Hanau. — Donnerstag, den 19- April 1827.
Kurfürstliche Ernennungen.
Seine königl. Hoheit-der Kurfürst haben dem bisherigen Pfarrer in Langen schwarz, Karl Wilhelm Kraus, die erledigte Pfarrei Lohrhaupten mit der Pfarrei Kempfenbrunn und deren Filialen allcrgnä- digg übertragen.
dem bisherigen Kaplan in Burghaun, Joseph Müller, jdie allergnadigste Bestätigung als katholischen Pfarrer zu Grossenbach in der Provinz Fulda ertheilt, und
dem bisherigen Kaplan in Flieden, Adam Neu, die erledigte katholische Pfarrei zu Kämmeizell in der Provinz Fulda huldreichst verlieben.
G e s e ß g e b u n g.
Die Nr. IV. des Gesetzblattes von diesem Jahre enthält:
1) Verordnung vom 23. März, die Besteuerung des an Privatpersonen übergehenden Grundei- genthnms milder. Stiftungen, Kirchen und Schulen betreffend.
2) Verordnung vom 29. März, die zu errichtende Civilwittwen - und Waisengesellschaft betreffend.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
Aehr^" Ortschaften der hiesigen Provinz die Menschenblattern ausgebrochen, selbst einige Personen bereits daran gestorben sind, so werden
die Eltern, Vormünder und Pflegeeltern aufgefordert , die Schutzpockenimpfung bei ihren, vor 'derÄnsteckung jener Krankheit nochnuchl gesicherten Kindern und Pflegbefohlnen alsbald vornehmen zu lassen, auch Erwachsene, welche weder die Kuh - noch Menschenpocken gehabt haben, vor der Gcfghr, eingesteckt zu werden, gewarnt und erinnert, ihrer Selbsterhaltung wegen, sich durch die Vaccination zu schützen. Hanau am 3. April 1827.
Kurfürstl. Hess. Regierung der Provinz Hanarr. • Schönhals.
vt. Schunck.
2. Vermöge allerhöchster Entschliessung vom 28. v. M., No. 187 H. P. des kurfürstlichen Staatsministeriums, Abtheilung der Finanzen, sollen künftig die Lizentabgaben vom ausländischen Gewehren nachstchendermaaßen erhöhet und entrichtet werden, iMilich 1) vom Zentner fertiger gewöhnlicher Gewehre neun Thaler, 2) vom Zentner Gewehre mit feiner Belegung zwanzig sieben Thaler, und 3) vom Zentner Gewehrläufe sechs Thaler achtzehn gGroschen, welches hierdurch zur öffentlichen Bekanntmachung gebracht wird. Hanau am 6. April 1827.
Kurfürstl. Finanzkammer.
Schlereth.
vt. Blum.
3. In Gemäßheit des Ausschreibens kurfürstl. hohen Staatsministeriums vom 12. Sept. v. J. äff bestimmt worden, daß im Bezirke der hiesige« Stadtmarkung, während dep Saatzeit, und zwar