Kurfürstliche Ernenn un g e n.
Seine königl. Sonett der Kurfürst haben den, bei dem Obergerichte in Fulda stehenden, Obergerichts- rath Karl Philipp Theodor Schwenken in gleicher Eigenschaft bei den Kriminalsenat des Obergerichts zu Cassel allergnädigst versetzt;
den Rechtskandidaten Hermann von Winkler aus Kleinensee zum Referendar bei dem Obergerichte zu Cassel, sowie
nach bewilligter Entbindung des Professors Hart- mann zu Marburg von den Geschäften bei de/daM gen Universitatsadministrationskommission, an dessen Stelle den Professor Gerling daselbst zu deren Mitgliede huldreichst ernannt;
dem bisherigen Kollaborator an dem Gymnasium rn Hcrsfeld , Wilhelm Münscher, die erledigte zweite Lehrerstelle an dem Gymnasium allhier mit Bcile- M des Karakters „Rektor" und
auss-rordentlichen Pfarrer zu Vernawahls- bausen, Wilhelm Friedrich Stamm, die erledigte vfarrerstclle in Humme allergnädigst übertragen.
Dem Doctor Ludwig Pfeiffer von Cassel ist die Erlaubniß zur Ausübung der Arzneiwissenschaft und der Geburtshülfe daselbst allergnädigst ertbeilt worden.,.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Durch das Ausschreiben kurfürstlicher Regierung vom 28. Sept. 1802 , ist in Gemäßheit allerhöchster Resolution, das Ausheben der Vogelnester V und Wegfangen solcher Vögel, welche sich von Raupen und andern Insekten nähren, insbesondere der Nachtigallen, bei zehn Thaler Strafe verboten, und verordnet worden, daß jeden Besitzer einer angeblich im Auslande gefangenen Nachtigall jährlich einen Dukaten zur Armenkasse bezahlen, auch den Verkäufer nahmhaft machen soll. Es wird die^s Verbot hierdurch mit demAnfügen in Erinnerung gebracht^ daß künftig hierauf genau gesehen, und von jeder zu Anfang des nächsten Jahres dahier gehalten werdendes Nachtigall die gesetzliche Abgabe gehoben, und jede Ucbertre- tung mit gebührender Strafe- geahndet werden wird. Hanau den 16. Sept. 1826.
Kurfürstl. Polizeidirektion.
N e u h o f.
Besondere Bekanntmachungen der Verwal- tungs; und Finanzbehörden.
1. Die auf dem herrschaftlichen Vorwerk bei Gro- nau im besten Stand sich befindende Brannt- weinbrennereigeräthschafteu sollen in Gemäßbeit kurfürstlicher Finanzkammer Verfügung zum zweitenmal, vorbehaltlich hoher Genehmigung, öffentlich versteigert werben. Hierzu ist Termin auf Dienstag den öl. Okt. d. I., Vormittags 10