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Hinsicht ihrer hauptsächlich vorsichtig seyn. Am sichersten ist es immer, sie zu tobten.
Bissige Hunde, welche ohne besondere Veranlassung leicht böse werden und anfallen, sollten tobt geschlagen werden.
Gar keinen Vortheil gewährt das Ausschneiden des sogenannten Tollwurms; denn ein Hund, bei dem diese Operation vorgenommen worden, kann, bestimmter Erfahrung zufolge, demungeachtet von der Wuth ergriffen werden.
Daß man vorsichtig mit dem Wegnehmen der Jungen bei Katzen seyn müsse, ergiebt sich aus dem, was oben (S. 1.) über die Entstehung der Wuth gesagt wurde.
Maßregeln zur Verminderung des Vorkom- meng der Wasserscheu durch Ansteckung, und Vorkehrungen beim Vorhandenseyn eines wüthenden oder der Wuth verdächtigen Thieres, um die Fortpflanzung derselben zu verhindern.
Da der Hund unter allen Hausthieren am mer sten der Wasserscheu unterworfen ist, so wird diese traurige Krankheit in unserm Klima da oft vorkommen , wo viele Hunde sind. Jemehr von ihnen sich an einem Orte befinden, desto häufiger ist die Gelegenheit zur Entstehung und Verbreitung der Hunds, wuth.
Bloß durch Verminderung der Hunde ist die schreckliche Wasserscheu selten zu machen. Es ist daher Sorge der Polizei, dem Halten unnötiger Hunde zu steuern, herrenlose wegzuschaffen, und überhaupt auf Beschränkung der Anzahl der Hunde durch zweckdienliche Verfügungen, durch Auflagen aus die Hunde k. zu wirken, sonach die Gefahr, daß ein Mensch von der Wasserscheu befallen werde, zu verringern.
Ein wirklich toller Hund ist möglichst schnell 'zu todten.
Die Stelle, auf welcher ein solcher oder ein ver- meintlich wüthender Hund getödtet worden , muß von dem etwa noch anhängenden Geifer oder Blute gereinigt werden. Man nimmt deshalb die Erde oben- her ab und verscharret sie.
Ein nur im Mindesten verdächtiger Hund muß sogleich gelobtet werden, im Falle er noch keinen Menschen gebissen hat. Wollte man den Hund, wegen seiner Schönheit oder Geschicklichkeit, oder weil er viel Anhänglichkei sind Treue seinem Herrn bewiesen , schonen, und es auf eine mögliche Kur anfonv men lassen, so wird diese mit Gefahr und Verantwortlichkeit verknüpft seyn, und es sind traurige Beispiele genug vorhanden. daß für solche Fälle unzei- tige Rücksichten, wie Mitleid, Sparsamkeit«. gros
ses Unglück anrichteten, indem Menschen und selbst der Herr des Hundes von ihm gebissen wurden und den schrecklichen Tod der Wasserscheu erlitten. Zweckmässige Polizeiverordnungen verbieten daher streng die Kuren bei Hunden, die einige Merkmale der berauschenden Wuth äussern, und gebieten deshalb bei angemessener Strafe die Todtung eines jeden der Wuth nur irgend verdächtigen Hundes, der noch nicht einen Menschen gebissen hat.
Einen der Tollheit bloß verdächtigen Hund sott man, im Falle er einen Menschen gebissen ober begeifert, wo es einigermassen thunlich ist, zur Beruhigung des Beschädigten nicht gleich tobten, sondern mit Vorsicht einfangen, ein sperren und sorgfältig bis zur Entscheidung beobachten, weil sonst der Gebissene der folterndsten, die Gesundheit zerstörenden, und auch für den behandelnden Arzt sehr lästigen, Ungewißheit und steten Furcht ausgesetzt bleibt, ob denn in der That der Hund, welcher verl$t hatte, toll gewesen. Es konnte ja leicht seyn, daß die ver- 1 meinte Tollheit des Hundes gar nicht zum Ausbruche gekommen, mithin die weiteren Vorkehrungen zur Abwendung der Wasserscheu bei dem Gebissenen unnötig wurden. Beispiele, daß von gar nicht wü- tbcnben, aber dafür angesehenen, Hunden Verletzte bloß aus Angst erkrankten, sind nicht selten.
Während der Beobachtungszeit muß der verdächtige Hund so verwahrt werden, daß er nicht entlaufen kann. Man muß ihn daher an eine Seite Je« gen, denn ein Strick konnte er zernagen. Fressen und Saufen müssen ihm, damit er nicht beiffe, vorsichtig gegeben und Kinder ganz von ihm abgehalten werden.
Ein jedes andere, von einem verdächtigen Hunde gebissene, Thier muß alsbald gelobtet unb, sowie das wirklich tollkrank gewesene, ohne daß das Mindeste davon benutzt werden darf, unabgeledert an,einem wenig besuchten Platze tief verscharrt, mit ungelöschtem Kalke überschüttet und, um das Herauswühlen durch Schweine oder Hunde zu verhüten, die Stelle mit schweren Steinen bedeckt werden.
Ist ein toller Hund unter eine Heerde 'Vieh gerathen, so muß die ganze Heerde, Stück vor Stuck, genau untersucht, alle gebissene Thiere aber abgeion- dort und gelobtet werden. Diejenigen Stücke, welche nur vom Geifer des Hundes besudelt worden - sind unter Sorgsamkeit und Vorsicht mit Lange öfters , hauptsächlich an den begeiferten Stellen, zu reinigen, nachher aber ganz im Wasser zu schwemmen- abgesondert von anderem Vieh einzustellen und neun Wochen lang umsichtig zu beobachten. Alle übrige Stücke der Heerde muß man ebenfalls unverzüglich gehörig schwemmen, oder doch jedes einzelne Stück vorsichtig abwaschen; das Nämliche soll bei einer Heerde geschehen, von der in Erfahrung gebracht wur-e, daß Stücke derselben von einem wüthenden H"" gebissen worden, ohne daß man bestimmt erkennt, welche es sind.