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Kurfürstliche Eruennungen.

Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben den bishe­rigen Pensionarkapitan Schleyermacher, zum Etap- penkommandant in Oldendorf,

den Kandidat der Chirurgie,. Herpcl, zum Kom- pag'niewundarzt zweiter Klaffe, im ersten Linienin- ffaütLriereaiment Kurprinz von HeffeN,

den Hofbauder allhier, Jobannes. Franke, nun­mehr zum Hofküfermeister, und

den Koch, Heinrich Kauffeldt, aus Groffeuntte, zum Aidckvch in der Hofkirche Mergnadigst ernannt.

Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben dem bishe­rigen Landbereiter in Friedewald, Wilhelm Fröh­lich, die erledigte Laudbereitcrstelle zu Felsberg provisorisch huldreichst übertragen, und dagegen

den bisherigen Wachtmeister in der Garde du Korps, Friedrich Pauli, zum Landbereiter in Frie­dewald allergnüdigst ernannt.

Lndwig Milz aus Salzungen ist die Ausübung der ^hierdettknnde im Kreise Gelnhausen allergnüdigst

Se. komgl. Hoheit der Kurfürst haben die Brun- NH" - und Bademeisterstelle zu Hofgeismar dem pro­visorisch damit beauftragten, bisherigen Kunst- merstergehulfcn zu Carlshafen, Kaiser, nunmehr wirklich huldreichst übertragen.

Allgetneine,Verfügungen und Bekänntn'.achutt- gen der Oberbehörden.

1. In Gemaßheit des §. 5 und mit Beziehung auf den § 8 der Verordnung vom 29. März d, J. .wird hierdurch zur Kenntniß sämmtlicher Mitglied der der Clvilwittwen - und Waisengesellschaft ge­bracht, daß für das zweite halbe Jahr 1827, so wie für das Jahr 1828 ein Beitrag von sechs gu­ten Groschen von feden fünfzig Thalern Einkom­mens vierteljährig erhoben werden soll. Dery'e- nigeN Kaffenbeamten, welche zu diesem Behuf nach §. 10 der obigen Verordnung Gehaltsabzüge zu machen haben, dient hierbei zugleich zur Nach­richt, daß ihnen desfalsigc spezielle Nachweisungen, nebst der Bezeichnung der mit der Erhebung der Beiträge beauftragten Personen, noch besonders mitgetheilt werden sollen. Cassel am 9. Aug. 1827. Kurfürst!. Civilwittwen - und Waisen- kommiffion hierselbst.

Böttger. Heppe.

2. Montag den 3. k. M. September, Vormittags 10 Uhr, soll in dem hiesigen Finanzkammergebän- de eine Lieferung von 500 Zentnern Heu, und 261 Fuder Stroh öffentlich an den Wenigstfor- dernden verakkordirt werden. Die Bedingungen können im Sekretariate der Finanzkammer riHe- sehen werden. Hanau den 24. Aug. 1827.

Kurfürstl. Finanzkammer. Schl ereth.

vt. König.