit eines Beschlusses kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom Zoten v. M., wird dieses andurch zur öffentlichen Kun­de gebracht. Hanau den 29. Juli 1328. Kurfürstl. hessische Regierung der Provinz . Hanau.

S ch ö it h als.

vt, S ch n n ch.

2. Das eine Viertelstunde von hier gelegene herr­schaftliche Vorwerk, der Verlies genannt, soll vom 1. Mai f. I. an auf fernere 9 bis 12 Jahre öffentlich an den Meistbietenden verpachtet wer­den. Es ist zu diesem Ende ein dritter Termin auf Donnerstag den 4. Sept. d. J., Morgens 10 Uhr, an beräumt werden, und haben die Pachtlu- stigcn sich an genanntem Tage im Lokale der nn- - terzerchneten Behörde eitlzussüdcn, und ihre Ge­bote, nach Vernehmung der Bedingungen/ die