Hanau. — Donnerstag, den 20^ April 1826.
Kurfürstliche Ernennungen.
Seine fänigt Hoheit der Kurfürst haben dem zum Äammerdeputirten in der Grafschaft Schaumburg bestellten Kammerrath Schraidt zugleich die Direktion. uud Oberaufsicht über den Gesundbrunnen und das Bad zu Renndorf allergnädigst übertragen.
Dem Rechtspraktikanten Heinrich Jungcurth in Wolfhagen ist die Advokatur bei den Justizämtern des Kreises Fritzlar, mit dem Wohnsitze zu Gudens- berg, allergnädigst gestattet.
Dem vorläufig bei dem Landschullehrerseminar zu Cassel angestellten zweiten Hauptledrer, äusser- ordentlichen Pfarrer Claus von Allendorf, sowie
dem Geometer allhier Karl Normann, als Gehülfen des Pr^vinziallandmessers Raths Zink, mit der Hoffnung zur Nachfolge auf diese Landmesser- stelle, und
dem, zum Gehülfen des Postmeisters Appel in Wanfried mit der Hoffnung zur Nachfolge vorgeschlagenen, zweiten Sohn desselben, Karl Michael Appel, die allergnädigste Bestätigung ertheilt.
Dem bisher im Artillerieregiment gestandenen Feuerwerker Weiße ist die zu Allendorf erledigte Schleusen - und Wehrmeisterstelle huldreichst übertragen worden.
Allgemeine Verfügungen der Ober-behörden.
1. Die hiesigen Einwohner werden hierdurch abermals an das Verbot erinnert, Schutt, Kummer
und sonstigen Unrath in und neben öffentlichen Wegen und Plätzen, und überhaupt anderswo als an den dazu bestimmten Orten, nämlich: 1) Hinter dem Wachthause vor der Kinzigbrücke; 2) in das Wasserloch hinter der Judengasse; 3) in die Kicsselkaute vor dem Steinheimerthor, und allenfalls ^) in die Vertiefung hinter der Kanalmühle abzuwerfen, an welchen'Orten auch jedesmal dieser Unratb nahe am Rande abgeladen, und in die Tiefe verlchnttct werden muß. — Jede Uebertre- tung dieser Vorschrift wird unnachsichtlich mit ei- ner Strafe von fünf Gulden , und im Wiederholungsfälle mit doppelter Straft, so wie auch daS ebenfalls schon mehrmals verbotene Auewerfen der Abfälle von Feld- und Gartenerzeugnissen in die Wege mit gleicher Strafe geahndet werden. Ha- trau den 3. April 1826.
Kurfürst!, Polizeidirektion. Neu Hof.
Erledigung von Pfarrer- und Schullehrerr stellen.
1. Durch die Versetzung des zeitherigen Schulleh- rers Traudt zu Wciperts ist die dafige Schulleh- rerstelle eröffnet worden. Ihr Einkommen be- hrägt jährlich 100 fl. baares Geld nebst freier Wohnung. Inländische Kompetenten, welche sich in wissenschaftlicher und moralischer Hinsicht als befähigt zu dieser Lehrerstelle ausweisen können, werden eingeladen, sich binnen vier Wochen bei der unterzeichneten Behörde und dem Herrn Pfar-