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Hanau. Donnerstag, den 8^ März 1827»

Kurfürftliche Ernennungen.

Dem Amtswundarzte Tünnermann in Hünfeld ist die Amtswundarztstelle zu Brotterode allergnädigst übertragen.

Gesetzgebung.

Die Nr. I. des Gesetzblattes von diesem Jahre enthält:

1) Ausschreiben des Staatsministeriums vom 10. Januar, wegen der aus Pensionen für Witt­wen zu leistenden Unterstützung der Stiefkinder.

2) Ausschreiben des Staatsministeriums vom 24. Januar, die Beitreibung der Armensteuern be­treffend.

3) Ausschreiben des Staatsministeriums vom 29. Januar, wegen Abschaffung des privilegirten Gerichtsstandes der Schriftsässigen als Schuld­ner öffentlicher Abgaben, gutsherrlicher For­derungen u. s-w-, sowie in possessorischen Rechts­sachen.

4) Ausschreiben des Staatsministeriums vom 14. Febr., über das Verhältniß zwischen Geldbuffe, Gefängniß und Strafarbeit, und über die Verbüssung der Letzteren. enchätt^' 11 050 Gesetzblattes von diesem Jahre

^md^E,// ^^ "- Febr., für das Hütten- Stabl'künd^^u^öwie für die Eisen-, Stahl- und andere Metallhandwerke und den

Verkehr mit deren Waaren im Kreise Schmal- kalden.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben die Etablirung einer Poststation in dem zwischen Hers­feld und Hünfeld belegenen Flecken Neukirchen allergnädigst befohlen, und wird solches sowohl, als daß jene neue Einrichtung mit dem 1. März l. J. ihren Anfang nehmen wird, dem Publikum zur Nachricht hiermit bekannt gemacht. Cassel, den 21- Februar 1827.

Kurfürst,l. hessische Generalpostinspektion.

Erledigung von Pfarrer- und Schullehrerr stellen.

1. Ein inländischer israelitischer Lehrer wird /ge­gen eine jährliche Besoldung von 50 fl. nebst freier Kost und Wohnung, in hiesige Dienste ge­sucht. Wächtersbach, den 25 Februar 1827.

Baer nste in, Gemeindeältester.

Besondere Bekanntmachungen der Verwal- tungs - und Finanzbehörden.

1. Freitag den 9. k. M., Nachmittags 2 Uhr, wer­den bei der Althanauer Hospitalverwaltung fol­gende, Martini v.J. leihefällig gewordene Grund­stücke, vorbehaltlich hoher Genehmigung, auf 6 Jahre zum nochmaligen Ausgebot gebracht: