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Hanau. — Donnerstag, den 21- August 1828*

Kurfürstliche Ernennungen.

Seine königliche Hol'cit der Kurfürst baden den bisher IN Burgbaun gestandenen Rentincister, Georg Kind, die erledigte Reutmeiftersiclle M Mackenzelb?---- in der Provinz Ftilda, allergnädigst übertragen.

Seine königf. Hoheit der Kurfürst haben dem zu der durch Resignation des Pfarrers Bippart erle­digten Pfurrersielle iz Wauufried, Klaffe Eschwege, ^rifentirten bisherigen Pfarrergehülfen Ernst Bip­part dortselbst die allerhöchste Bestätigung ertheilt; dem Rentcrcikchreiber Kourad Tbiel in Ziegen- hain die dortselbst erledigte Fruchtmagazinskontrol- lcurstelle, nur

dem George Nuhn inOberhann die erledigte Was- serbauaufswerftellc in den Kreisen Fulda und Hün- feld allergnädigst übertragen.

Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben durch al­lerhöchste Ordre vom 12 b. M. den Prcmierlicute- »ant Schulz, vom Gardejägerbataillon, zum Kapi­tän 2ter Klasse, und die Sckondlicutenants von Trott und von Uslar, istewLinieninfantrricregimeuts Kurprinz von Hessen, zu Premierlicutenaüts, «l- lergnadigst zu befördern geruht.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachung gen der Oberbehörden.

1. Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben dem | Dr. Garthe, Lehrer der Mathematik und Physik

am Gymnasium in Rinteln, ein ausschließliches Privilegium zur Anfertigung und zum Verkäufe des von ihm erfundenen mathematisci-aeos.-^'t-lsR- astronomischen Apparates, KssmoLiobus genannt, —uiü-h» «hu» -.- ^— <—>^^-moch gut gesun­den werdende» Verbesserungen dergestalt auf den Zeitraum von zehn Jahren zu ertheilen geruhet, daß derjenige, welcher sich vor dem Abläufe dte> ser zehn Jahre in Knrhcsscn, ohne Ermächtigung des genannten Dr. Garthe, mit der entgeltlichen _ Verfertigung oder mit dem Verkäufe des fragli­chen Apparates beschäftigen würde, in eine, halb der Staatskasse und halb dem Dr. Garthe, ne­ben der Konfiskation des betreffenden Apparates, zukommende Geldstrafe von dreihundert Thalern verfallen soll. — In Gemäßheit eines Beschlusses kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom Zoten v. M., wird dieses andurch zur öffentlichen Kun­de gebracht. Hanau den 29. Juli 1328. Kurfürstl. hessische Regierung der Provinz . Hanau.

S ch ö it h als.

vt, S ch n n ch.

2. Das eine Viertelstunde von hier gelegene herr­schaftliche Vorwerk, der Verlies genannt, soll vom 1. Mai f. I. an auf fernere 9 bis 12 Jahre öffentlich an den Meistbietenden verpachtet wer­den. Es ist zu diesem Ende ein dritter Termin auf Donnerstag den 4. Sept. d. J., Morgens 10 Uhr, an beräumt werden, und haben die Pachtlu- stigcn sich an genanntem Tage im Lokale der nn- - terzerchneten Behörde eitlzussüdcn, und ihre Ge­bote, nach Vernehmung der Bedingungen/ die