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Hanau. Donnerstag, den W September 1826.

Kurfürstsiche Ernennungen.

Dem Doktor Georg Stracke in Witzenhausen ist die. Ausübung deMrz n eiw iffenschäst, der Wundheit- kunde und der Entbindungskunst in Lasse! allcrgna- digst gestattet worden.

Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben dem bishe­rigen Bergverwalter in Riechelsdorf, Wilhelm Bern­stein, die erledigte Hüttenverwalterstelle auf dem Messingbofe bei Cassel, mit dem PrädikateHüt- tenverwalter", allergnädigst übertragen,

den bisherigen Hüttenschreiber auf der Friedrichs­hütte bei Riechelsdorf, George Adolph Till, zum Kobaltswerksrechnungsführer, mit dem Prädikate Bergverwalter", und zum fünften Bergamtsmit- gstedc dortselbst allergnädigst ernannt;

dem Obergerichtöreferendar in Marburg, Joseph Wurzer, drc erledigte Amtsassistentenstelle in Treis an der Mmhdc, mit dem PrädikateAmtsassessor" allerguadegst übertragen,

den Baueleven Theodor Läßet von Cassel bei dem Landbaue zum Bankondukteur, und

den Schreiber Karl Wilhelm Meichinget allhier zum AccesWen bei der Kanzlei der Regierung hier- selbst huldreichst ernannt, sodann

dem bisherigen Sergeanten im dritten Linieninfan- terieregiment, Kaspar Döhring, die vor Ziegen- Hain an,zulegende Wegegelderhebung allergnädigst ertheilt, und

den bisherigen provisorischen Bauaufseher George Huck, sowie den provisorischen Uferwärter Rupp zu

Wafferbauaufsehern, Erster» in Ernsthausen und Letzter» für die Kreise Ziegenhain und Kirchhain huldreichst bestellt, endlich

die bei dem evangelischen Konsistorium allhier er­ledigte Pedcllenstelle dem Hoflakai Zwirnemann Huldreichst mUnu.

Allgeitteine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Da man wahrzunehmen gehabt hat, daß in den sogenannten Gerbergraben und in die in densel­ben einmündende Nebenkanäle und Eintauchen bisher vieler Unrath, als Schutt, Kehrsel, Scher­ben , Gestroh, Unkraut und Abschnitte von Gar­tengewächsenC. eingeworfen, auch in die Neben­kanäle und Eintauchen hineingekehrt worden ist, dadurch aber der Abfluß gehemmt wird, und die Kanäle sich verstopfen, so wird lsierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, nachdem der gedachte Gerbergraben und die Kanäle mit be­deutendem Kostenaufwand gereinigt worden sind, jedes Einwerfen und Einkehren dieser Art, eine unnachsichtliche Geldstrafe von fünf Thaler nach sichj ziehen wird. Hauau den 22. August 1826.

Kurfürstl. Polizcidirektion.

N e u h o f.

Besondere Bekanntmachungen der Verwal- tungs r und Finanzbehörden.

1. Auf hohen Befehl sollen 2 Wiesenstücke hinter dem Fischerhof, wovon die grössere 2 Mrgn. 39