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' Hanau

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Seine köüM^Hohcit der Kurfürst haben gnädigst genehmst ^aß der. Wtuar bei dem gerichte in Schmalkalden, Adolph Franz Sintfiror zu den richterlichen Geschäften bei solchem, mit dem Titel „Assessor" und mit Beibehaltung seiner bis­herigen Dienststelle , zugelassen werden soll; sodann dem, bei der Finanzkammer zu Eaffel stehenden, Skribenten Johann Ferdinand Württenberger das Prädikat „Registrator", und

dem Gehülfen bei dem physikalischen Kabinet in Marburg, Gottlieb Schubart, die Hoffnung zur Nachfolge auf die, von dessen Vater beklvidetc, Stelle eines Universitätsmechanikus allergnädigst er­theilt.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1 Da man wahrzunehmen gehabt hat, daß,in den sogenannten Ge^bergraben und in die in densel- ./ den einmündende Nebenkanäle und Einrauchen bisher vieler Unrath, als Schutt, Kehrsel, Scher­ben , Geströh, Unkraut und Abschnitte von Gar­tengewächsen 2C. eingeworfen, auch in die Neben- kanäl^und Eintauchen hineingekehrt worden ist, dadurch aber der Abfluß gehemmt wird, und die Kanäle sich'verstopfen, so wird hierdurch ZM öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, nachdem der gedachte Gerbergraben und die Kanäle mit be­deutendem Kostenaufwand gereinigt worden sind, jedes Einwerfen und Einkehren dieser Art, eine

sichZziehcnMrd,^ jea^an-bei^.^^

. " . v * Kurfürst!. Pfflizeidirckfiöü^ f ■ ^cuhof.

Besondere Bekanntmachuttgen der VerwaU tungs - und KinanzbHördcn.

1. Zufolge höherer Verfügung wird hiermit zur Verpachtung der ausschließlichen Berechtigung zum Lumpensammeln in hiesiger Stadt und Burg ein nochmaliger Termin auf Freitag den 15. k. M , Vormittags 9 Uhr, anberaumt, in welchem mit dem erfolgten Nachgebot von 22 fl. jährlicher Pacht der Anfang gemacht, und der Zuschlag de­finitiv ertheilt werden soll. GelnHausen den 23. Aug. 1826.

Kurfürstl. Kreisamt.

K l i n g e l h ö f e r.

2. Die mit Schätzung, Schutzgeld und andern Ab­gaben zur Hanauer Renterei noch Zurückstehenden werden hierdurch aufgefordcrt, solche so gewiß binnen 14 Tagen zu bezahlen, als nach Ablauf dieser Frist mit dem vorgeschriebenen Zwangsmit­tel gegen sie vorgeschritten werden muß.

Aus der Hanauer Renterei G ö b c l.

3. Das herrschaftliche, in ungefähr 40 Morgen bestehende ehemalige Plantagegelände, ander Vo­gelstange, soll auf weitere 6 oder 9 Jahre nochma- len, und zwar im Ganzen sowohl als in Abthei­lungen von 4 bis 6 Mrgn.,-öffentlich salv. ratific.