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Hanau. — Donnerstag, den 13— Avril 1826.

KurfüPstliGe Erntnnungen.

Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben den bei der Finanzkammer ällhier stehenden Kammerrath Schraidt nt der Finanzkammer zu Eassel versetzt und zum Deputirten in der Grafschaft Scha»mburg allergnä- digst ernannt.

Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben den bisherigen Justizbeamten in Neustadt, Johann Adam Amelung, zum Justizbeamten in Frohnhausen,

den bisherigen Amtsassessor in Allendorf, Georg Wilhelm Eichenberg, zum Justizbeamten in Neustadt, sowie

den bisherigen Amtsassessor in Treis an der Lumb- d«, Georg Wilhelm Kulenkamp, zum Justizbeamten in Allendorf allergnädlgst bestellt,

dein, zum Pfarrer in Maden präsentirten, Rek­tor Schaumberg in Gudensberg die allerhöchste Be­stätigung, jedoch nur vorläufig, ertheilt,

dem Polizeiobersergeanten Knies zu Marburg den Titel „Polizeikommissar" allergnädigst beigelegt,

den bisherigen Polizeisergeanten Ballin'zu Eassel als Expedienten bei die Poltzeidirektion in Marburg huldreichst versetzt, und

dem Lakaien Ehe die vakante Wegegelderheberstelle zur Bückethaler Landwehr bei Nenndorf allergnä- digst ertheilt.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Die hiesigen Einwohner werden hierdurch aber­mals an das Verbot erinnert, Schutt, Kummer

und sonstigen Uurath in und neben öffentliche« Wegen und Plätzen, und überhaupt. anderswo als an den dazu bestimmten Orten, nämlich: 1) hinter dem Wachthause vor der Kinzigbrücke; 2) in das Wasserloch hinter der Judengasse; 3) in dir Kiesselkaute vor dezn Steinbeimerthor, und allen» falls 4) in die Vertiefung hinter der Kanalmühle abzuwerfen, an welchen Orten auch jedesmal die­ser Uneath nahe am Rande abgeladen, und in die Tiefe verschüttet werden muß. — Jede Uebertre» tung dieser Vorschrift wird unnachsichtlich mit ei­ner Strafe von fünf Gulden , und im Wiederho­lungsfälle mit doppelter Strafe, so wie auch das ebenfalls schon mehrmals verbotene Auswerfen der Abfälle von Feld- und Gartenerzeugnissen in die Wege mit gleicher Strafe geahndet werden. Ha­nau den 3. April 1826.

Kurfürstl. Polizeidirektion.

N e « Hof.

Erledigung von Pfarrer- und Schullehrer- stellen.

1. Die Lehrerstelle der Synagogengemeinde Eckert- roth ist zu besetzen. Der Gehalt besteht in 66 ff. nebst freier Kost und Wohnung, sammt mehreren Accidenzien. Diejenigen, die zu dieser Stelle zu gelangen wünschen, haben sich unter Vorlage ihrer Zeugnisse über die Qualifikation binnen 4 Wochen dahier zu melden. Wächtersbach am 21. März 1826.

Kurfürstl. Kreisamt Salmüuster. Henß.