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Wochenklatt für die Provinz H a n a u.

Hanau. Donnerstag, den 10^ August 1826.

Kurfürstliche E r nenn un g e n.

Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben die Direk­tion des Bades und Gesundbrunnens bei Hofgeis- mar dem Kammerherrn von Rademacher allergnä- digst übertragen.

Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben den, avhier stehenden, Kammerrath Georg Ostus zum Mitgliede der hiesigen Wittwen-und Waisenkas- sekommission allergnädigst bestellt;

dem bisherigen außerordentlichen Pfarrer in Hof- geismar, Karl Saul, die erledigte Pfarrei Treudel- burg huldreichst übertragen;

den zur Kriegsreserve vom 3. Liuieninfanterrere- giment entlassenen Korporal Peter Göbel zumRen- tereierekutaute» in Schenklengsfeld nunmehr best' nitiv allergnädigst bestellt, und

die erledigte Landbereiterstelle in Melsungen dem bisherigen Gehülfen Kratzenberg nunmehr definitiv huldreichst übertragen.

Der.Kammerratb Schraifft in Rinteln ist zum or- bent®en Mitgliede der dasig?» Polizeikommission allergnädigst bestellt.

Allgemeine Verfügungen der Oberhehorden.

4 Nachdem von kurfürstlichem Staatsministerium durch. einen Beschluß vom 19. d. M. verordnet worden ist , dass ausländische Kupfermünzen -we­der bei den krndeSherrLichm nochchei sKustisefi öf« .

chentlichen Kassen angenommen werden soffen, so wird solches hierdurch bekannt gemacht. Hanan am 27. Juli 1826.

Kurfürst!. Hess. Regierung der Provinz Hanau, Schönhals.

vl Schunck.

2. Zufolge einer allerhöchsten Entschlieffung Seiner königlichen Hoheit des Kurfürsten, soll ein Jeder, welcher um die Erlaubniß zum Studium der Wund- heilkunde nachsucht, (Samml. fürstl. Hess. kandes- ordnung Th. 6. Pg. 769 v. 2. Juli 1774.; Tb. 7. Pg. 576. v. 21. Dez. 1793; Th. 7. Pg. 749 s' 20. Dez. 1797.; Samml. v. Gesetzen rc. f. d. kurhess. Staaten, Bd. 2. 1818. Pg. 87. v. 17 Juli.) aus­ser den,nöthigen Schulkenntnissen und den übri­gen Erfordernissen noch seine bei einem praltizi- renden Wundärzte statt gefundene, mindestens dreijährige, Lehre und die hiermit erlangte gehö­rige Vorbereitung zum akademischen Studium durch ein Zeugniß des betreffenden Medizinalver- eins darthun, was in Gemäßheit eines Beschlus­ses kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 6. l. M. hierdurch zur allgemeines Kenntniß ge­bracht wird. Caffel am 18. Juli 1826.

K. H. Obermedizinalkollegium.

H e r ä u s.

vt. Schwarzenberg.

Besondere Bekanntmachungen der Verwal- tungs - und FinanzbeHorden.

1. Das Gemeindebackhans zu Bischofsheim soff Donnerstag Den 24 Angnst d. I., Morgens 9 Uhr^