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daß auch int L I. 1827 in den Kreisen Fulda und Hünfeld, sowie im Amte Salmünster und in den Ortschaften Sannerz, Weiperts und Herolz 351 Steueranlagen für die Staatskasse, 181 Steuer­anlagen für die Landesschuldenkasse zu Fulda, und 12 außerordentliche Steueranlagen für die Lan­deskriegskasse daselbst erhoben werden sollen. Es wird dieses den Steuerpflichtigen zurNachachtung mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß die nöthi­gen Befehle wegen Erhebung der Steuern in den festgesetzten monatlichen Terminen an die betref­fenden Rentereren erlassen worden sind. Hanau den 9> Jan. 1827.

Kurfürstl. Hess. Finanzkammer. Schlereth.

vt. König.

4. Nachdem von kurfürstl. Finanzministerium, in Gemaßheit einer allerhöchsten Entschliessung vom 30. Dez. v 3V verfügt worden ist, daß ebenso wie bisher in den ursprünglich Hanauischen Landesthei­len, acht Simpeln für die Staatskasse, uüd vier Simpeln für die Landesschuldcntilgungskasse, letz­tere auch von den ffrühcrhin steuerfrei gewesenen Pfarrei -, Schul - und Stiftungsgütern, in den vormals Jsenburgischen Landestheilen, und den vormals großberzöglich hessischen Gemeinden, Groß- auhcim, Großtrotzenburg und Oberrodenbach aber die Steuern nach dem bisherigen Maßstabe, näm­lich zu f für die Staatskasse und zu 4 für die Lan- desschuldeukasse auch in dem laufenden Jahre 1827 erhoben werden sollen, so wird solches mit dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die nöthigen Befehle wegen Erhebung der Steuern in den festgesetzten monatlichen Terminen an die betreffenden RcUtcreicn erlassen worden sind. Ha­nau am 5. Jan. 1827.

Kurfürstl. Finanzkammer. Schlereth.

vt. Blum.

Erledigung von Pfarrer- unb Schullehrer- stellen.

1 In hiesiger israelitischen Gemeinde wird ein in­ländischer Jugendlehrer, der sowohl im Hebräi­schen als Deutschen zu unterrichten fähig ist, gegen einen jährlichen Gehalt von drei Karolin nebst freier Kost und Wohnung gesucht. Bergen den 8. Jan. 1827.

Die festesten

Samuel Heß und M. Hirsch.

Besondere Bekanntmachungen der Verwal- tungs - unb Finasizbehörhen.

1. In Gemaßheit der Vorschriften des Ausschrei- bens kurfürstl. Ministeriums des Innern vom 20. Januar 1824, das Reinigen der Schornsteine und Abstellung deshalbiger Mißbräuche betreffend,

sind vor der unterfertigten Stelle die Gebühren der Schornsteinfeger auf 7 Hllr. bei einstöckigen Häusern und 8 Hllr. oder 2 kr. nach hiesigem Gel­de, bei höher» Häusern für das Fegen eines Schornsteins per Stockwerk, woncben der Boden für ein Stockwerk, bei einer Höhe über 15 Fuß aber, nir anderthalb Stockwerk in Anschlag kommt, schon vorlängst bestimmt, und dieSchorn- steinfegec, welche unter keinem Vorwand etwas weiter nehmen dürfen, angewiesen worden, wel­ches hierdurch noch öffentlich bekannt gemacht wird. Hanau den 23. Dez. 1826.

Kurfürstl. Polizeikommission. Neuhof.

2. Sonmbcud den 13. k. M. Januar sollen in der Wachenbucher Gemeindewaldung 103' Stück Eichenabschuitte, von verschiedener Länge und Stärte bis zu 40 Fuß lang und 3 bis 4 Fuß im Durchmesser, öffentlich an den Meistbietenden an Ort und Stelle, von Vormittags 10 Uhr an, ver- - steigert werden. Hanau den 29. Dez. 1826.

Der Kreisrath st er.

3. Da des Brechen und die Anfuhr der zur Unterhal­tung der Strassen des Baudistriktes Hanau nöthi­gen Steine an die Wenigstfordernden verakkor- dirt werden soll, so werden hiezu folgende Termine festgesetzt. 1) 560 Kubikhaufen für die Leipziger, 2208 dergleichen für die Frankfurter-, 92 für die Kesselstadter - und 212 für die Berger- strasse aus den Steinheimer Steinbrüchen an das diesseitige Mainufer zu liefern, Termin in mei­nem Schreibzimmer, Samstag den 13. dieses, Nach­mittags um 2 Uhr. 2) 232 Kubikhaufen für die Windecker- und 328 dergleichen für die Wilhelms- baderstraffe im Wilhelmsbader Steinbruche zu brechen, Termin in meinem Schreibzimmer, Mon­tag den 15. dieses, Nachmittags um 2 Ubr; 3) 528 Kubilbaufen im Ostbeimer Steinbruche zu brechen, und sclbigc/.uf die Windeckerstrasse anzu- fahren, Termin in Roßdorf, Dienstags den 16. dieses, Morgens um 9 Ubr; 4) 328 Kubikhaufen im Steinbruche zu brechen, und

von da auf die Nauheizner- und Dorbcimerstrage anzufahren, ferner 32 dergleichen im Rcbbcrge zu brechen, und anf die Dorbeimcrstrasse anzu- fahren, Termin in Dorheim, Mittwoch den 17. d. Morgens um 9 Uhr; 5) 1008 Kubikbaufen aus dem Hintcrlohcr Steinbruche, auf die Leipziger- strasse anzufahren, Termin in Langeuselbold, Montag den 22 d., Morgens um 10 Uhr; 6) 464 Kubikhaufen im Geistiger Steinbruche zu brechen, und selbe auf die Leipzigerstrasse bei Geftihausen und auf die Meerholzerftrasse anzufahren, Termin in Gclnhausen, Dienstags den 23. d., Morgens UM 9 Uhr; 7)992 Kubikhaufen vom Mai »Ufer auf die Frankfurterstrasse, bei Dörnigbeim anzufahren, Terchin in Dörnigheim, Donnerstag den 25. d.,