Hanau. — Donnerstag, den 3- April 1828*
Kurfürstliche Ernennungen.
Se. königliche Hoheit der Kurfürst haben den Kominerzrath Johann Friedrich Hauchar allhier zum Buchhalter des Leihhauses hierselbst allergnä- digst bestellt;
den einstweiligen Landbaumeister in Altmorschen, Peter Augener, und
den vorläufig ernannten Zollbereiter Bramer in Spangenberg, Lizentinspektion Eschwege, in dieser Eigenschaft huldreichst bestätigt.
Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben dem Metropolitan in Rotenburg, Karl Wenderoth, das erledigte Dekanat dortselbst allergnädigst übertragen;
dem Pfarrer in Treisa, Christoph Franz von Ro- ques, znm Metropolitan der Klasse Treisa allergnädigst bestellt, und
den Pfarrer in Allendorfan det Landsburg, Adam Mannel, das Vikariat Rommershausen nebst dem Filial Dittershausen, gegen Verzichtung auf das Vikariat Dorheim, huldreichst verliehen.
Allgemeine Verfügungen und Bekanntniachum gen der Oberbehörden.
1‘ s ^^^^"'^wundarztstclle zu Naumburg, Krei- .^P'dagen erledigt worden ist, so werden dazu hinlänglich qualifizirte Bewerber hierdurch aufg^ordert, sich binnen sechs Wochen bei Hiesi- ger Regierung um diese Stelle zu melden. Cassel den 11. März 1828.
Kurhessische Negierung hierselbst. Hasse npflüg.
2. Die Besitzer von Ländereien, worauf sich Bäume, Hecken und Sträncl-e befinden, werden hiermit erinnert, ihre Bäume, Hecken ic. von dem Raupennestern vor dem Ende des laufenden Monats so gewiß zu reinigen, als sie sonste» nach Maaßgabe der Verfügung vom 31. August 1778, in eine Strafe von 4 fr. für jedes durch die Poli- zeisergeanten und Flurschützen bei dcmnächsti- ger Visitation entdeckt werdende Raupennest verfallen werden. Hanau den 19. März 1828.
Aus kurf. Polizeidirektion.
N e u h o f.
4.
Z. Die in der hiesigen Fasanerie gelegenen, zur. Hofverwaltung gehörigen Wiesen sollen Freitag den 11. April, Morgens 9 Uhr, in der Wohnung des Gartcuiuspcktors Meinicke, auf einen Zeitraum von 9 Jahren, offenrlich an den Meistbietenden , vorbehaltlich höherer Genehmigung, verpachtet werden. Pachtliebhaber haben sich daher in der gedachten Wohnung einzufinden und ihre Gebote abzugeben. Hanau den 24. März 1828. Kurf. Schloßinspektion.
Es haben sich in hiesiger Stadt oie Gattern — bereits seit einiger Zeit in mehreren benachbarten Staaten verkommend —, jedoch bis zetzt nur an einer Person, gezeigt.
Sämmtliche Sicherheitsvorkehrungen gegen die weitere Verbreitung dieser Krankheit sind ergriffen worden. Indeß läßt sich doch, da das An- steckungsqift leicht verschleppt werden kann, und es auch Individuen gibt, die feine ächte Schutz- pocken aebabl haben, furchten, es möchten mehr Fälle von Blatternkrankhcit hier eintreten.