K ur fürstlich e Ernenn u n g e n.
Dem bisherigen Staabshaulboisicu vom Leibgar- dcrcgimeute, Könrad Deichen, ist die erledigte Zeus wiegerstelle vor dem Frankfurterthore zu Caffel aller,gnädigst übertragen.
Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben den Kaufmann Heinrich Wilhelm Ludwig Oelrichs den Jüngern zu Bremen zum lurhessifchen Konsul in der freien Stadt Bremen allergnädigst ernannt;
dem bisherigen Rektor in Apelcru, Johann Friedrich Gottfried Wigand, die erledigte Predig er stelle zu Weibeck in der Grafschaft Schaumburg, sowie
dem bisherigen Pfarrabjunl ten in Steinbach - Hal- lenberg, Juspektur Schmalkalden, Wilhelm Friedrich Habicht, die erledigte lutherische Prcdigcrftelle dortselbst allergnädigst übertragen;
den Strassenbaukommissar Johann Konrad Ger- hold zu Caffel in gleicher Eigenschaft nach Melsun- gen huldreichst versetzt, und
den Baueleven Ludwig Dallwigk von Caffel zum Strassenbaukommissar daselbst vorläufig allergnädigst
Dem Amtswundarzte Hartmann in Naumburg ist, unter einstweiliger Beibehaltung dieser Stelle, die Amtswundarztstelle in Wolfhagen, mit dem Wohnnye an letzterm Orte, allergnädigst übertragen worden..
Se. königl. Hoheit>der Kurfürst haben den bisheri- Sf" Obergerichtsreferendar allhier, Karl Wilhelm Ferdinand Lunker, zum Staatsanwalte für die Provinz Hanau, vorläufig allergnädigst ernannt.
Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachungen der Oberbehörden.
L. Nachdem zu dem öffentlichen Berkaufder bei der hiesigen Leihbank hinterlegten und verfallenen Pfänder Termin auf den 9. April dieses Jahrs und folgende Tage anberaumt worden ist, so wird solches mit dem Aussigen hierdurch ^^^^11^T <J^I^ daß alle von dem 1. März 1827 an bis zum 31. August 1827 eingelegten Pfänder, wenn solche nicht mrt zur Verganthung gezogen werden sollen, längstens bis zum 3t. März dieses Jahrs, weil alsdann die. Leihbücher geschlossen werden, entweder ausgelöst oder die dagegen abgegebenen Leihzettel" verlängert werden müssen. Bei Kleidern, wollenen Waaren und andern ver- weslichey Mobilien, hinsichtlich deren der Vorschuß in GemäßheitderLombardsordnung nur auf»Monate geschiehet, findet aber keine weitere Umschreibung statt. Ob nun gleich schon seit mehreren Jahren die Schreibstube des Leihhauses während der Umschreibzeit auch am Nachmittag des Mittwochen und Samstags geöffnet wird, so hat sich doch vielfältig der Fall ereignet, daß das Geschart der Auslösung oder Verlängerung der verfallenen Pfänder binnen der dazu bestimmten Zeit, der größten Anstrengung ungeachtet, nicht vollständig beendigt werden konnte, indem die Leihzettel über verfallene Pfänder während den letzten Tagen der Um- schrcibzeir in zu grosser Menge präsentirt worden sind. Man sieht sich daher veranlaßt, die Inhaber von dergleichen Leihzetteln aufzufordern, deren Ein- reichung nicht bis in die letzten Tage der Umschreib-