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1) Die Zahl der Pfleglinge überstieg in diesem Jahre die Summe von dreihundert und vierzig.
2) Denselben wurde Alles, was zu ihrer, in den abgedruckten Tarifen beschriebenen, physischen Verpflegung, zu ihrer Heilung im Erkrankungsfalle und in anderer Beziehung zur Weckung und Kräftigung ihres religiösen Sinnes gehört, vollständig, die Nahrung und Kleidung in gehöriger Güte neben der erforderlichen Aufwartung zu Theil.
3) Alle arbeitsfähige Hospitanten sind zweckmässig beschäftigt worden.
4) Der Unterhalt aller Pfleglinge, die sonstigen mannichfaltigen Bedürfnisse und Verpflichtungen der Hospitalanstalt haben in dem genannten Jahre einen Kostenaufwand von 22,887 Rthlr. 14 Alb. 11 f Hllr. einschließlich des Werthes der in der Anstalt verbrauchten Brodfrüchte, und ausschließlich jenes der Naturalien, welche für die Küche aus eigenen Vorräthen verwendet, oder zu Besoldungen und Pensionen verwilligt worden sind, verursacht, welcher von der Jahreseinnahme zu 24,881 Rthlr. 28 Alb. 11 Hllr. vollständig Gestritten worden ist.
5) Sowie die Behandlung und Verpflegung der Unglücklichen, war auch die Verwaltung der Güter und der Fondseinkünfte während des genannten Zeitpunktes der Stiftung ganz angemessen, wovon wir uns durch die Abhörung der Rechnungen und die Visitationsberichte des ständigen Referenten in den Angelegenheiten des Landeshospitals Haina vollkommen überzeugt haben. Marburg, den 13. November 1826.
Kurfürst!- Regierung der Provinz Oberhesse». Scheuck zu Schweinsberg.
vt. Bezzenberger.
3. Vermöge zweier Beschlüsse des kurfürstlichen Staatsministcriums, Abtheilung der Finanzen, vom 2. L M. Nro. 645 und 646 werden die beiden Grenzzollstätten Mosborn und Brcitenborn, Amts Bieder, mit dem Schlüsse des laufenden Jahres ausgehoben, dagegen aber von demselben Zeitpunkte an die Grenzzollämter in Massenheim und Praunheim, Amts Bergen, wieder hergestellt werden, und wird dieses hierdurch dem Publikum zeitig bekannt gemacht. Hanau, den 14. November 1826.
Kurfürst!. Hess. Finanzkammer. Sch l e r e t H.
vt. König.
Besondere Bekanntmachungen der Verwalt tungs; und Finanzbehörden.
1, Es werden in der kurfürstlichen Fasanerie bei Hanau nach der herrschaftlichen Tarc verkäuflich abgegeben: Goldfasanen 11 fl., Silberfasanen 9 fl., gemeine Fasanen 2 fl. das Stück, Astraka- mische Gänse 4 fl., welsche Hähne 2 fl., desglei
chen Hühner 1 fl. 30 kr., und englische Zwerghühner und Hähne 30 kr. das Stück. Fasanene am 13. Nov. 1826. A. Diersch,
« Fasanenmcister.
2- Folgende Nummern von hiesig städtischen Obligationen über Kriegsschulden, Nr. 9, 29, 31, 50, 71, 95, 109, 121/126, 131, 137, 116, 217, 234, 240, 244, 247, 277, 310, 311, 313, 321, 324, 343, 352, 367, 371, 390, 398, 399, 408 , 413 , 420 , 422 , 436; 445, 446, 452, 459, 465, 470, 476, 507, 509, 511, 517, 536, 562, 582, 611, 624, 636, 638, 646, 673, 682, 691, 700, 702, 723, sind bei der heute geschehenen Ausziehung zur Abzahlung herausgekommen, welches den Inhabern dieser Obligationen mit dem Anfügen ibekannt gemacht wird, daß sie die Kapitalbeträge nebst Zinsen bis Ende d. I., gegen Zurückgabe der Obligationen mit allen dazu ausge- gebenen noch nicht verfallenen Zinskoupons, bei der Kasse täglich empfangen, bei unterbleibender Erhebung aber keine weitere Zinsen , e als bis znm Schluß d. I. in Anspruch nehmen können. Desgleichen können die Inhaber der noch nicht ausge- loosten Obligationen die Zinsen von dem laufenden Jahre gegen Abgcbung der darüber sprechenden Zinötoüpous schon jezt bei der Kasse erhalten. Hanau den 10. Nov. 1826.
Die städtische Kriegsschuldcntilgungskommiffion. N e u h o f.
3. Das herrschaftliche Vorwerk, der Wilhelmsbader ' Hof, eine Viertelstunde von Hanau gelegen, mit den erforderlichen geräumigen Ockonomiegebäu- den und Branntweinbrenngeräthschaften versehen, und aus 3 Mrgn. 3 Vrtl. 12 Rthm Hofund Garten, 215 Mrgn. 28 Rthn. Land, 51 Mrgn. 2 Vrtl. 14 Rthn. Wiesen, und 18 Mrgn. 3 Vrtl. 16 Rthn. Teiche, nebst einer Schafereigerechtig- keit von 100 Stück Schaafen und den dazu gehörigen Huten und Triften bestehend, soll auf 9 Jahre, von Petri k. I, an, meistbictend, vorbehaltlich höherer Genehmigung, verpachtet werden. Es ist zu dem Ende Termin auf Dienstag den 28. Nov., Morgens 10 Uhr, im Lokale der kurfürstlichen Finanzkammer andcraumt, in welchem die Verpachtungsbedinguugen bekannt gemacht, und Gebote von annehmlichen, sich hinsichtlich ihrer Vermögensverhältnisse und ökonomischen Kenntnisse genügend ausweisenden Pachtliebhabern angenommen werden. Hanau den 2. Nov. 1826.
Kurfürst!. He'ss. Finanzkammer.
S ch l e r e t b. vt. Blum.
4. Mehreren Anzeigen von Seiten der an den Ausgängen hiesiger Stadt angestellten Chausseegelderheber zufolge, wird von denjenigen Personen, welche nach der allerhöchsten Verordnung vom 2. August 1817 Chausseefreiheit zu gemessen haben, die in derselben Verordnung enthaltene Vor-