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Kurfürstliche Ernenn un g e n.

Seine königl. Sonett der Kurfürst haben den, bei dem Obergerichte in Fulda stehenden, Obergerichts- rath Karl Philipp Theodor Schwenken in gleicher Eigenschaft bei den Kriminalsenat des Obergerichts zu Cassel allergnädigst versetzt;

den Rechtskandidaten Hermann von Winkler aus Kleinensee zum Referendar bei dem Obergerichte zu Cassel, sowie

nach bewilligter Entbindung des Professors Hart- mann zu Marburg von den Geschäften bei de/daM gen Universitatsadministrationskommission, an des­sen Stelle den Professor Gerling daselbst zu deren Mitgliede huldreichst ernannt;

dem bisherigen Kollaborator an dem Gymnasium rn Hcrsfeld , Wilhelm Münscher, die erledigte zwei­te Lehrerstelle an dem Gymnasium allhier mit Bcile- M des KaraktersRektor" und

auss-rordentlichen Pfarrer zu Vernawahls- bausen, Wilhelm Friedrich Stamm, die erledigte vfarrerstclle in Humme allergnädigst übertragen.

Dem Doctor Ludwig Pfeiffer von Cassel ist die Erlaubniß zur Ausübung der Arzneiwissenschaft und der Geburtshülfe daselbst allergnädigst ertbeilt wor­den.,.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Durch das Ausschreiben kurfürstlicher Regierung vom 28. Sept. 1802 , ist in Gemäßheit allerhöch­ster Resolution, das Ausheben der Vogelnester V und Wegfangen solcher Vögel, welche sich von Raupen und andern Insekten nähren, insbeson­dere der Nachtigallen, bei zehn Thaler Strafe ver­boten, und verordnet worden, daß jeden Besitzer einer angeblich im Auslande gefangenen Nachti­gall jährlich einen Dukaten zur Armenkasse bezah­len, auch den Verkäufer nahmhaft machen soll. Es wird die^s Verbot hierdurch mit demAnfügen in Erinnerung gebracht^ daß künftig hierauf ge­nau gesehen, und von jeder zu Anfang des näch­sten Jahres dahier gehalten werdendes Nachtigall die gesetzliche Abgabe gehoben, und jede Ucbertre- tung mit gebührender Strafe- geahndet werden wird. Hanau den 16. Sept. 1826.

Kurfürstl. Polizeidirektion.

N e u h o f.

Besondere Bekanntmachungen der Verwal- tungs; und Finanzbehörden.

1. Die auf dem herrschaftlichen Vorwerk bei Gro- nau im besten Stand sich befindende Brannt- weinbrennereigeräthschafteu sollen in Gemäßbeit kurfürstlicher Finanzkammer Verfügung zum zweitenmal, vorbehaltlich hoher Genehmigung, öffentlich versteigert werben. Hierzu ist Termin auf Dienstag den öl. Okt. d. I., Vormittags 10