Wochenölatt
f ü r die
Hanau. — Donnerstag, den 1^ März 1827»
K urfürftlichc Ernennungen.
Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben den Kandidaten der Staatswissenschaften Wilhelm von Schwitzest zum Referendar bei der Regierung für die Provinz Fulda allergnädigst ernannt ;
den vormaligen Etappenkommissar Merker zu Waldkapxel zum Forstverwalter in Allendorf einstweilen allergnädigst bestellt, und
dem bisherigen Feldwebel im Artillerieregi- ment Jakob Howeg, die erledigte Wcgcgclderhebcr- steUe in Großencnglis huldreichst übertragen.
Allgemeine Verfügungen der Oberdehörden.
1. Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben die Etablirung einer Poststation in dem zwischen Hers- feld und Hünfeld besegelten Flecken Neukirchen allergnädigst befohlen, und wird solches sowohl, als daß jene neue Einrichtung mit dem 1. März l. I. ihren Anfang nehmen wird, dem Publikum zur Nachricht hiermit bekannt gemacht. Cassel, den 21 Februar 1827.
Kurfürstl. hessische Generalpostinspektion. i
Erledigung von Pfarrer- und Schullehverr stellen.
1' r^e£. israelitischen Gemeinde wird ein in-
lgndescher ^ngendlehrer, der nicht nur sowohl im Deutschen als Hebräischen zu unterrichten fähig '5, '""der" auch den Dienst als Vorsinger in der Synagoge, und Sch echter zu versehen hat, gegeu
einen jährlichen Gehalt von 50 fi. nebst freier Kost und Logis gesucht. Großkrotzenburg den 8.
Febr. 1827. M. Hirschman n.
Gemeindeältester.
2- Ein inländischer israelitischer Lehrer wird, ge- gen eine jährliche Besoldung von 50 fl nebst freier Kost und Wohnung, in hiesige Dienste gesucht. Wächtersbach, den 25. Februar 1027. Baernstei», Gemeindeältester.
Besondere Bekanntmachungen der Verwal- tungs - und Finanzbehörden.
1. Die Lieferung des hiesigen herrschaftlichen Brenn- Holzbedarfs zur Bestreitung der Abgaben an mehrere Berechtigte, Staatsdiener und Pensionäre, bestehend in beiläufig 800 Klaftern, theils Buchen -, theils Eichenholz, zu 108 Kubikfuß, soll auf weitere drei Jahre vom 1. Mai d. I. an, vorbehaltlich höherer Genehmigung an die Mindestfor- derndcn überlassen werden. Nachdem hierzu Termin auf Mittwoch den 7 März d. I., Vormittags 10 Uhr, anberaumt worden ist, so werden alle diejenigen, welche diese Lieferung zu übernehmen gesor- nen, und eine dem Gegenstände angemessene Kaution zu leisten im Stande sind, aufgcfordcrt, sich zur bestimmten Zeit in dem Lokale der unterzeichneten Behörde einzufinden, und ihre Forderungen zu Protokoll zu geben. Die näheren Bedingungen, unter welchen der Lieferungokontrakt abgeschlossen werden soll, werden in drein Termine I eröffnet- werden, können jedoch auch vorher auf