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Hanau. — Donnerstag, den 26^ Juni 1828.

Kurfürstliche Ernennungen.

St. königl. Hoh. der Kurfürst haben den bishe­rigen Pastor extraordinarhrs, auch Zucht -- und Spinnhausprediger, Ludwig Schaub in Caffel, das / erledigte Diakonat in Alleudorf an der Werra, al- lergnadigst übertragen;

dem zum Pfarrer'in Schwarzenhasel,^Klaffe Ro- tenburg, präsentirten Kandidaten der Theologie, Ludwig Volmar aus Philippsthal, die allerhöchste Bestätigung ertheilt; und

den Doktor der Medizin in Caffel, George Straf# ke, zum Landphysikus für den Bezirk des Landge­richts Caffel allergnädigst ernannt.

Allgemeine Verfügungen und Bekannlmachum gen der Oberbehörden.

1. Da ein Beschluß des kurfürstlichen Staatsmini­steriums vom 7ten d. M. den 2ten §phen der Ver­ordnung vom 5. Juni 1818, „wodurch alles Ne- „benpostiren und Privatpferdewechseln durch Fuhr- ™ ^"ethkutscher und andere, welche aus „dem Vermuthen von Pferden ein Gewerbe ma- den Postrouten in der hiesigen Pro- „vinz ei«,für allemal verboten wordendahin „erläutert hat: daß unter diesem Verbote auch „der Fall begriffen sey, wo der Reisende, ehrte „einen 48 stundlgm Aufenthalt, die Reise auf „nnem Nebenwege fortsetzt, welcher schon vor faulten Poststation wieder in „die Poststrasse emmundet, " so wird dieses, be-

fohlnermassen, zur Nachachtung der betreffenden Gewerbetreibenden, hiermit bekannt gemacht. Ha- nau den 22. Mai 1828.

Kurfürst!. Hess. Regierung der Provinz Hanau.

Schöuhals.

vt. Schunck»

2. Das herrschaftliche Vorwerk, der Lehrhof ge­nannt, £ Stunde von Hanau gelegen, wird mit dem iten Mai k. I., leihefallig, und soll daher auf fernere 9 bis 12 Jahre öffentlich an den Mnst- bietenden verpachtet werden. Zu dieser Verpach­tung ist Termin auf Donnerstag den 3 Juli d. J. anberaumt worden. Pachtlustige haben sich daher am gedachten Tage, Morgens 10 Uhr, im Lokale der unterzeichneten Behörde einzufinden und ihre Gebote nach geschehener Vorlesung der Bediv- aungen, welche auch schon früher in der Registratur eingesehen werden können , zu Protokoll zu geben. Bei der Ausbietung wird niemand zugelassen, der nicht wegen ssines bisherigen Wohlverhaltens, er, S?r Erfahrung in der Landwirthschaft, des-

m über den Besitz eines hinlänglichen Be­triebskapitals und die Fähigkeit die erforder­liche Kaution zu leisten, amtliche Zeugnisse bei# zubringen im Stande ist. .

Die Zubehörungen gedachten Hofguts bestehen ausser den Wohn- und Ockonomiegcbauden tu er, nem Inventar an Vieh, Brau - und. Brenner«, acräthschaften, ausgestellten und besamten Län, dercien, nebst Schiff und Geschirr,,der herge­brachten Hutgerechtigkeit, einer Schafcrelgerech- rigkeit von 4 bis 500 Stuck, der mastgeldfreie«