Hanau. — Donnerstag, den W September 1826.
Kurfürstsiche Ernennungen.
Dem Doktor Georg Stracke in Witzenhausen ist die. Ausübung deMrz n eiw iffenschäst, der Wundheit- kunde und der Entbindungskunst in Lasse! allcrgna- digst gestattet worden.
Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben dem bisherigen Bergverwalter in Riechelsdorf, Wilhelm Bernstein, die erledigte Hüttenverwalterstelle auf dem Messingbofe bei Cassel, mit dem Prädikate „Hüt- tenverwalter", allergnädigst übertragen,
den bisherigen Hüttenschreiber auf der Friedrichshütte bei Riechelsdorf, George Adolph Till, zum Kobaltswerksrechnungsführer, mit dem Prädikate „Bergverwalter", und zum fünften Bergamtsmit- gstedc dortselbst allergnädigst ernannt;
dem Obergerichtöreferendar in Marburg, Joseph Wurzer, drc erledigte Amtsassistentenstelle in Treis an der Mmhdc, mit dem Prädikate „Amtsassessor" allerguadegst übertragen,
den Baueleven Theodor Läßet von Cassel bei dem Landbaue zum Bankondukteur, und
den Schreiber Karl Wilhelm Meichinget allhier zum AccesWen bei der Kanzlei der Regierung hier- selbst huldreichst ernannt, sodann
dem bisherigen Sergeanten im dritten Linieninfan- terieregiment, Kaspar Döhring, die vor Ziegen- Hain an,zulegende Wegegelderhebung allergnädigst ertheilt, und
den bisherigen provisorischen Bauaufseher George Huck, sowie den provisorischen Uferwärter Rupp zu
Wafferbauaufsehern, Erster» in Ernsthausen und Letzter» für die Kreise Ziegenhain und Kirchhain huldreichst bestellt, endlich
die bei dem evangelischen Konsistorium allhier erledigte Pedcllenstelle dem Hoflakai Zwirnemann Huldreichst mUnu.
Allgeitteine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Da man wahrzunehmen gehabt hat, daß in den sogenannten Gerbergraben und in die in denselben einmündende Nebenkanäle und Eintauchen bisher vieler Unrath, als Schutt, Kehrsel, Scherben , Gestroh, Unkraut und Abschnitte von Gartengewächsen ’C. eingeworfen, auch in die Nebenkanäle und Eintauchen hineingekehrt worden ist, dadurch aber der Abfluß gehemmt wird, und die Kanäle sich verstopfen, so wird lsierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, nachdem der gedachte Gerbergraben und die Kanäle mit bedeutendem Kostenaufwand gereinigt worden sind, jedes Einwerfen und Einkehren dieser Art, eine unnachsichtliche Geldstrafe von fünf Thaler nach sichj ziehen wird. Hauau den 22. August 1826.
Kurfürstl. Polizcidirektion.
N e u h o f.
Besondere Bekanntmachungen der Verwal- tungs r und Finanzbehörden.
1. Auf hohen Befehl sollen 2 Wiesenstücke hinter dem Fischerhof, wovon die grössere 2 Mrgn. 39