Wochenblatt für die Provinz H n n a«.
Hanau. — Donnerstag, den 6^ Dezember 1827.
K urfü rst lich e Einen nun g en.
Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben dem Rentmeister in Wolfhagen, Wilhelm Heyken, die Lizentverwaltung daselbst nulmehr definitiv huldreichst übertragen; MfL - den bisherigen gehenden Förster zu Bückethaler Landwehr, Wilhek«^ H-cffenMug7^«arrettrnden Förster in Zersen, Forstinspektion Rinteln, und dagegen
den bisherigen Fonrier vom Gardejägerbataillon Heinrich Wachs zum gehenden Förster zu Bücketha- kr Landwehr, Forstinspektion Rinteln, allergnä, digst ernannt.
Der Gürtlermeister Kolbe zu Caffel ist zum Mit- gliede des Stadtrathes daselbst allergnädigst bestellt.
Se. königl. Hoheit.ber Kurfürst haben den bisherigen Referendar bei der Regierung in Marburg, Karl Wilhelm Robert, nunmehr debei zum Asses, sor huldreichst ernannt.
Gesetzgebung.
Die Nr. VIII. des Gesetzblattes von diesem Jahre enthält:
Verordnung vom 14. November, das Landgestütewesen betreffend.
Die Nr. IX. enthält:
1) Ausschreiben des Staatsministerinms vom 15- November, die Privatschulen betreffend.
2) Ausschreiben des Staatsministerinms vom 16. November, das Wegegeld in der Grafschaft Schaumburg betreffend.
3) Verordnung vom 19. November, über die poli- ^Msichtliche Strafbefugniß. Mittel Vn^Sachen ^Ä^Ä ^^ treffend. " ^frechtspflege .bc
G e f k tz geb ^ n g . .
Verordnung vom 14. November 1827, das Landgestütewesen betreffend.
Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm der II.,
Kurfürst rc. x. , ,
haben sowohl in-Berücksichtigung der vielfältigen aus mehreren Kreisen des Kurfürstenthums finge» gangenen allerunterthänigsten Gesuche wegen Ver- aröfferung der Landgestüteanstalt, als auch vorzüglich in Betracht der Benutzung dieser Anstalt durch den Ankauf der Remontepferde für unsere Kavalle, rie aus den von Unsern Unterthanen gezogen werdenden jungen Pferden, und der überall sichtbaren guten Folgen, welche diese früherhin nur in einigen Provinzen Unserer Staaten bestandene Anstalt hervorgebracht hat, derselben eine grössere, auf alle Provinzen sich erstreckende, Ausdehnung, gegeben, und verordnen, unter Aufhebung der höchsten Landgestüteverordnung vom 14. Februar 1818, allergnädigst: