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Kurfürstliche Ernenrungen.

Der Oberförster Möller in Gudeniberg ist zum Mitgliede der dasigen Polizeikommisjon allergnä- digst bestellt.

Dem Doktor Valentin Ignatz Wicgand aus Fulda ist die Ausübung der Arzneikunde, der Wundheil- kunst und der Geburtshülfe daselbst allergnädigst ge­startet worden.

Se.köuigl. Hoheit der Kurfürst haben durch aller­höchste Ordre vom 19ten d. M. den Sekvndlieute- nant Delorme, vom 2ten Husarenregiment Her­zog von Sachsen -Meiningen, zum Premierlieutenant allergnädigst zu befördern geruht.

Der Thierarzt Johaünes K'ipoert aus Oberaula ist zum provisorischen Kreisthicrarzte für den Kreis Fritzlar, mit dem Wohnsitze in Kerstenhausen, und der Referendar Schröder bei der Regierungsdepu­tation in Rinteln zum Mitgliede der dasigen Forst- rügekommissiou vorläufig allergnädigst bestellt wor­den.

Allgemeine Verfügungen und Bekannlmachunr gen der Oberbehörden.

i. 31t der Nacht vom 26. auf den 27. v. M. ist von der Anlage vor dem Frankfurterthor, ein im Bluben gestandener doppelter Nelkenstock boshafter oder frevelhafter Weise ausgezogen worden, wo» von der Thäter bis jetzt noch nicht ausgemittelt

werden können, um zur verbleiten Strafe gezo­gen zu werden. Die uuterzeiclnetc Behörde sieht sich hierdurch veranlaßt,, zur Verhütung ähnlicher Frevel, öffentlich hiermit bekannt zu machen, daß jede Beschädigung an dn Verschönerungs­aulagen um hiesige Stadt, sey es an Blu- meu, Gewächsen', oder Gsträuchen, an Bäu­men oder Bänken rc, im Lbtretungsfglle mit ge­bührender nachdrücklicher Polizeistrafe werde be­legt werden, man jedoch erwarte, daß jeder ge* "-v^UMMsch dergleichen Frevel sich nie erlauben, vielmehr alles anfbieten werde, zur Entdeck»«;» und gehörigen Anzeige eines solchen Frevels Mt- zuwirken. Hanau den 13. Mai 1828.

Aus kurf. Polizeidirektion hierselbst. N e u h o f.

2. Die Zügellosigkeit eines grossen Theils der hie­sigen Jugend durch freveldafteszWerftn mit Stei­nen auf den Plätzen und Strassen hiesiger Stadt hat seither dermaßen überband genommen, dass nicht selten Erwachsene in Gefahr, beschädigt zu werden, gekommen sind. Diesem Unfuge läßt sich aber langer nicht mehr Nachsehen; es werden da­her mit Beziehung auf die deshalbigen früheren Verbote, alle Eltern, Vormünder und Schulleh- rer hierdurch wiederholt aufgefordcrt, ihren Kin­dern und Schülern ein ordnungsmässig ruhigeS sittliches Betragen auf den Strassen, zumal beim Ausaang aus den Schulen ernstlich einzuschärfen, indem diejenigen, die sich dennoch eines unanstäu- diaen ausgelasienen Lärmens und Laufens auf öf­fentlicher Strasse, namentlich aber des Werfens