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auf dem Rathhause zu Bischofsheim öffentlich ausgeboten werden, und zwar je nachdem sich Liebhaber dazu cinfinden zum Verkaufe oder zur Verpachtung. Hanau am 24. Julius 1826. Kurfürstl. Krcisamt hierselbst. C öfter.

2. Die dem Kloster zu Schlächtern zustehenden, auf Petritag 1827 leihefällig werdenden hierunten be­schriebenen Hofgüter, als: I. das hiesige klöster­liche Vorwerk, der Schlüchterner Klosterhof ge­nannt, welcher a) in einem hinlänglichen Wohn­haus, Scheuern, Stallmwen, Backhaus und ge­räumiger Hofraithc nebst Raum zur Anlage einer Branntweinbrennerei; sodann in folgenden Grund- stücken , meistens bester Lage: b) an stellbarer Län­dern einschlüssig der halben Schaaflageräcker von 28 i Morgen 33 4 Ruthen, 237 Mrgn. 1 Vrtl. 23 l Rthn., e) an Wiesen in 147 Mrgn. 1 Vrtl. 25 Rthn. besteht, wozu der jeweilige Pachter ver­tragsmässig 80 Stück Schaafe zum klösterlichen Reicher Schaafpfirch beizutreiben hat. II. Der Klosterhof zum Reich, bestehend: a) in einem Wohnhaus für den Schäfer, nebst Stallung, einer Scheuer, Backhaus und Stallungen für die Schaa­fe ; b) einem Baum - und Grasgarten von 7 Mrgn.

3 Vrtl. 114 Rthn.; c) an stellbarer Ländern ein­schließlich der andern Hälfte der Schaaflageräcker, von 281 Mrgn. 334 Rthn., 189 Mrgn. 1 Vrtl.

34 4 Rthn. ; d) an Wiesen 62 Mrgn. 29 4 Rthn., womit eine Schäferei von 680 Stück, einschli^- lich des dem gedachten Hof zustehenden Beitrievs von 200 Stück, verbunden ist, sollen mit den, dem ersterem Gut geleistet werden müssenden Geschirr und Handfrohnden, Dienstag den 15. August d. J., Morgens um 9 Uhr, in der hiesigen Kloster­kellereiwohnung, vorbehaltlich der Genehmigung kurfürstl. Regierung zu Hanau, auf 6 oder 9 Jah­re öffentlich an den Meistbietenden, jedoch ohne Inventarium an Vieh, Schiff und Geschirr ver­pachtet werden. Diejenigen, welche nun diese beiden Höfe zu pachten Lust haben, werden ein- geladen, am bestimmten Orte und zu gehöriger Zeit sich einzufinden, die Pachtbedingungen und die denselben weiter zustehenden, hier nicht be­schriebenen Gerechtsamen zu vernehmen, wobei je­doch ausdrücklich vorbehalten bleibt, daß nur sol­che Personen zum Gebot gelassen werden, welche ihrer Kenntniß und Erfahrung in der Landwirth­schaft und,chas erforderliche Vermögen zur Kau­tionsleistung , sondern auch ausser diesem zur Be- wirthschaftung dieser Güter das weiter erforder­liche Vermögen besitzen, vor der Versteigerung beigebracht haben werden. Schlächtern den 18. Juli 1826.

C. Gie sler, P. Meißel, Kreisrath. Klosterkeller.

3. Der? herrschaftliche an der Sandelmühle gelegene I Garten, welcher 2 8rtL 37 Rthn. hält, soll von |

Anfang künftigen Jahres an auf weitere 6 Jahre au den Meistbietenden, mit Vorbehalt höherer Genehmigung, öffentlich verpachtet werden. Ter­min dazu ist auf Sonnabend den 19. k. M. August, Vormittags 10 Uhr, anberaumt, woriiincn sich die dazu Lusthabenden einfinden können. Hanau den 29. Juli 1826.

Aus der Renterei Hanau. G ö b e l.

4. Das herrschaftliche in ohngcfähr 40 Morgen be­stehende Ackerland, die Maulbeerplantage ge­nannt, soll von Petri 1827 an, auf weitere 6 oder 9 Jahre an den Meistbietenden sah a ratific. nochmalen verpachtet werden, wozu Termin auf Freitag den 18. August , Nachmittags um 3 Uhr, anberaumt ist. Die Liebhaber haben sich um die­se Zeit auf der Rentereistube einzufinden, und die Bedingungen zu vernehmen. Hanau den 29. Juli 1826.

Aus kurfürstl. Renterei Hanan. Göbcl.

5. Dienstag den 15. d. M., Nachmittags 2 Uhr, soll das Aufräumen des sogenannten Landwehr­grabens zwischen den Gemarkungen von Bruchko- bel und Langendicbach öffentlich an den Wenigst- fordcrnden vor hiesigem Kreisamt nochmals ver- akkordirt werden. Hanau den 1. August 1826.

Kurfürstliches Kreisamt hierselbst.

6. Binnen den letzten 14 Tagen sind nach bcige- brachten Bescheinigungen durch den Mineralwas- scrhäudler Wilhelm Reul 5 Transporte von 1581 Krägen Schwalheimer, sowie 250 Krügen Sel- terser, und durch den Adam Gerlach 300 Kruge Schwalheimer Mineralwasser dahier eingebracht worden. Hanau den 8. August 1826.

Aus kurfürstl. Polizeikommission dahier.

7. Kraft des von kurfürstlichem Gencralauditoratr mir gewordencn.Auftrags, werden hierdurch die bei der diesjährigen Militärausnahme und bezie­hungsweise auf die zweite Vorladung nicht erschie­nenen und respektive sich nicht gestellten Kantoni­sten aus dem Kreise Ziegenhain, und zwar: A. and dem Amte Ziegenhain: 1) Johannes Waiker aus Caffel gebürtig, 2) Ciriar Schleiermacher aus Leimsfeld. B. aus dem Amte Treisa: 1) Johan­nes Ludwig aus Treisa, 2) Friedrich Erede von da, 3) Reinhard Gümpel von da, 4) Konrad Braumöller von da, 5) Kaspar Fendel von da, 6) August Böhle von da, 7) Konrad Heinrich Leyd von da, 8) Johann George Schütz von da, 9) Justus Heinrich Rößel von da, 10) Valentin Kühn aus Rommershausen, 11) Justus Kühn von da, 12) Heinrich Kohl aus Schönau, 13) Hein­rich Heinemann von da, 14) Heinrich Schütz aus Jtzenheim, 15) Konrad Völker aus Seigertshau- sen. C. aus dem Amte Neukirchen: 1)AdamSpobr aus Neukirchen, 2) Heinrich Krey daher, 3) Adam Schultheis daher, 4) Hans Klaus Schwalm aus