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Thalern ein Stempel von früher |, seit dcin 1. Januar d. I. aber von ; Prozent angewen­det werden muß. Zu 3- tritt sodann bei Sum­men von mehr als 100 Thalern das Verfahren ein, empfangene Betrage unter 50 Rthlrn., rück- sichtlich des "Stempels gar nicht, zu 50 Thlrn. aber für volle 100 Thaler zu rechnen, so daß z. B. bei 249 Thaler 23 gGr. 15 hllr. nur 2C0 Thaler zu Z Prozent (folglich mit 36 gGr.) , bei 250 Thalern aber volle 300 Thaler (also mit 54 gGr. in der Stempelsteuer verhalten werden müs­sen. Vorgekommene Irrthümer veranlassen uns, sowohl sämmtliche Rechnungsführer der Staats­kassen, als auch diejenigen Handwerker tcv welche daraus Geld zu empfangen haben, auf vorstehen­des Verhältniß aufmerksam zu machen. Hanau den 8. August 1826.

Kurfürstliche Finanzkammer. Schlereth. vt. König.

3. Wir machen hierdurch bekannt, daß die bisheri­ge Grenzzollerhebung zu Rödgen, Amts Dorheim, Provinz Hanau, vom 1. k. M. an aufgehoben wird. Hanau am 11. Aug. 1826.

Kurfürstl. bess. Finanzkammer. Schlereth.

vt. König.

4. Vermöge Beschlusses des kurfürstlichen Staats- ministcriuMs vom 2. l. M., wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Lizentamt Windecken, Provinz Hanau, mit dem Schlüsse dieses Monats ciugehet, und mit dem hiesigen Li- zcntamte vereinigt wird. Alle diejenigen, welche mit demselben bisher Geschäfte abzumachen hatten, werden daher, was die Untererhebung betrifft, an den Lizent- und Grenzzollerheber Menger in Windecken, was aber die Hauptgeschäfte und Ab­rechnungen der Untererheber angehet, an das hie­sige Lizentamt verwiesen. Hanau den 11. August 1826. Kurfürstl. Hess. Finanzkammer. Schleretk. vr. König.

5. Da vom Anfänge des nächsten Monats an zu Langenschwarz, Amts Burghaun, Provinz Fulda, eine Grenzzollstätte für den kleineren Verkehr, ins­besondere für den Viehhandel, eingerichtet werden wird, so bringt man dieses hierdurch zur öffent­lichen Kenntniß. Hanau am 15. Aug. 1826.

Kurfürstl. Hess. Finanzkammer. Schleret h.

vt. König.

Besondere Bekanntmachungen der Verwaft tungs; und Finanzbehörden.

1. Kraft des von kurfürstlichem Generalauditorate mir gewordenen Auftrags, werden hierdurch die

bei der diesjährigen Militärausnahme und bezie­hungsweise auf die zweite Vorladung nicht erschie­nenen und respektive sich nicht gestellten Kantoni­sten aus dem KreiseZregenhain, und zwar: A. aud dem Amte Ziegen Hain: 1) Jobannes Walker aus Cassel gebürtig, 2) Ciriar Schleiermacher aus - Leimsfeld. B. aus dem Amte Treisa: 1) Johan­nes Ludwig aus Treisa, 2) Friedrich Crede von da, 3) Reinhard Gümpel von da, 4) Konrad Braumöller von da, 5) Kaspar Fendel von da, 6) August Bohle von da, 7) Konrad Heinrich Leyd von da, 8) Johann George Schütz von da, 9) Justus Heinrich Rößel von da, 10) Valentin Kühn aus Rommcrshausen, 11) Justus Kühn von da, 12) Heinrich Kohl aus Schönau, 13) Hein­rich Heinemann von da, 14) Heinrich Schütz aus Jtzenheim, 15) Konrad Völker aus Seigertshau- sen. C. aus dem Amte Neukrrchen: 1) Adam Spohr aus Neukirchen, 2) Heinrich Krey daher, 3) Adam Schultheis daher, 4) Hans Klaus Schwalm aus Schrecksbach. D. aus dem Amte Oberaula: i) Nikolaus Bechtel aus Fridigerode, 2) Johannes Herget aus Oberaula, 3) Friedrich Kimpel aus Weisenborn, 4) George-Viebmann daher, tu Gc- mäßheit des §. 67 des Rekrutirungsreglements - aufgefordert, binnen einer sechsmonatlichen Frist so gewiß vor dem unterzeichneten kurfürstlichen Kreisamte zu erscheinen, und in Folge der ihnen alsdann eröffnet werdenden gesetzlichen Bestim­mungen ihrer Militärpflicht zu genügen, als im Gegentheil ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen in Beschlag genommen und konsiszirt werden soll. Ziegenhain am 31. Juli 1826.

Der Kreisrath Hüp eben.

2. Da bisher öftere Veranlassung gegeben wurde, zu bemerken, daß die zu der Gcwcrbansstellung bestimmten Gegenstände erst am Ende der zur Ausstellung festgesetzten Zeit, oder wohl gar- nach beendigter Ausstellung eingesandt wurden, so wird hierdurch bekannt gemacht, daß diejenigen Personen, welche Gewerb - und Fabrikerzeugnisse zur Ausstellung einsenden wollen, sich so einrich- ten mögen, daß dieselben in der ersten Meßwoche (vom 21. bis zum 26. d. M.) hier eintreffen. Cassel am 7. August 1826.

Aus kurfürstl. Handels- und Gewerbsvereine.

3. Nachbenannte zur Musterung vom 28. März bis 1. April d. I., auf die erste und zweite Dobla- dung nicht erschienenen Kantonisten des- hiesigen Kreises, als: Christian-Bach aus Flörsbach, Jo­hann George Geier und Johannes Beck aus Bie­der, Johannes Üngermann und Christian Henu aus Nieder,mttlau, Peter Kißner aus Hain, Hein­rich Wilhelm Fuchs aus Langenselbold, Johannes Schad, George'HaUs, Johannes Laudenbach, Wilhelm Lehmann und Johannes Kempfer aus Rückingeu, Jakob Nagelschmidt aus Langendiebach,