Hanau. — Donnerstag, den 21^ Juni 1827.
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Kurfürstliche Ernennungen
Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben dem Hütteninspektor Wilhelmi zu Neubau das Prädikat „Oberhütteninspektor", allergnädigst beigelegt;. > mvip
dem zu der katholischen Pfarrei Haimbach in der 7s gnmy Provinz Fulda vorgeschlagenen bisherigen Pfarrer in Hofbieber, Balthasar Wagner, die allergnädigste Bestätigung ertheilt;
dem bisherigen Pfarrverweser Job. Adam Mibm in Marbach die katholische Pfarrei Grossentaft in der Provinz Fulda huldreichst verlieben;
dem vormaligen Stadtgerichts-urd Amtsaktuar in Trendelburg, Christian Haas, bie Aktuarstelle bei dem Justizamte zu Steinau allergnädigst übertragen, und
den Leibsattelknecht Ludwig Carl $um Bereiter allergnädigst ernannt.
Der Obergerichtspedell Werner in Marburg ist von der ihm zugleich übertragenen Regierungspe- dellenstelle allergnädigst entbunden, und dagegen solche dem bei der baftgen Finanzkammerdeputatlon stehende» Pedellen Schenck zugleich verliehen.
Dem Rechtspraktikanten Christian Sigismund Kliukerfues in Hersfeld ist die bisher seinem Vater dem Untergerichtsanwalte Gregorius Klinkerfues daselbst verliehene Advokatur allergnädigst ertheilt worden.
Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben dem aufferordentlichen Pfarrer Friedrich Grise zu Hom-
Hera die erledigte zweite Predigerstelle in Neukirchen mit dem Vikariate Ricbelsdorf und dem Ftlmle Rückershausen allergnädigst übertragen, und dem zum Gehülfen des Postmeisters Kueuper in glrolsen mit der Hoffnung zur Nachfolge vorgcschla- ,weC«^ Namens Friedrich, | fei« allerhöchste Bestätigung ertheil
Allgeineiite Verfügungen der Oberbchörden.
1. Durch die Versetzung des bisherigen Predigers in Langenschwarz ist die dasige Pfarrei erledigt worden, welches hiermit zur öffentlichen Kennt« niß gebracht wird. Hanau den 18. Juni 1827.
Kurheff. evang. Konsistorium das.
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vt. Spaugenberg.
2. Bei dem Eintritt der Badezeit werden die des- falls bestehenden Vorschriften, um Unglücksfällen vorzubeugen, abermals in Erinnerung gebracht, und daß nur an den im Mainfluß bestimmten Badeplätzen , woselbst auch die gefährlichen Stellen bezeichnet sind, gebadet werden darf, auch an den erlaubten Plätzen Kinder unter 14 Jahren ohne Aufsicht nicht zugelaffen werden sollen. Das Baden im Kinzigflusse, wo viele gefährliche Stellen sind, wird ebenso, wie an andern, wenn gleich nicht gefährlichen Orten, z. B. in den Stadtgräben, und überhaupt an Orten, die sich in der Nähe von öffentlichen Wegen und Spaziergänger! befinden, wiederholt untersagt. Diejenigen, die