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WoHenölatt

für die

Provinz H a n a«.

Hanau. — Donnerstag, den 30- November 1826.

Kurfürstliche Ernennungen.

, Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben dem bisherigen Pfarrer in Bimbach, Franz Kirchner, die erledigte Stadtpfarrei zu Hünfeld allerguadigst übertragea;

den bisherigen Lizentverwalter, Lizentinspektor Dufais allhier, in seiner früheren Eigenschaft als Kammergegenschreiber zur Finanzkammer hierselbst versetzt, und

den vorläufig bestellten LizentamtskontrolleNr Sohl in Gelnhausen in dieser Eigenschaft allerguä- digst bestätigt.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Durch einen Beschluß des kurfürstlichen Staats­ministeriums vom 4. v. M. sind die. Vorschriften im §. 5. und im Schlußsätze des §. 6. der Verord­nung vorn 11. April 1820, wegen der zu den Maturitätsprüfungen befugten Behörden, dahin naher allerguadigst bestimmt worden, daß

1) nicht nur demjenigen, welcher lediglich durch Privatunterricht für das Universitätsstudium sich vorbereitet, sondern auch dem, welcher nach dem Besuche eines inländischen (oder aussändi- schen) Gymnasiums, seine Vorbildung durch Pri­vatunterricht, wenigstens ein Jahr lang vervoll­kommnet hat, unter den Gymnasien zu Cassel, Marburg, Hersfeld, Fulda, dabier und zu Rin- teln, die Wahl zur vorschriftomässigeu Prüfung überlassen bleiben, in beiden Fällen jedoch, ausser dem gesetzlichen Zeugnisse der Reife, eine glaub­

hafte Nachweisung des sittlichen Karalters und Wohlverhaltens, vor der Immatrikulation,. bei# gebracht werden soll, und

2) die Zeugnisse ausländischer Gymnasien nur , dann als gültig anzunehmen sind, »pMU dieselben auf sämmtliche, im 2. §. der angeführten Ver­ordnung erwähnten, Gegenstände des Unterrich­tes sich erstrecken, und der Geprüfte diesen Un­terricht während der zwei letzten Myre vor der Prüfung genossen hat.

Es wird daher dieses hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Hanau, den 16. November / 1826.

Kurfürstl. Hess. Regierung der Provinz Hanau. Schönhals.

vt. Schunck.

2. Wir haben über den Zustand des Landeshoöpi- tals Haina, im Jahre 1825, Folgendes zur Kenntniß des Publikums zu bringen:

1) Die Zahl der Pfleglinge üb erstieg in diesem Jahre die Summe von dreihundert und vierzig.

2) Denselben wurde Alles, was zu ihrer, in den abgedruckten Tarifen beschriebenen, phusischen Verpflegung, zu ihrer Heilung im Erkrankungefalle und in anderer Beziehung zur Weckung und Kräf­tigung ihres religiösen Sinnes gehört, vollstän­dig- die Nahrung und Kleidung in gehorigerGüte neben der erforderlichen Aufwartung zuTheil.

3) Alle arbeitsfähige Hospitaliteu sind zweck­mässig beschäftigt worden.

4) Der Unterhalt aller Pfleglinge, die sonsti-