Hanau. — Donnerstag, den 5^ Juli 1827.
Kur fürstliche Ernen u un gcu.
Dem Rechtspraktikanten Karl Fürsienau ist die Advokatur bei den Untergerichten des Kreises Schaumburg, ausschließlich des Landgerichts Mn- teln, mildem einstweiligen Wohnsitze in Obcrnkir- chen, allergnädigst übertragen.
Der überzählige Gardesäger Schütz ist zum Wege- und Pflastergelderheber in Preuugesheim huldreichst bestellt.
Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben Den bisherigen Landbaumeister, Justus Dubliert in Fulda, nach Rinteln als Land - und Wasserbaumciftcr des Kreises Schaumburg,
den bisherigen Landbaumeister, Peter Rock in Hersfeld, nach Fulda als Landbaumeister undStras- senbauingenieur auch einstweiligen Wasserbaumeister für die Kreise Fulda und Hünfeld, sodann
den bisherigen Landbaumeister, Leonhard Müller in Schmalkalden, nach Hersfeld als Landbaumeister und Straffegbauingenieur für den Kreis Hersfeld, allergnädigst versetzt, und
den Baupraktikanten Tasch zu Cassel, zum Landbaumeister. und Strasseubauiugenieur auch Wasserbaumeister des Kreises Schmalkalden, huldreichst bc-
Allgemeine Verfügungen und Bekanntniachun- gen der Oberbehörden.
1. Durch die Versetzung des bisherigen Predigers rn ^angenschwarz ^ist die dasige Pfarrei erledigt
werdest, welches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Hanau den 18. Juni 1827. Kurhess. evang. Konsistorium das.
R i e ß. vt, Spangenberg.
2. Bei dem Eintritt der Badezeit werden die des- falls bestehenden Vorschriften, um Unglücksfallru vorzubeugen, abermals in Erinnerung gebracht, und daß nur an den im Mainfluß bestimmten Ba- deplätzen, woselbst auch die gefährlichen Steilen bezeichnet sind, gebadet werden darf, auch an den erlaubten Plätzen Kinder unter 14 Jahren ohne Aufsicht nicht zügelnsten werden sollen. Das Baden im Kinzigflusse, wo viele gefährliche Stellen sind, wird ebenso, wie an andern, wenn glecch nicht gefährlichen Orten , z. B. in den Stadtgräben, und überhaupt an Orten, die sich in der Nähe von öffentlichen Wegen und Spaziergängen befinden, wiederholt untersagt. Diejenigen, die hiergegen handeln, haben nachdrückliche Strafe zu erwarten. Hanau den 18. Juni 1827.
Kurfürstl. Polizeidirektion.
R enh o f.
3. Die Landgerichtswundarztstelle in dem links »er Fulda liegenden Theile des hiesigen Landgerichts ist erledigt worden. Hinlänglich qualifizirte Bewerber werden hierdurch aufgefordert, sich binnen 4 Wochen unter Beibringung der erforderlichen Zeugnisse bei hiesiger Regierung zu melden. Eben, so auch 2) zu der erledigten Amtswundarztstel- le zu Großalmerode, wobei gewünschr wird, daß der.Amtswundarzt daselbst, sowie Geburtshelfer,