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Kurfürstliche' Ernennungen.

Seine königl. Hoheit der Kurfürst haben dem kai- serl. russischen Staatsrath V.Rcissig, sowie dem kaiserl. russischen Obersten von dem Jngeuieurkorps, von Troitteur, ersterem das Kommandeurkreuz er­ster , und letzterem das Kommandeurkreuz zweiter Klasse des goldnen Löwcnvrdeus allergnadigst ver­liehen.

Seine königl. Hoheit der Kurfürst haben den großberzogl. badensch/n Geuerallieutenant Johann Baptista Lingg, Großkreuz des kurhessischen Or­dens vom goldnen Löwen, sammt seiner ehelichen Nachkommenschaft in den Adelstand,d^ Kurfürsten- thums unter dem Namen : Lingg von Linggen- feld, zu erheben allergnädigst geruhet.

Allgemeine Dürfügungen und Bekanntinachun- gen der Oberbchörde».

1. Das am Altstädter Marktplatz, zwischen dem Rathhause und der Marienkirchgasse unddem Gast- Hause zum Stockholm gelegene, mit Nr. 50 be­zeichnete, und sowohl seiner Lage nach als auch wegen seiner baulichen Einrichtung zu jedem bür- gerOchen Geschäfte geeignete, bisherige Renterei- gcbaude, soll nebst den dazu gehörigen Hinter­gebäuden, dem Hofraum und dem kleinen Garten öffentlich versteigert werden, und ist hierzu ein vierter Termin auf Donnerstag den 3. Januar k- Ist, «Nachmittags 2 Uhr, in besagtem Rcn- tweWbaude zu Hanau anberaumt worden. Das

Hauptgebäude enthält einen grossen gewölbten Kel­ler mit mehreren Lattenverschlägen, im untern Stockwerk 4 wobnbare Pieren, eine geräumige Küche mit einem Sparherd und einem kleinen Vor- rathsbehaltcr, in der Beletage 4, und in der zwei­ten Etage 3 wohnbare Diecen. Der Bodenraum ist durchgängig gedielt, und auf demselben auch das Kehlgebälkc mit einerBretterverschalung ver­sehen. Der geräumige Hof ist mit einem beson­dern Einfahrtsthor, sowie der Garten mit einem Pumpebrunnen versehen, und auf dem Hof befin­den sich nachstehende Nebengebäude, nämlich: 1) ein Pferdestall für 5 Pferde, mit Heuboden; 2) ein Wohnhaus nebst Holzremise, mit einem einge­mauerten kupfernen Kessel und einem Darrofens 3) eine Wagenremise mit' Heuboden, und 4) ein zweitheiliger Schweinestall. Kaufliebhabern wird daher von dieser Versteigerung Kenntniß gegeben, um in dem anberaumten Termine erscheinen, und nach vorgängiget' Vernehmung der Verkaufsbedin- gungön, welche auch schon früher bei der unter­zeichneten Stelle zu erfahren sind, ihre Gebote zu Protokoll geben zu können. Dabei dient jedoch zur Nachricht, daß nur solche Kaufliebhaber zum Bieten werden zngclafsen werden, deren Zahlungs­fähigkeit bereits bekannt ist, oder vor Eröffnung ' der Licitation genügend, dargethan wird. Hgnaü den 11. Dez. 1827. '

Kurfürstliche Schloßinspektion.

2. Nachdem durch allerhöchsten Beschluß des surf. Staatsministeriums vom 5. d.M. genehmigt wor­den. ist, daß auch-für das nächste Jahr 1828 in ben Kreisen Fulda und Hünfeld, sowie in dem