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WoHenölall f ü r die Provinz Hanau.

Hanau. Donnerstag, den 6f-2! Juli 1826.

Kurfürstliche Ernennungen.

Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben den' bei der Finanzkammer allhier stehenden ReferendarBech- tel nunmehr dabei zum Assessor mit Stimme aller- gnädigst ernannt, und

dem zum Pfarrer in Grossenritte und Altenritte präsentirten bisherigen Pfarrergehülfen in Kirchdit- mold, Georg Ludwig Wagner, die allerhöchste Be­stätigung ertheilt.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1 . Von kurfürstlichem Obergerichte zu Cassel sind zwei Taratoren wegen wissentlich falscher Abschäz- zung eines Grundstücks aus Gefälligkeit gegen dessen ein Anlehen suchenden Besitzer zu drei mo­natlicher Zuchthausstrafe und der Entsetzung von ihrem Dienste, neben Ersatz des verursachten Schadens, verurtheilt worden. Dieses wird in Ge- maßheit eines allerhöchsten Befehls hiermit nicht nur bekannt gemacht, sondern es werden auch zu­gleich bei dieser Gelegenheit alle diejenigen, wel- Heudie Geschäfte von Taratoren anvertraut sind, vor ähnlichen Unrichtigkeiten gewarnt, und an die treue und gewissenhafte Befolgung ihrer Obliegen- verten erinnert.^ Hanau am 12.! Juni 1826.

Kurfürstl. Hess. Regierung der Provinz Hanau. Schön ha l s.

. u , vt. Schunck.

2 um Unglucksfallen vorzubeugen, werden die be­stehenden Vorschriften beim Baden abermals i»

Erinnerung gebracht. Es darf nämlich nur an den im Main bestimmten Badeplätzen, woselbst auch die gefährlichen Stellen bezeichnet sind, of­fen gebadet, und selbst an den erlaubten Plätzen Kinder unter 14 Jahren ohne Aufsicht nicht zuge­lassen werden. Das Baden im Kinzigfluß, wo viele sehr gefährliche Stellen sind, wird ebenso wie an andern, wenn gleich nicht gefährlichen Orten, z. B. in den Stadtgräben, und überhaupt an Orten, die sich in der Nähe von öffentlichen Wegen und Spaziergängen befinden, noch aus­drücklich untersagt. Man hofft, daß die gute Ab­sicht hierbei nicht verkannt, und daher gehörige Folge geleistet werde. Sollten diese Vorschriften aber gleichwohl ausser Augen gesetzt werden, so haben diejenigen, die dagegen handeln, nachdrück­liche Strafe zu erwarten. Hanan den 29. Juni 1826. Kurfürstl. Polizeidirektion.

Neu hof.

Erledigung von Pfarrer - und Schuliehrer­stellen.

1. Die durch VersetzungjdesLehrers Wolf in Eckard- roth vakant gewordene Lehrerstelle, mit der ein Jahrgehalt von 110 fL nebst freier Wohnung ver­bunden ist, soll anderweit besetzt werden. Alle diejenigen, die diese Stelle zu erlangen wünschen, haben sich binnen 4 Wochen unter Vorlage derBe- fähigungszeugniffe dahier zu melden. Wächters­bach am 16. Juni 1826.

Kurfürstl. Kreisamt Salmünster.

H e n ß.