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Wochenblatt

Hanau. Donnerstag, den 1 Februar 1827.

Kurfürstliche Ernennungen.

Se. konigl. Hoheit der Kurfürst haben dem Post- verwalter zu Oldendorf, Christian Ferdinand Grim­me, das PrädikatPostmeister" allergnädiM bei- gelegt, und

den Rechtskandidaten Friedrich George Lebrecht Strippelmann von Cassel zum Referendar bei dem Generalauditorate huldreichst ernannt.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. In Gemäßheit eines allerhöchsten Beschlusses aus kurfürstlichem Staatsministerium vom 10. d. M., wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge- . bracht, daß die kurfürstlichen Mediziualver- ein e der Provinzen Oberhessen, Fulda und Ha­nau , mit Beibehaltung ihrer bisherigen Funktio- uen, künftig M e d i z i n a ld e p u t a ti on e n heis- sen sollen. Cassel den 18. Jan. 1827.

K, H. Obermedizinalkollegium, Heraus.

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Besondere Bekanntmachungen der Verwal- tungs - und Finanzbehörden. .

1, Unterm 25. April1825 haben wir durch die Pro- vlnzralwochenblätler zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß über die hiesigen Pfleglinge eine be- sondere Kuratel angeordnet worden, und daß es aus mehreren Gründen nöthig sey, daß alle, zu

der ersteren Nebenverpflegung bestimmten Gelder, von deren Verwandten nicht unmittelbar an die gedachten Pfleglinge abgegeben, werden dürfen, sondern an die unterzeichnete Behörde eingesendet werden müssen. Da wir jedoch wahrgenommen W^u ..baß diese aewiß s-br^vohltbätige Einrich- tung nicht uberallanerkaunt roSm en Tlt/Trrhm^« von den auswärtigen Anverwandten der hiesigen Pfleglinge, denselben Gelder in die Hände gege­ben worden, wovon sie nicht den richtigen Ge­brauch gemacht haben; so finden wir uns veran­laßt, die bestehende Einrichtung hiermit aufs neue in ErinUerung zu bringen, und Jedermann zu ersuchen, Gelder, welche zu Nebeubedürfuissen für Hiesige Hospitaliten bestimmt sind, nicht an diese selbst, sondern an die unterzeichnete Behör­de einznsenden, welche auf Verlangen über die zweckmässigste,Verwendung stets pflichtmässige Aus­kunft ertheilen wird. Landeshospital Hama am 5. Januar 1827.

Kurfürstl. Hospitaladministratson.

J. v. Boyneburg. v. Linsingen. Witrelindt.

2. Ich sehe mich veranlaßt zur allgemeinen Kennt­niß zu bringen, daß von heute an die Jagd in­nerhalb der kurf. Leibheege geschlossen ist, und daß ein Jeder, der sich innerhalb derselben jagend oder mit einer Flinte versehen darin mit Ausnahme der Landstrasse betreten läßt, als ein Jagd­frevler oder Wilddieb angesehen, und zur Anzeige gebracht werden wird, auch daß zu Aufrechthal­tung dieser Verfügung die strengsten Maßregeln getroffen sind. Hanau am 13. Januar 1827.

" Der Forstmeister v. M o 8.

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