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Hanau. Donnerstag, den 26^ April 1827.

Kurfürstliche Ernennungen.

Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben den bisherigen Domkaplan in Fulda, Franz Schreiner, dermal zu Caffel zum zweiten Pfarre der dasigen katholischen Gemeinde huldreichst bestellt;

den bisherigen Wasserbaukommiffar atthier, Karl Hermann, zum Wasserhauinsvektor für die Provinz Hanau, und den bisherigen Landgerichteboten in Homberg, Karl August Kothe, zum Wirthschaftsschreiber am Gesundbrunnen zu HofgeiSmar allergnadigst ernannt.

G c s e tz g c b u n g.

Verordnung

vom 23. März 1827, die Besteuerung des an Privatpersonen übergehenden Grundeig enthums mil­der Stiftungen, Kirchen und Schulen betreffend.

Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm der II., K u r f ü v st rc. rc.

haben zur Beseitigung entstandener Zweifel über die Steuerverhältnisse desjenigen Gruudeigcnthums milder Stiftungen, Kirchen und Schulen , welches bisher die Steuerfreiheit genossen hat, wenn dassel­be an Privatpersonen veräussert wird, Uns bewogen gefunden, zu verordnen, daß in den erwähnten

Veräusserungsfällen die frühere Steuerfreiheit aufhö- reu, und die betreffende Besitzung mit der gewöhnli­chen Grundsteuer, unter Abrechnung der Grundla^ stcn, so weit solche gesetzlich ist, belegt werden solle.

Unsere Finanzkammern und pw Alle, die es au-- gebet, haben diese VerorbLung gebührend zu bes obachlen.

Urkundlich Unserer allerhöchsten Unterschrift und des beigedrückte» Staatssiegels gegeben zu Caffel am 23. März 1827.

Wilhelm, Kurfürst.

(St. S°)

Vt. Meyer. Vt. Rr. v. Meysenbug.

Verordnung

vom 29. März 1827,

die zu errichtende Civilwittwen-und Waisengesellschaft betreffend.

Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm der II.,

Kurfürst rc. rc.

haben, um ebenfalls den Wittwen und Waisen derjenigen Civildiener, welche in keine der bereits in Unseren Landen bestehenden öffentlichen Wittwen- Anstalten ausgenommen werden können, die Wvhr- that einer solchen Versorgungsanstalt zu atzest wer­den zu lassen, die nachfolgende Einrichtung zu tref-

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