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HaMu. — Donnerstag, den 31^ August 1826.

Kurfürstliche Ernennungen.

Seine königl. Hoheit der Kurfürst haben den er­sten Prediger bei der Altstädter Gemeinde in Hof- geismar, Johann Heinrich Runge, zugleich auch zum Metropolitan der Klasse Hvfgeismar allcrgnä- digst ernannt;

den Auskultanten Karl Pfass in Witzcnbauscn zum Assistenten des Justizbeamten, Rathes Collmaun in Carlshafen, mit dem Prädikate „Ämtsassessor" allergnädigst bestellt, und

den, zum Gehülfen des Postverwalters Braun in Zierenberg vorgeschlagenen, Stadtrezeptor Siebert daselbst die allerhöchste Bestätigung ertheilt.

Der Wundarzt Peter Hasenpflug fit Friedewald t|t zum provisorischen Amtswundarzte in Oberaula, der Förster Hofmann in Obernkirchen zum äusser- ordentlichen Mitgliede der dasigen Polizeikommission, der Kammerrath Schraidt in Rinteln aber zum Mitgliede des leitenden Ausschusses der Deputation LeS dasigen Landwirthschaftsvereins und der Kreis­rath Fondy zum Mitgliede der Deputation des Land- wirthschaftsvereins allergnädigst bestellt.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1, Der §. 44 der Stempelverordnung vom30. Nov. 1822 ist in Vergleichung mit dem §. 11 derselben Verordnung, und dem §. 8 der Additionalverord- uüng vom 27. Dezember v. I. dahin zu erklären, daß bei den Quittungen über die, aus irgend ei­

ner Staatskasse geleistete Zahlung (jcbod) mit Ausnahme der Gehalte.); 1) zu mehr als 10 bis 50 Thalern, ein Stempel von 4 gGr.; 2) zu mehr als 50 bis zu 100 Thalern einschließlich, ein Stempel von 12 gGr., und 3) zu mehr als 100 Thalern ein Stempel von früher 4, seit dem 1. Januar d. J. aber von £ Prozent angcwen- det werden muß. Zu 3. tritt sodann bei Sum­men von mehr als 100 Thalern das Verfahren ein, empfangene Beträge unter 50 Rthlrn., rück- sichtlich des Stempels gar nicht, zu 50 Thlrn. aber für volle 100 Thaler zu rechnen, so daß z. B. bei 249 Thaler 23 gGr. 15 hllr. nur 200 Thaler zu Z Prozent (folglich mit 36 gGr.), bei 250 Thalern aber volle 300 Thaler (also mit 54 gGr. in der Stempelsteuer verhalten werden müs­sen. Vorgekommene Irrthümer veranlassen uns, sowohl sämmtliche Rechnungsführer der Staats­kassen, als auch diejenigen Handwerker rc., welche daraus Geld zu empfangen haben, auf vorstehen­des Verhältniß aufmerksam zu machen. Hanau den 8. August 1826.

Kurfürstliche FinanMürmer. Schleretb.

vt. König.

2. Da man wabrzunehmeu gehabt hat,, daß in den' sogenannten Gerbergraben tmb in die ni densel­ben einmündende Nebenkanäle und Eintauchen bisher vieler Unrath, als Schutt, Kehrsek, Scher­ben , Geströh, Unkraut und Abschnitte von Gar­tengewächsen rc. eingeworfeu, auch in die Reben- kauale und, Eintauchen hineingekehrt worden ist,