Hanau. —- Donnerstag, den 6^ März 1828.
Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachungen der Oberbehörden.
i. Die mit dem 15. Mai dieses Jabres pachtlos werdenden herrschaftlichen Gastwirtbschajtcn am Bade Nenndorf sollen. auf 6 Jahre öffentlich an den Meistbietenden verpachtet werden, und ist hierzu Termin auf Montag den 10. März d. J. nach Nenndorf eingesetzt. Pachtliebhaber werden hierdurch eingeladen, sich am genannten Tage, Vormittags 10 Uhr, im Marstallsgebäude zu • Nenndorf einzufinden, nrrch Vernehmung der Pacht» bedingungen ihre Gebote. zu Protokoll zu geben, und wenn diese annehmlich befunden werden, auf erfolgte allerhöchste Genehmigung dep Zuschlag zu erwarten; zur Nachricht dient, daß dieses Bad eins der frequentesten des nördlichen Deutschlan- dcs ist, daß dasselbe in der Nähe von Hannover, Ninteln, Preussisch Münden, Bückeburg, Ha- meln und mehrerer Städte, auch unmittelbar an der grossen Bremer Strasse liegt, wodurch der Pachter auch ausser der Kürzest Zuspruch von Reisenden zu erwarten hat. Uebrigens werden nur solche Pachtkompetenten zum Gebote zugelassen, welche sich zur Uebernahme dieser Gastwirthschaf- ten als qualifizirt und zur Kautionsstellung hinlänglich vermögend durch obrigkeitliche Zeugnisse tegitimiren können. Caffel am 7. Febr. 1828.
„ „ _ Kurs. Hess. Brunnendirektion.
2. . nachdem zu dem öffentlichen Berkaufder bei der diesigen Leihbank hinterlegten und verfallenen Pfänder Termrn auf den 9. April dieses Jayrs und folgende <age anberaumt worden ist, so wird solches pstt
dem Anfügen hierdurch bekannt gemacht, daß alle von dem 1. März 1827 an bis zum 3L August 1827 eingelegten Pfänder, wenn solche riebt mit zur Verganthung gezogen werden sollen, längstens bis zum 31. März dieses Jahrs, weil alsdann die Lelhhücher geschloffen werden, entweder ausgelöst oder die dagegen abgegebenen Leihzettel verlängert werden müssen. Bei Kleidern, wollenen Waaren und andern ver- weslichen Mobilien, hinsichtlich deren der Vorschuß inGemäßhcikderLombardsordnung nur auf t> Monate geschiehet, findet aber keine weitere Umschreib bung statt. Ob nun gleich schon seit mehreren Jahren die Schreibstube des Leihhauses während der Umschreibzeit auch am Nachmittag des Mittwochen und Samstags geöffnet wird, so hat sich doch vielfältig der Fall ereignet, daß das Geschäft der Auslösung oder Verlängerung der verfallenen Pfänder binnen der dazu bestimmten Zeit, der größten Anstrengung, ungeachtet, nicht vollständig beendigt werden konnte, indem die Leihzettel über verfallene Pfänder während den letzten Tagen ber Um# schreitzzeit in zu grosser Menge präsentirt worden sind. Man sieht sich daher veranlaßt, die ^uhaber von dergleichen Leibzetteln aufznfordern, deren eut# reichung nicht bis in die letzten Tage der Umichreib- reitA' verzögern, widrigenfalls man zur Vermeidung von Unordnung und Nachtheil in die unangenehme Nothwendigkeit versetzt wird, die wegen Mangel an Zeit nicht mehr «»-geschrieben werden könnenden . Pfänder zur-Verganthung zu ziehen. Hanau den
23. Februar 1828. ,
Kurfürstl. hessische Leiybankodrrekrton.