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Kurfürftliche Ernennungen.

Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben den bisherigen Lizentamtskontrolleur zu Netra, Göpel, zum Grenzkontrolleur für die indirekten Abgaben in der Provinz Fulda;

den Zollbereiter in Marburg, Joh. Schlingloff, jum Kontrolleur bei dem Lizentamte in Netra;

den bisherigen Lizentvisttaror Rudolph allhier zum Zollbereiter in der Provinz Oberhessen, sowie -den, in der Möbelkammer angestellten, Tapezirer Theodor Jäger nunmehr zum Aidetapezirer aller- gnädigst ernannt, und

dem, zum Posthaltereigehülfen in Nenndorf mit der Hoffnung zur Nachfolge vorgeschlagenen, Fried­rich Kramer die allergnädigste Bestätigung ertheilt.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1 In Gemäßheit eines Beschlusses des kurfürstli­chen Finanzministeriums vom 27. v. M., Nr. 987, wird hierdurch bekannt gemacht, daß nur solche kaufmännisch vcrpackteKlee- uudandereFut- terkräuterfaamen lizentfrei eingehen können, wel­che von den Landleuten unmittelbar aus dem Aus­lande bezogen werden. Hanau den 10. März 1826.

Kurfürstl. Finanzkammer.

M - Schlereth.

rt. König.

L Durch allerhöchsten Beschluß vom 22. v. M. sind die Obergerichte ermächtigt worden, nach ihrem

Ermessen, unter Anwendung des vorschriftSmaf- sigen Stempels, zu gestatten, daß die Eheanzeige an dem blos temporären Aufenthaltsorte der Braut geschehe, welches hiermit zur allgemeinen Kennt­niß gebracht wird. Gegeben Hanau den 15. . März 1826.

Kurfürstl. Obergericht der Provinz Hanau, Civitsenat.

v. M o tz.

vt. Völcker.

3. Durch Beschluß des kurfürstl. Finanzministeri­ums vom 13. l. M. Nr. 1256 ist nachgelassen wor­den , daß die zweite allgemeine Bestimmung zum dritten Abschnitte des Lizenttarifs vom 21. Dez. v. I., die Tharaberechnung betreffend, nunmehr auch auf die z u Lande in den Handelsplätzen an der Weser, der Werra und dem Maine än- kommenden, und nach Zentnern tarifirten Waa­ren angewendet werde, jedoch nur unter der Bedingung, daß die kaufmännisch verpackten ein? zelnen Gegenstände wenigstens einen Zentner wie­gen. Diese Bestimmung wird hierdurch zur öf­fentlichen Kenntniff gebracht. UHanau am 20. März 1826.

Kurfiirstl. Finanzkammer.

S ch lere th.

vt. König.

4. Da vermittelst 'allerhöchster! Entschliessung vom 19- l. M. der Lizent von ausländischen Eisen- gußwaarcn bis auf weitere Verordnung von 1 Whlr- 3 gGr. für den Zentner, rücksichtli'ch der Provinz Hanau, auf die Hälfte, ckithin auf 13^