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Hanau. Donnerstag, den 3- April 1828*

Kurfürstliche Ernennungen.

Se. königliche Hoheit der Kurfürst haben den Kominerzrath Johann Friedrich Hauchar allhier zum Buchhalter des Leihhauses hierselbst allergnä- digst bestellt;

den einstweiligen Landbaumeister in Altmorschen, Peter Augener, und

den vorläufig ernannten Zollbereiter Bramer in Spangenberg, Lizentinspektion Eschwege, in dieser Eigenschaft huldreichst bestätigt.

Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben dem Me­tropolitan in Rotenburg, Karl Wenderoth, das erledigte Dekanat dortselbst allergnädigst übertragen;

dem Pfarrer in Treisa, Christoph Franz von Ro- ques, znm Metropolitan der Klasse Treisa allergnä­digst bestellt, und

den Pfarrer in Allendorfan det Landsburg, Adam Mannel, das Vikariat Rommershausen nebst dem Filial Dittershausen, gegen Verzichtung auf das Vikariat Dorheim, huldreichst verliehen.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntniachum gen der Oberbehörden.

1 s ^^^^"'^wundarztstclle zu Naumburg, Krei- .^P'dagen erledigt worden ist, so werden dazu hinlänglich qualifizirte Bewerber hierdurch aufg^ordert, sich binnen sechs Wochen bei Hiesi- ger Regierung um diese Stelle zu melden. Cassel den 11. März 1828.

Kurhessische Negierung hierselbst. Hasse npflüg.

2. Die Besitzer von Ländereien, worauf sich Bäu­me, Hecken und Sträncl-e befinden, werden hier­mit erinnert, ihre Bäume, Hecken ic. von dem Raupennestern vor dem Ende des laufenden Mo­nats so gewiß zu reinigen, als sie sonste» nach Maaßgabe der Verfügung vom 31. August 1778, in eine Strafe von 4 fr. für jedes durch die Poli- zeisergeanten und Flurschützen bei dcmnächsti- ger Visitation entdeckt werdende Raupennest ver­fallen werden. Hanau den 19. März 1828.

Aus kurf. Polizeidirektion.

N e u h o f.

4.

Z. Die in der hiesigen Fasanerie gelegenen, zur. Hofverwaltung gehörigen Wiesen sollen Freitag den 11. April, Morgens 9 Uhr, in der Woh­nung des Gartcuiuspcktors Meinicke, auf einen Zeitraum von 9 Jahren, offenrlich an den Meist­bietenden , vorbehaltlich höherer Genehmigung, verpachtet werden. Pachtliebhaber haben sich da­her in der gedachten Wohnung einzufinden und ihre Gebote abzugeben. Hanau den 24. März 1828. Kurf. Schloßinspektion.

Es haben sich in hiesiger Stadt oie Gattern bereits seit einiger Zeit in mehreren benachbar­ten Staaten verkommend, jedoch bis zetzt nur an einer Person, gezeigt.

Sämmtliche Sicherheitsvorkehrungen gegen die weitere Verbreitung dieser Krankheit sind ergrif­fen worden. Indeß läßt sich doch, da das An- steckungsqift leicht verschleppt werden kann, und es auch Individuen gibt, die feine ächte Schutz- pocken aebabl haben, furchten, es möchten mehr Fälle von Blatternkrankhcit hier eintreten.