Einzelbild herunterladen
 

Hanau. Donnerstag, den 2^ November 1826.

Äurfurftltche Ernennungen.

Seine königl. Hoheit der Kurfürst haben den Rechtskandidaten Adolph Ferdinand Frölich von Obernkirchen zum Referendar bei dem ObergerichH in Rinteln allergnädigst ernannt;

. dem bisherigen Kassengehülfen in Trendelburg, Franz Ludwig Roll, die erledigte Rentmeisterstelle in Sababurg huldreichst übertragen, und

den bisherigen Buchhaltereigehülfen bei der Fi- J nanzkammer zu Cassel, Karl Welle, als Probator und Buchhalter zu der Finanzkammer allhier, dage­gen aber

den bisherigen Buchhalter und Provinzialstempel- magazinsverwalter bei der Kammerdeputation in Marburg, Gottlieb Eckstein, als Buchhalter zu der Fnuinzkammer in Cassel allergnädigst versetzt: so­dann

dem mit der Hoffnung zur Nachfolge zum Gehül­fen des Postmeisters Berndt in Westuffeln vorqe- schlagenen Sohn desselben, Wilhelm Theodor Berndt, die allergnädigste Bestätigung ertheilt, und

den bisherigen reitenden Förster in Louisendorf, Leopold Kuchenbecker, in gleicher Eigenschaft nach Sand,^ Forstinspektion Habichtswald, huldreichst

Seine königl. Hoheit der Kurfürst haben den pro­visorisch angestellten Aidckoch Johannes Gerlach nun­mehr definitiv zum Aidekoch in der Hofküche, und den Aufstchteradjunkt im Hofbaumaterialienhquse, Ernst Schönewolf, zum Hofbanmaterialienaufseher allergnädigst ernannt.

Der Rentmeister Robert ist Ziegenhain ist zum, or­dentlichen Mitgliede der Polizeikommission in Treusa allergnädigst bestellt.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Da durch die Versetzung des zeitberigen Kreis- und Amtsphystkus Dr. Rehm zu Eiterfeld nach Kirchhain in der Provinz Oberhessen, die Dienst­stelle des Letzteren, mit welcher ein aus der Lan- desschuldenkasse dahier zahlbarer firer Jahresge­halt von 175 Rthlrn. verbunden ist, vakant ge­worden ist, so machen wir dieses nachrichtlich be­kannt, und fordern zugleich etwaigeBewerber um jene PhysskatSstelle zu Eiterfeld hierdurch auf, sich mit den erforderlichen Attesten über ihre Qualifi­kation dazu, und über ihr sittliches Betragen bin­nen 4 Wochen dahier zu melden. Fulda am 24. Okt. 1826. f .

Kurfürstl. Regierung der Provinz Fulda. Hanstein.

vt. Kepler.

2. Nachdem von Seiner königl. Hoheit des Kurfür­sten der Wittwe und den Kindern des verewig­ten Dichters und Geschichtschreibers Friedrich v. Schiller ein Privileg gegen dem Nachdruck der Schriften desselben, desgleichen gegen den Ver­kauf eines solchen Nachdrucks im Kurhessen auf den Zeitraum von zehn Jahren dera,estallt allergnädigst ertheilt worden ist, daß derjenige, welcher in Kurhessen sich mit dem Nachdrucken jener Schrif­ten, sey es auch nur in einz einen Theilen, oder