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denbrunn, Wilhelm Hölke, in dieser Eigenschaft huldreichst bestätigt, und

den dienstthuenden Straffenbaukommissar in Geln- hausen, Wilhelm Hassenpflug d. I., nunmehr defi­nitiv zum Straffenbaukommissar daselbst allergnä- digst bestellt.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Da in mehreren Ortschaften der hiesigen Provinz die Menschenblattern ausgebrochen, selbst einige Personen bereits daran gestorben sind, so werden die Eltern, Vormünder und Pflegerltern aufge­fordert , die Schutzpockemmpfung bei ihren, vor der Ansteckung jener Krankheit noch nicht gesicher­ten Kindern und Pflegbefohlneu alsbald vorneh­men zu lassen, auch Erwachsene, welche weder die Kuh - noch Meuschcnpockcn gehabt haben, vor der Gefahr, angesteckt zu werden, gewarnt und erinnert, ihrer Selbsterhaltung wegen, sich durch die Vaccination zu schützen. Hanau am 3. April 1827.

Kurfürstl. Hess. Regierung der Provinz Hanau. S ch ö n h a l s.

vt. Schunck.

2. vermöge allerhöchster Entschliessung vom 28. v. M., No. 187 H. P. des kurfürstlichen StaatS,NÜ-- nistcriums, Abtheilung der Finanzen, sollen künf­tig die Lizentabgaben von ausländischen Geweh- re,^ nachstehendcrmaaßen erhöhet und entrichtet werden, nämlich i)vom Zentner fertiger gewöhn­licher Gewehre neun Thaler, 2) vom Zentner Ge- wehre Mit feiner Belegung zwanzig sieben Thaler, und 3) vom Zentner'Gewehrläufe sechs Thaler achtzehn gGroschen, welches hierdurch zur öffent­lichen Bekanntmachung gebracht wird. Hanau am 6. April 1827.

Kurfürstl. Finanzkammer. Schlerctb.

vt. Blum.

3. In Gemäßheit des Ausschreibens kurfürstl. ho­hen Staatsministeriums vom 12. Sept. v. J. ist bestimmt worden, daß im Bezirke der hiesigen Stadtmarkung, während der Saatzeit, und zwar in diesem Jahre vom 15. April bis 15. Mai, und im Herbste vom 15. Sept. bis zum 15. Okt., die Tauben nicht ausfliegen, sondern im Schlag ge­halten werden sollen, welches daher mit dem An­fügen bekannt gemacht wird daß im Uebertre- tungsfalle eine Geldbuffe bis zu fünf Thalern ne­ben dem Verlust der dem Taubenhalter zuständi­gen Tauben nach dem erwähnten Ausschreiben kurfürstl. Staatsministeriums eintreten wird. Ha- »a» den 10. April 1827.

.Kurfürstl. Polizeidirektion das. Neuhof.

Erledigung von Pfarrer- und Schullehrer- stellen.

1 .' Die erste Schullehrerstelle in Weichersbach ist nach dem Tode des SchullehrersAve dermalen noch erledigt. Schlächtern am 23- März. 1827.

Kurfürstl. Kreisamt.

C. Gies le r.

Besondere Bekanntmachungen der Verwalt tunas - und Finanzbehörden.

1. Da ein grosser Theil der Häuser hiesiger Stadt noch mit Ausgußrohren versehen ist, in welchen das Regenwasser ausgefangen , und durch Ausgüs­se auf die Strasse abgeführt wird, welches für die Vorübergehenden eben so unangenehm als jfür das Strassenpflaster nachtheilig ist; so findet man sich bewogen, die Eigenthümer dieser Häuser hier­mit aufzufordern, diese Ausgußrohren abzuneh- mcn, und dagegen das Wasser durch Röhren an dem Hause herabführen, oder solches durch die Dachtraufe herabfallen zu lassen. Man erwar­tet diese Abänderung binnen den nächsten sechs Monaten, und zweifelt nicht daran, daß die Ei­genthümer solcher. Häuser dieser Aufforderung binnen dieser geräumigen Frist Genüge leisten, und dadurch die Einleitung weiterer Maaßregeln überflüssig machen werde». Hanau den 22. März 1827. Aus kurf. Polizeidirektion.

N e u h o f.

2. Mittwoch den 18. und Donnerstag den 19. April d. I., Morgens 9 Uhr, sollen nachstehende Ge­hölze, so im Bulauwalddistrikt Plochltanuen fertig sieben, als: 3 Klftrn. Eichenscheit -, 21 Klftrn. Eichenober-, 9 Klftrir. Buchenobcr-, 410 Klftrn. Tannenscheitholz, sodann 107 Schock Tan- nenwellen und 20 Stück Tannenstämme zu Die­len, Krippen rc. tauglich, in dem Niederroden- bacher Wirthshause meistbietend verkauft wer­den. Kauflustige können vor der Verganthung die Holzgattungen einsehen und sich die Nummern, worauf sie bieten wollen , bezeichnen. Hanau den 2. April 1827.

Kurfürst!. Renterei Bucherthal. Ludwig.

3. Die alleinige Gastwirthschaft am Gesundbrun­nen und Bade zu Hofgeismar, deren Packt ab­gelaufen, soll in Gemäßheit allerhöchster Bestim­mung, in einem nochmaligen TerMin anderweit öffentlich ausgeboten werden. Die freundliche La­ge dieses angenehmen Kurorts, zu dessen weite­rer Verschönerung und verbesserter Einrichtung bedeutende Summen verwilligt worden, die aus­serdem angeordneten Maaßregeln, dieses Bad in die möglichste Aufnahme zu bringen , die geringe ; Entfernung von der Residenz, wovon zur erlosch-

terten Verbindung mit dem "Brunnen," im Hui