Hanau. — Donnerstag, den 2^ November 1826.
Äurfurftltche Ernennungen.
Seine königl. Hoheit der Kurfürst haben den Rechtskandidaten Adolph Ferdinand Frölich von Obernkirchen zum Referendar bei dem ObergerichH in Rinteln allergnädigst ernannt;
. dem bisherigen Kassengehülfen in Trendelburg, Franz Ludwig Roll, die erledigte Rentmeisterstelle in Sababurg huldreichst übertragen, und
den bisherigen Buchhaltereigehülfen bei der Fi- J nanzkammer zu Cassel, Karl Welle, als Probator und Buchhalter zu der Finanzkammer allhier, dagegen aber
den bisherigen Buchhalter und Provinzialstempel- magazinsverwalter bei der Kammerdeputation in Marburg, Gottlieb Eckstein, als Buchhalter zu der Fnuinzkammer in Cassel allergnädigst versetzt: sodann
dem mit der Hoffnung zur Nachfolge zum Gehülfen des Postmeisters Berndt in Westuffeln vorqe- schlagenen Sohn desselben, Wilhelm Theodor Berndt, die allergnädigste Bestätigung ertheilt, und
den bisherigen reitenden Förster in Louisendorf, Leopold Kuchenbecker, in gleicher Eigenschaft nach Sand,^ Forstinspektion Habichtswald, huldreichst
Seine königl. Hoheit der Kurfürst haben den provisorisch angestellten Aidckoch Johannes Gerlach nunmehr definitiv zum Aidekoch in der Hofküche, und den Aufstchteradjunkt im Hofbaumaterialienhquse, Ernst Schönewolf, zum Hofbanmaterialienaufseher allergnädigst ernannt.
Der Rentmeister Robert ist Ziegenhain ist zum, ordentlichen Mitgliede der Polizeikommission in Treusa allergnädigst bestellt.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Da durch die Versetzung des zeitberigen Kreis- und Amtsphystkus Dr. Rehm zu Eiterfeld nach Kirchhain in der Provinz Oberhessen, die Dienststelle des Letzteren, mit welcher ein aus der Lan- desschuldenkasse dahier zahlbarer firer Jahresgehalt von 175 Rthlrn. verbunden ist, vakant geworden ist, so machen wir dieses nachrichtlich bekannt, und fordern zugleich etwaigeBewerber um jene PhysskatSstelle zu Eiterfeld hierdurch auf, sich mit den erforderlichen Attesten über ihre Qualifikation dazu, und über ihr sittliches Betragen binnen 4 Wochen dahier zu melden. Fulda am 24. Okt. 1826. f .
Kurfürstl. Regierung der Provinz Fulda. Hanstein.
vt. Kepler.
2. Nachdem von Seiner königl. Hoheit des Kurfürsten der Wittwe und den Kindern des verewigten Dichters und Geschichtschreibers Friedrich v. Schiller ein Privileg gegen dem Nachdruck der Schriften desselben, desgleichen gegen den Verkauf eines solchen Nachdrucks im Kurhessen auf den Zeitraum von zehn Jahren dera,estallt allergnädigst ertheilt worden ist, daß derjenige, welcher in Kurhessen sich mit dem Nachdrucken jener Schriften, sey es auch nur in einz einen Theilen, oder