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Wochenblatt

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Hangu. Donnerstag, den 19^ Oktober 1826,

Kurfürstliche Ernennungen.

Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben dem bisherigen Bergamtsassessor zu Riechelsdorf, Ferdi­nand Frölich, die erledigte Dergmeifterstelle dort­selbst allergnadigst übertragen, und

dem Pfarrer Grauet in Minderen seinen Sohn, den Kandidaten der Theologie WM Grauel, zum Gehülfen, mit der Hoffnung zur Nachfolge, huld­reichst beigegeben.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Durch das Ausschreiben kurfürstlicher Regierung vom 28. Sept. 1802 , ist in Gemäßheit allerhöch­ster Resolution, das Aufheben der Vogelnester und Wegfangpn Hlcher Vögel:, welche sich von Raupen unff ändern Insekten nahten, insbeson­dere der Nachtigallen, bei zehn Thaler Strafe ver­boten, und verordnet worden, daß jeder Besitzer einer angeblich im Auslande gefangenen Nachti­gall jährlich einen Dukaten zur Armenkasse bezah­len, auch den Verkäufer nahmhaft machen soll. Es wird dieses Verbot hierdurch mit dem Anfügen in Erinnerung gebracht, daß künftig hierauf ge­nau gesehen, und von jeder zu Anfang des näch­sten Jahres dahier gehalten werdenden Nachtigall die gesetzliche Abgabe gehoben, mnd jede Uebertre- tung mit gebührender Strafe geahndet werden wird. Hanau den 16. Sept. 1826.

Kurfürstl. Polizeidirektion.

Neu Hof.

Besondere Bekanntmachungen der Verwal- kungs.- und Finanzbehörden.

1, Das herrschaftliche Naumburger Gnt, bestehend in 11 Hufem 22 Mrgn. 3 Rchn.'Äaevland, in 3 aneinander gelegenen Feldern, in Naumburger und Eicher TermineL, und 85 Dkrgn. 2 Vrtl. 30 Rlhn. Wiesen, in Eicher, Heldenberger, Altstad- tcr, Haincher und Lindheimer Terminei gelegen, so mit Petritag 1827 leihefällig wird , soll Ver­fügung kurfürstl. Finanzkammer zufolge, Mon­tag den 23. d. M., Vormittags 10 Uhr, auf hie­siger Renterei einem nochmaligen öffentlichen Ver- pachtungsverstriche auf 9 Jahre ausgesetzt werden, welches mit dem Bemerken hiermit bekannt ge­macht wird, daß sich bei diesem Gute keine Ge­bäude befinden. Windecken am 9. Okt. 1826.

Kurfürstl. Renterei.

Bode.'

2. Die auf dem herrschaftlichen Vorwerk bei Gro- nau im besten Stand sich befindende Brannt- weinbrenncrcigerathschaften sollen in Gemäßheit kurfürstlicher Finanzkammer Verfügung zum zweitenmal, vorbehaltlich hoher Genehmigung, öffentlich versteigert weichen. Hierzu ist Termin auf Dienstag den 31- Okt. d. I., Vormittags 10 Uhr anberaumt, und werden die Kaufliebhaber eingeladen , sich in diesem Termine, auf besagtem Vorwerk einzufinden, und ihre Gebote abzugeben. Die Branntweinbrennereigeräthschaften, welche, täglich auf mehrgedachtem Vorwerk in Augenschein genommen werden können, sind folgende: 1) ein