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1) Die Zahl der Pfleglinge überstieg in diesem Jahre die Summe von dreihundert und vierzig.

2) Denselben wurde Alles, was zu ihrer, in den abgedruckten Tarifen beschriebenen, physischen Verpflegung, zu ihrer Heilung im Erkrankungsfalle und in anderer Beziehung zur Weckung und Kräf­tigung ihres religiösen Sinnes gehört, vollstän­dig, die Nahrung und Kleidung in gehöriger Güte neben der erforderlichen Aufwartung zu Theil.

3) Alle arbeitsfähige Hospitanten sind zweck­mässig beschäftigt worden.

4) Der Unterhalt aller Pfleglinge, die sonsti­gen mannichfaltigen Bedürfnisse und Verpflichtun­gen der Hospitalanstalt haben in dem genannten Jahre einen Kostenaufwand von 22,887 Rthlr. 14 Alb. 11 f Hllr. einschließlich des Werthes der in der Anstalt verbrauchten Brodfrüchte, und ausschließlich jenes der Naturalien, welche für die Küche aus eigenen Vorräthen verwendet, oder zu Besoldungen und Pensionen verwilligt worden sind, verursacht, welcher von der Jahreseinnah­me zu 24,881 Rthlr. 28 Alb. 11 Hllr. vollständig Gestritten worden ist.

5) Sowie die Behandlung und Verpflegung der Unglücklichen, war auch die Verwaltung der Güter und der Fondseinkünfte während des ge­nannten Zeitpunktes der Stiftung ganz angemes­sen, wovon wir uns durch die Abhörung der Rechnungen und die Visitationsberichte des stän­digen Referenten in den Angelegenheiten des Lan­deshospitals Haina vollkommen überzeugt haben. Marburg, den 13. November 1826.

Kurfürst!- Regierung der Provinz Oberhesse». Scheuck zu Schweinsberg.

vt. Bezzenberger.

3. Vermöge zweier Beschlüsse des kurfürstlichen Staatsministcriums, Abtheilung der Finanzen, vom 2. L M. Nro. 645 und 646 werden die bei­den Grenzzollstätten Mosborn und Brcitenborn, Amts Bieder, mit dem Schlüsse des laufenden Jahres ausgehoben, dagegen aber von demselben Zeitpunkte an die Grenzzollämter in Massenheim und Praunheim, Amts Bergen, wieder herge­stellt werden, und wird dieses hierdurch dem Pu­blikum zeitig bekannt gemacht. Hanau, den 14. November 1826.

Kurfürst!. Hess. Finanzkammer. Sch l e r e t H.

vt. König.

Besondere Bekanntmachungen der Verwalt tungs; und Finanzbehörden.

1, Es werden in der kurfürstlichen Fasanerie bei Hanau nach der herrschaftlichen Tarc verkäuflich abgegeben: Goldfasanen 11 fl., Silberfasanen 9 fl., gemeine Fasanen 2 fl. das Stück, Astraka- mische Gänse 4 fl., welsche Hähne 2 fl., desglei­

chen Hühner 1 fl. 30 kr., und englische Zwerghüh­ner und Hähne 30 kr. das Stück. Fasanene am 13. Nov. 1826. A. Diersch,

« Fasanenmcister.

2- Folgende Nummern von hiesig städtischen Obli­gationen über Kriegsschulden, Nr. 9, 29, 31, 50, 71, 95, 109, 121/126, 131, 137, 116, 217, 234, 240, 244, 247, 277, 310, 311, 313, 321, 324, 343, 352, 367, 371, 390, 398, 399, 408 , 413 , 420 , 422 , 436; 445, 446, 452, 459, 465, 470, 476, 507, 509, 511, 517, 536, 562, 582, 611, 624, 636, 638, 646, 673, 682, 691, 700, 702, 723, sind bei der heute geschehe­nen Ausziehung zur Abzahlung herausgekommen, welches den Inhabern dieser Obligationen mit dem Anfügen ibekannt gemacht wird, daß sie die Kapi­talbeträge nebst Zinsen bis Ende d. I., gegen Zurückgabe der Obligationen mit allen dazu ausge- gebenen noch nicht verfallenen Zinskoupons, bei der Kasse täglich empfangen, bei unterbleibender Er­hebung aber keine weitere Zinsen , e als bis znm Schluß d. I. in Anspruch nehmen können. Des­gleichen können die Inhaber der noch nicht ausge- loosten Obligationen die Zinsen von dem laufen­den Jahre gegen Abgcbung der darüber sprechen­den Zinötoüpous schon jezt bei der Kasse erhalten. Hanau den 10. Nov. 1826.

Die städtische Kriegsschuldcntilgungskommiffion. N e u h o f.

3. Das herrschaftliche Vorwerk, der Wilhelmsbader ' Hof, eine Viertelstunde von Hanau gelegen, mit den erforderlichen geräumigen Ockonomiegebäu- den und Branntweinbrenngeräthschaften versehen, und aus 3 Mrgn. 3 Vrtl. 12 Rthm Hofund Gar­ten, 215 Mrgn. 28 Rthn. Land, 51 Mrgn. 2 Vrtl. 14 Rthn. Wiesen, und 18 Mrgn. 3 Vrtl. 16 Rthn. Teiche, nebst einer Schafereigerechtig- keit von 100 Stück Schaafen und den dazu gehö­rigen Huten und Triften bestehend, soll auf 9 Jahre, von Petri k. I, an, meistbictend, vorbe­haltlich höherer Genehmigung, verpachtet werden. Es ist zu dem Ende Termin auf Dienstag den 28. Nov., Morgens 10 Uhr, im Lokale der kurfürst­lichen Finanzkammer andcraumt, in welchem die Verpachtungsbedinguugen bekannt gemacht, und Gebote von annehmlichen, sich hinsichtlich ihrer Vermögensverhältnisse und ökonomischen Kennt­nisse genügend ausweisenden Pachtliebhabern an­genommen werden. Hanau den 2. Nov. 1826.

Kurfürst!. He'ss. Finanzkammer.

S ch l e r e t b. vt. Blum.

4. Mehreren Anzeigen von Seiten der an den Aus­gängen hiesiger Stadt angestellten Chausseegeld­erheber zufolge, wird von denjenigen Personen, welche nach der allerhöchsten Verordnung vom 2. August 1817 Chausseefreiheit zu gemessen ha­ben, die in derselben Verordnung enthaltene Vor-