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kupferner Vorwärmer; 3) ein circa 3 Ohm hal­tender kupferner Kessel, nebst Hut und Schlan- qenrohr; 4) ein kupferner Zieher; 5) eine 23 Ohm haltende ovale eichene Bütte mit 3 Reifen von Staabeisen; 6) eine Kartoffelwaschbütte mit 3 ei­sernen Reifen; 7) Drei ovale eichene Bütten, je­de 21 Obm haltend, mit Reifen von Staabetsen ; 8) Zwei Kühltonnen mit eisernen Reifen; 9) ein Kartoffelfaß mit 4 eisernen Reifen; 10) eine Kar- toffelmühle; 11) zwei Schöpffaß, 2 Maischga- beln und 1 Eimer; 12) ein Satzzuber mit 2 eiser­nen Reifen; 13) ein Branntweinständer mit 3 ei­sernen Reifen ; 14) 4 Ohmfaßchen; 154 mehrere hölzerne Kändel, und 16) verschiedene Lagerhöl­zer. Kaufliebhaber werden eingeladen, sich im obbesagten Termin auf dem Hof rinznßnden, kön­nen aber auch vorher, jeden Tag, diese Gerath- fd)asten daselbst in Augenschein nehmen. Bergen den 6. Sept. 1826.

Kurfürstl. Renterei das. Weber.

10. Montag den 18. L M., Vormittags 10 Uhr, soll in dem hiesigen Finanzkammergebäude eine Lieferung von 500 Zentnern Heu, und 26 5 Fu­der Stroh, öffentlich an den Wenigstfordernden verakkordirt werden. Die Bedingungen können im Sekretariate der Finanzkammer eingesehen wer­den. Hanau am 8. Sept. 1826.

Kurfürstl. Hess. Finanzkammer. S ch l e r e t h.

vt. König.

11. Das landesherrliche Vorwerk Nonnenrode, wel­ches nebst den erforderlichen Wohn - und Oekono- miegebänden, in 4 Mrgn 47 Rthn. Garten, 198 - Mrgn. 25 Rthn. Ackerland, 101 Mrgn. 59 4 Rthn. Wiesen, und 39 Mrgn. 33 4 Rthn. Hutweiden bestehet, soll Dienstag den 3. Oktober d. I. zum dritten und letzten Mal, zur Verpachtung vom 22. Febr. 1827 bis dahin 1832, öffentlich an den Meistbietenden ausgeboten werden. Pachtlustige, welche sich durch gerichtliche Zeugnisse über.ihr Vermögen und landwirthschaftlichen Kenntnisse ausweisen können, werden eingeladen, sich an ob­besagtem Tage, Vormittags um 10 Uhr, in dem Lokale derKammerdeputation einzufinden. Nach- gebote werden nicht angenommen. Fulda am 5. Sept. 1826.

Kurfürstl. Finanzkammerdeputation. Schmitt.

vt. Glück.

12. L ie Lieferung der Fourage für die Gensdarme- riepferde in den Provinzen Fulda und Hanau soll für das Jahr 1827 wiederum öffentlich an den , Wenigstfordernden verakkordirt werden, und ist Termin hierzu auf Montag den 25. l. M.Septem- ber, Vormittags 10 Uhr, anberaumt worden, wel­cher rücksichtlich der Provinz Fulda mit Schmal- taiben in dem Lokale der kurfürstlichen Kammer­

deputation in Fulda, und rücksichtlich der Liefe­rung für die Gensdarmerievferde der Provinz Ha- ' nau dem hiesigen Fiiiauztammergebäude abge­halten werden wird. Die Bedingungen können in den Setretariaten der Finanzkammer dahier, und der kurfürglichen Kammerdeputation in Fulda eingesehen werden. Hanau den 1. Sept. 1826. Kurfürstl. Hess. Finanzkammer.

S ch l e r e t H. vt. König.

13- Das herrschaftliche Vorwerk zu Schwarzenfels soll in Auftrag des kurfürstlichen Finanzministe­riums von Petri 1827 an bis dahin 1831 auf Gefahr und Kosten des jetzigen Pachters weiter verpachtet werden. Dasselbe bestehet, neben den geräumigen Wohn - und Selonomiegebäuden, aus 404 Mrgn. 24 4 Rthn. Ackerland, 151 Mrgn. 1 Vrtl. 10 Rthn. Wiesen, nebst Gärten und her­kömmlichen Huten , aus einer Bierbrauerei, mit dem nöthigen Inventar an Braugerathschaften, sowie aus der Schafereiberechtigung auf 1600Stück, einschließlich der Beitriebsschaafe von Schwarzen­fels, Oberzell und Heubach., Die Verpachtung kann zugleich auf weitere fünf Jahre geschehen. Pachtliebhaber können sich zu dem, Montags den 25.l. M. September, Vormittags 10 Uhr, abzuhal- tenden zweiten öffentlichen Termine, in dem Lokale der unterzeichneten Finanzkammer cinfinden, und nachdem sie sich, hinsichtlich ihrer Qualifikation und Vermögensumstäudc, gehörig auSgewiesen haben, ihre Gebote abgeben. Die Pachtbcdin- gungen werden vorher in der Registratur der Fi- nanzkammer, sowie bei der Renterei Schwarzen- fels, auf Verlangen zur Einsicht vorgelegt wer­den. Hanau den 5. Sept. 1826.

Kurfürstl. liess. Finanzkammer. S ch l tz r c t H.

vt. Blum.

14. Seit den letzten 14 Tagen sind nach beige­brachten Bescheinigungen durch den Mineralwas- serhandler Wilhelm Reul drei Transporte Schwal- heimer Mineralwasser von 900 Krugen, und ein Transport von 170 Krugen Weilbacher Schwefel­wasser dahier eingebracht worden. Hanau den 12. Sept. 1826.

Kurf. Polizejkommisilon dahier.

15. Den Einwohnern beider Städte dahier in Ha­nau ist zwar unbeschränkt erlaubt, sogenannte schwere oder Haustauben zu ballen. Dagegen ist aber die Erlaubniß, Feldtauben zu halten, auf acht bis zehn Paar beschränkt. Da man indessen gewahr werden mußte, daß viele hiesige Einwohner diese Zahl überschreiten, auch die Vorschrift der Tarchenordnung, wonach die Tau­benschläge sowohl zur Zeit der Winter-als Sommeraussaat 14 Tage zu, und die Tauben einaehalten werden sollen, nicht befolgen, wor«- ber"schon viele Klagen von Gutsbesitzern geführt