Kurfürftliche Ernennungen.
Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben den bisherigen Lizentamtskontrolleur zu Netra, Göpel, zum Grenzkontrolleur für die indirekten Abgaben in der Provinz Fulda;
den Zollbereiter in Marburg, Joh. Schlingloff, jum Kontrolleur bei dem Lizentamte in Netra;
den bisherigen Lizentvisttaror Rudolph allhier zum Zollbereiter in der Provinz Oberhessen, sowie -den, in der Möbelkammer angestellten, Tapezirer Theodor Jäger nunmehr zum Aidetapezirer aller- gnädigst ernannt, und
dem, zum Posthaltereigehülfen in Nenndorf mit der Hoffnung zur Nachfolge vorgeschlagenen, Friedrich Kramer die allergnädigste Bestätigung ertheilt.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1 In Gemäßheit eines Beschlusses des kurfürstlichen Finanzministeriums vom 27. v. M., Nr. 987, wird hierdurch bekannt gemacht, daß nur solche kaufmännisch vcrpackteKlee- uudandereFut- terkräuterfaamen lizentfrei eingehen können, welche von den Landleuten unmittelbar aus dem Auslande bezogen werden. Hanau den 10. März 1826.
Kurfürstl. Finanzkammer.
M - Schlereth.
rt. König.
L Durch allerhöchsten Beschluß vom 22. v. M. sind die Obergerichte ermächtigt worden, nach ihrem
Ermessen, unter Anwendung des vorschriftSmaf- sigen Stempels, zu gestatten, daß die Eheanzeige an dem blos temporären Aufenthaltsorte der Braut geschehe, welches hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Gegeben Hanau den 15. . März 1826.
Kurfürstl. Obergericht der Provinz Hanau, Civitsenat.
v. M o tz.
vt. Völcker.
3. Durch Beschluß des kurfürstl. Finanzministeriums vom 13. l. M. Nr. 1256 ist nachgelassen worden , daß die zweite allgemeine Bestimmung zum dritten Abschnitte des Lizenttarifs vom 21. Dez. v. I., die Tharaberechnung betreffend, nunmehr auch auf die z u Lande in den Handelsplätzen an der Weser, der Werra und dem Maine än- kommenden, und nach Zentnern tarifirten Waaren angewendet werde, jedoch nur unter der Bedingung, daß die kaufmännisch verpackten ein? zelnen Gegenstände wenigstens einen Zentner wiegen. Diese Bestimmung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniff gebracht. UHanau am 20. März 1826. •
Kurfiirstl. Finanzkammer.
S ch lere th.
vt. König.
4. Da vermittelst 'allerhöchster! Entschliessung vom 19- l. M. der Lizent von ausländischen Eisen- gußwaarcn bis auf weitere Verordnung von 1 Whlr- 3 gGr. für den Zentner, rücksichtli'ch der Provinz Hanau, auf die Hälfte, ckithin auf 13^