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Donnerstag, den 2® ^uni 1827

Hanau

Kurfürftliche Ernennungen.

Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben dem bisherigen Pfarrer in Dörnhagen, Hcurich Stephan, die er­ledigte Pfarrei Hebel, in der Klasse Homberg, al- lergnädigst übertragen.--- ,

Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachun­gen der Oberbehörden.

1- Durch die Versetzung des bisherigen Predigers in Langenschwarz ist die dasige Pfarrei erledigt worden, welches hiermit zur "öffentlichen Kennt­niß gebracht wird. Hanau den 18. Juni 1827. Kurhess. evang. Konsistorium das.

R i e ß.

vt. Spaugenberg.

3. Bei dem Eintritt der Badezeit werden die des- falls bestehenden Vorschriften, um Unglücksfällen vorzubeugen, abermals in Erinnerung gebracht, und daß nur an den im Mainfluß bestimmten Ba­deplätzen , woselbst auch die gefährlichen Stellen bezeichnet sind, gebadet werden darf, auch an den ^siaubten Plätzen Kinder unter 14 Jahren ohne Aufsicht nicht zugelassen werden sollen. Das Ba- dc» ,m Kinzigfluffe, wo viele gefährliche Stellen £ %n^°' wie an andern , wenn gleich mcht gefahrltchen Orten, z. B. in den Stadtgrä- ^'// ^ ^^".upt an Orten, die sich in der öffentlichen Wegen und Spaziergängen befinden, wiederholt untersagt. Diejenigen, die

hiergegen handeln, haben nachdrückliche Strafe zu erwarten. Hanau den 18. Juni 1827.

Kurfürstl. Polizeidirektion.

Neuhof.

iL Die Landgerröl tswmi^tstrlle in dem links der ist erledigt worden?^ Hrntänglich^tM^WEl^Iff _ werb'er werden hierdurch aufgefordert, ^sich binnen 4 Wochen unter Beibringung der erforderlichen Zeugnisse bei hiesiger Regierung zu melden. Eben, so auch 2) zu der erledigten AmtswuNdarztstel- le zu Großalmerode, wobei gewünscht wird., bog der Amtswundarzt daselbst, sowie Geburtshelfer, zugleich auch praktischer Arzt sey. Caffel den 12. Juni 1827.

Kurf. Hess. Regierung der Provinz RieLerheffer. Hassenpflug.

vt. Cäsar.

4. Der §. 7 des hohen Staatsministerialausschreibens vom24. August 1822, zur Verminderung der-Gefah-, reit der Hundswuth, enthält, daß diejenigen Hunde, welche ohne das mit der Jahreszahl versehene Zei­chen ausserhalb der Wohnung betroffen "werden, durch die Leute des Nachrichters zu todten seyen. Da man jedoch wahrnehmen müssen, daß die mei­sten hiesigen Einwohner ihre Hunde ohne diese Zeichen laufen lassen, so fnibet man sich veran­laßt, dieselben hierauf nochmals mit dem Anfügen aufmerksam zu machen, daß sich jeder die daraus entstehenden Folgen, weshalben aufs neue die ge-