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Hanau. Donnerstag, den 4- Januar 1827*

Kurfürstliche Ernennungen.

Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben den bei der Generalkontrolle stehenden, und seither mit den Verträgen der Finanzsachen in den Sitzungen des Staatsministeriums beauftragtenGeheimenfinanzrath Schotten zum vortragenden Ministerialrathe der Fi­nanzen allergnädigst ernannt.

,Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben dem Ge- Heimenrath und Finanzkammerpräsidenten vonKopp; dem ansserordentlichen Gesandten und bevollmäch­tigten Minister am k k. österr. Hofe, Geheimenrath von Münchhausen;

dem dem Finanzministerium vorstehenden Präsi­denten der Generalkontrolle, von Meyer; und

dem Oberappellationsgerichtspräsidenten von Por- beck den Rang in der ersten Abtheilung der ersten Klasse der Rangordnung allergnädigst beigelegt.

Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben den bishe­rigen Repositar des Oberappellationsgerichtes und Polizeiassessor Karl Münscher, zum Assistenten und AktUar bei dem kurfürstlichen Justizamte Rotenburg, i sowie

den jetzt in Rotenburg arbeitenden Rechtsprakti- kanten Elard Wilhelm von Ende, zum Repositar bei dem Kriminalsenate desObcrappellationsqerichts huldreichst bestellt;

z"m Postverwalter in Frankenberg vorge- Postverwaltereigchülfen Valentin Fried- . ^dnner dortselbst, die allergnädigste Bestäti-

dem mit der einstweiligen Versetzung der Lizent- vcrnalterstclle in Naumburg beauftragten Zöllberei- ter George 'puley in Cassel, nunmehr diese Stelle huldreichst übertragen, und

den bisherigen gehenden Förster zu Ho/geismar Wilhelm Müller, nunmehr zum reitenden Förster über den Forst Kofacicmarmit Niedermeiser, in der Forstinsveltion Reinhardewald, provisorisch aller gnädigst ernannt.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Unter den in hiesiger Provinz umlaufenden aus­ländischen Scheidemünzen befinden sich auch her­zoglich sachten -loburgische, mit dem Buchstaben K bezeichnete Drei - und Sechskreuzerstücke, und herzoglich sachsen - Hildburghausische, mit dem Buchstaben F bezeichnete Sechskreuzerstücke. Da nach dem 24 fl. Münzfusse erstere mehr nicht als etwa 1 kr. 2 bllr., und bezüglich 3 kr. 3 hllr, letz­tere aber mehr nicht als etwa 4 kr. werth sind ;, so werden in Folge eines desfallsigen Beschlus-- ses des kurfürstl. Staatsministeriums vom 6. d. M die Bewohner der hiesigen Provinz hierauf auf merlsam gemacht, und vor der Annahme dieses geringhaltigen Münzsorten, womit Zahlungen a" öffentliche Kassen nicht geleistet werden dürfen, gewarnt., Hanau am 14. Dez. 1826.

Kurfürstl. Hess. Regierung der Provinz Hanau. Sch önhals.

vt. Schunck.