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Wochenblatt

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Hanau. Donnerstag, den 19^ Juli 1827.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachun­gen der Oberbehörden.

L Die durch die Bekanntmachung vom 26. Januar v< I. vorerst auf die Dauer eines Jahres ertheil­te Erlaubniß zur Ausfuhr der Papierspähne aus der hiesigen Provinz in das Ausland gegen eine AusgangSabgabe von 4 gGr. oder 18 kr.für den Zentner wird, im Einverständnisse mit der hiesi­gen knrf. Finanzkammer, nunmehr, vermöge der betreffenden Bestimmung in der Verordnung vom 21. Dez. 1825 über die indirekten Abgaben, bis zum Schlüsse des kommenden Jahres verlängert, und solches hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Hanau am 25. Juni 1827.

Kurfürstl. Hess. Regierung der Provinz Hanau. S ch oh Hals.

vt. Schunck.

2. Dem Neubanauer Bürger und Schornsteinfeger- meister Jsaak Hurler ist die ausschließliche Befug- niß zum Fegen der in dem Umfang des ersten und zweiten Quartiers der hiesigen Neustadt befind­lichen Schornsteine, vom 1. Julid. J. an bis da­hin des Jahres 1830, von kurfürstl. Regierung dahier übertragen, und derselbe auf die Vorschrif­ten des AusschreibenS des kurfürstlichen Ministe- "ums des Innern vom 29- Januar 1824, in Be- treff des Reinigend der Schornsteine und der Ab- »rellung deshalbiger Mißbräuchc, in der heutigen Polizeikommissionssitzung verpflichtet ^^^.t n'cld)c6 hierdurch mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß derselbe sic- mit dem für, das Fegen eines Schornsteins

von hieraus bestimmten bereits bekannt gemachten Lohn zu begnügen hat. Hanau den-11.Juli 1827.

Kurfürstl. Polizeikommisflou.

Ncuhof. '

3. Die Amtswundarztstelle zu Wolfhagen ist erle­dig. Bewerber um diese Stelle, welche sich da;» tüchtig fühlen, wc den hierdurch aufgefordert, sich mittelst Beibringung der erforderlichen Zeugnisse über ihre Qualifikation binnen einem Vierteljahre bei hiesiger Regierung zu melden. Eassel den 10. Juli 1827.

K. H. Regierung der Provinz Nicderhesseu. Hasfenpflug.

vt. Easar

4. Nachdem bei großherzoglicher Regierung oUbier der Amtsadvokat Thon als Aktor der Verlassen- schaft des verstorbenen Staatsraths Don Robert­son zu Hanau, wegen zweier vormals Fuldaischen Steuerkapitalien, jedes zu 1000 fl. , welche nach einer Bekanntmachung des großherzoglichen Laud- schafiskollegii zu Weimar vom 23. Februar 1825, auf die diesseitige Rate der Fuldaischen Staats­schulden übernommen worden sind, worüber die Dokumente vom 1. Mai 1805 aber bei der Schlacht von Hanau im Jahr 1813 abhanden gekommen seyn sollen, auf Ediktalladung der etwaigen Bc- . filier derselben, oder derjenigen, welche an diese

Kapitalien Ansprüche zu haben vermeinen sollten, zugleich aber auf Mortifikation der Urkunden an- getragen hat; so werden alle diejenigen, welche besagte Obligationen besitzen, oder sonst Ansprüche darauf zu machen glauben, hiermit vorgeladen, bis zum 1. Dezember dieses Jahrs, diese darüber