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nichtet und seine üble Folge abgewendet werden kann, so lange das Gift noch örtlich wirkt und nicht in die allgemeine Säftenmasse übergegangen ist. In Ermangelung eines Kunstverständigen sauge man die Wunde nicht mit dem Munde aus, 'binde sie nicht zu und bedecke sie noch weniger mit Pflaster, sondern schlage bis zu seiner Ankunft folgendes Ver­fahren ein.

Alle (nachher zu zerstörende) Kleidungsstücke um die Bißwunde müssen vorsichtig und schnell abgelöst wer­den. Das Bluten der letzteren wird, soviel es nur geschehen kann, befördert. Man wasche sie deshalb augenblicklich und anhaltend erst mit lauem Wasser, später, wenn das Bluten nachläßt, mit starker war­men Aschenlauge, oder mit einer Auflösung des äz- zenden Laugensalzes, oder mit warmem scharfem Salzwasser, oder mit Urin aus. Das Wasser, nwl- ches bereits zum Auswaschen gebraucht worden, schütte man nicht wieder zum reinen, sondern sam­mele es, und giesse es in ein in die Erde gegrabe­nes, sorgsam mit Erde zu bedeckendes, Loch.

Die Hände desjenigen, der sich mit der Wunde beschäftigt, müssen frei von Verletzungen, aufge­kratzten Stellen, Vlätterchen k. seyn. .

Der.Wundarzt macht hierauf unter der nöthigen Vorsicht Einschnitte tn die Wunde mit kein Messer, und setzt einen Schröpfkopf auf. Das 'Einschneiden und Aussaugen läßt man wiederholen, bis kein Blut mehr hervordringt. Nachdem wird die Wunde mit einem glühenden Eisen oder mit Schieß Pulver ausgc- brannt, und durch Einstreuen von Spanisch - Flie­gen-Pulver, wenigstens acht Wochen in Eiterung unterhalten.

Ist die Wunde bereits vernarbt, und man hat dann erst die Ueberzeugung erlangt, daß der Hund, welcher sie verursachte, toll gewesen, so muß sie wieder geöffnet, gebrannt, und in Eiterung gefetzt werden.

. War der Diß so heftig, daß aus der Verletzung eine sehr starke Verblutung entsteht, so darf diese nur vorsichtig und mit Offenhalten der Wunde ge­stillt werdet.

Eine von einem tollen Hunde nicht verwundete, sondern bloß durch dessen Zähne gequetschte und be- geiferre Stelle muß mit Aschenlauge abgewaschen, unb mit Spanisch - Fliegen - Pflaster oder - Salbe, wie die gebissene Wunde, behandelt und in Eiterung erhalten werden.

Sf1 "'" Stelle von einem tollen Hunde nur be­leckt, oder mit Geifer besudelt worden, so ist das jorglame Abwaschen mit warmem Seifenwasser oder mit warmer Lauge hinreichend.

Ausser dem oben angeführten gewöhnlichen Ver­zählen bei einer Bißwunde von einem tollen Hunde,

ist ein vorzügliches und zuverlässiges, von einem ge­schickten Wundärzte zu unternehmendes, Vorbau- ungsmittel gegen die Wasserscheu hier noch -zu er­wähnen. Es ist nämlich das, möglichst bald zuwer- anstaltende, gänzliche Ausschneiden der Bißwunde, sowohl in die Breite als Tiefe. Nur kann man es nicht an allen Stellen anwenden.

Ist dieAusschneidung gleich nach dem Bisse gesche­hen , und ist sie vollständig verrichtet worden, so be- "darf es nach dem hinreichenden Ausbluten der Wun­de nichts als das Einlegen von Charpie, und das Verbinden mit Salben, um eine gehörige Entzün­dung und Eiterung hervorzubringen.

Sind mehrere Tage nach erlittener Verletzung verflossen, oder ist die Bißwunde schon läugerveri narbt, so kann doch die Ausschneidung gemacht, nur muß nachher noch die Blutung befördert, die Wun­de mit einer Anflöfung des ätzenden Läugenfalzes oft ausgewaschen, und dann durch eine höchst ge­sättigte Auflösung dieses Aetzmittels eine heftige Ent­zündung , brandige' Zerstörung der Wundfläche und starke Eiterung erregt werden.

Findet die Ausschneidung wegen Häufigkeit der Bißwunden, oder wegen der Gefahr, wichtige Theile zu durchschneiden, oder wegen der Verstümmelung des Kranken nicht statt, so ist das liesse Erweitern mit dem Messer durch Einschnitte und Auswaschen der Wunden, sowie eine aufmerksame Behandlung derselben mit Aetzlaugensalz anzuwenden.

In der ganzen Zeit vom Bisse an bis zum Aus­bruche der Wasserscheu kann die Ausschneidung und Aetzung der Wunde oder Narbe vorgenommen wer­den.

" Während der Behandlung der Bißwunde hat der Verletzte alle heftige Slnjlrenguugen und Arbeiten zu meiden, sich massig zu bewegen, und leichte, nicht zu nahrhafte, besonders Pflanzenspeisen zu geniest sen, aller erhitzenden Dinge aber sich sorgfältig zu enthalten, und in nicht zu heisser Temperatur zu bleiben.

Uebrigens müssen vorzüglich bei dem Gebissenen Muth und Heiterkeit erhalten, alle niederdrückende Gemüthsbewegungen, Aerger, Schrecken, Kummer, vermieden, und eine sehr geregelte Lebensart vom Kranken geführt werden.

Weigert sich ein Gebissener ärztliche Hülfe anzu- nehmen, so hat die Polizei das Recht, ihn, um die übrigen Einwohner vor der Gefahr der Wasserscheu zu schützen, auf viele Wochen in seine Wohnung zu verbannen, und unter strenge polizeiliche Aufsicht zu setzen. -

Ganz gleich. sind Vorsicht, Verhalten und Be­handlung bei der Bißwunde von einem tollen, wie.