Wochenblatt
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Hangu. — Donnerstag, den 19^ Oktober 1826,
Kurfürstliche Ernennungen.
Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben dem bisherigen Bergamtsassessor zu Riechelsdorf, Ferdinand Frölich, die erledigte Dergmeifterstelle dortselbst allergnadigst übertragen, und
dem Pfarrer Grauet in Minderen seinen Sohn, den Kandidaten der Theologie WM Grauel, zum Gehülfen, mit der Hoffnung zur Nachfolge, huldreichst beigegeben.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Durch das Ausschreiben kurfürstlicher Regierung vom 28. Sept. 1802 , ist in Gemäßheit allerhöchster Resolution, das Aufheben der Vogelnester und Wegfangpn Hlcher Vögel:, welche sich von Raupen unff ändern Insekten nahten, insbesondere der Nachtigallen, bei zehn Thaler Strafe verboten, und verordnet worden, daß jeder Besitzer einer angeblich im Auslande gefangenen Nachtigall jährlich einen Dukaten zur Armenkasse bezahlen, auch den Verkäufer nahmhaft machen soll. Es wird dieses Verbot hierdurch mit dem Anfügen in Erinnerung gebracht, daß künftig hierauf genau gesehen, und von jeder zu Anfang des nächsten Jahres dahier gehalten werdenden Nachtigall die gesetzliche Abgabe gehoben, mnd jede Uebertre- tung mit gebührender Strafe geahndet werden wird. Hanau den 16. Sept. 1826.
Kurfürstl. Polizeidirektion.
Neu Hof.
Besondere Bekanntmachungen der Verwal- kungs.- und Finanzbehörden.
1, Das herrschaftliche Naumburger Gnt, bestehend in 11 Hufem 22 Mrgn. 3 Rchn.'Äaevland, in 3 aneinander gelegenen Feldern, in Naumburger und Eicher TermineL, und 85 Dkrgn. 2 Vrtl. 30 Rlhn. Wiesen, in Eicher, Heldenberger, Altstad- tcr, Haincher und Lindheimer Terminei gelegen, so mit Petritag 1827 leihefällig wird , soll Verfügung kurfürstl. Finanzkammer zufolge, Montag den 23. d. M., Vormittags 10 Uhr, auf hiesiger Renterei einem nochmaligen öffentlichen Ver- pachtungsverstriche auf 9 Jahre ausgesetzt werden, welches mit dem Bemerken hiermit bekannt gemacht wird, daß sich bei diesem Gute keine Gebäude befinden. Windecken am 9. Okt. 1826.
Kurfürstl. Renterei.
Bode.'
2. Die auf dem herrschaftlichen Vorwerk bei Gro- nau im besten Stand sich befindende Brannt- weinbrenncrcigerathschaften sollen in Gemäßheit kurfürstlicher Finanzkammer Verfügung zum zweitenmal, vorbehaltlich hoher Genehmigung, öffentlich versteigert weichen. Hierzu ist Termin auf Dienstag den 31- Okt. d. I., Vormittags 10 Uhr anberaumt, und werden die Kaufliebhaber eingeladen , sich in diesem Termine, auf besagtem Vorwerk einzufinden, und ihre Gebote abzugeben. Die Branntweinbrennereigeräthschaften, welche, täglich auf mehrgedachtem Vorwerk in Augenschein genommen werden können, sind folgende: 1) ein