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Wochenblatt für die

Hanau. Donnerstag, den 23^ März 1826.

Kurfürstliche Erstennuugen.

Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben den bisherigen Mtnargehülfen in Homberg, Wilhelm Heinrich Gciße, zum zweiten Aktuar und RexMtar bei dem Landgerichte in Schmalkalden allergnadigst srnaunt;

dem, an die Stelle des in den Ruhestand versetz­ten Postmeisters Schulz iu Pyrmont vorgeschlage- «en Adjunkt, Postsekretär Friedrich Gösling, die al­lerhöchste Bestätigung ertheilt;

dem Kassengehülfen Roll zu Sababurg in gleicher Eigenschaft zur Rentcrci Trendelburg versetzt/ da- Zegen aber

v den bisherigen -Rentercischrcibcr in Trendelburg, Johann Schefer, zum Kassengehülfen der Renterei Sababurg huldreichst ernannt.

Allgemeine Verfügungen der Ober-behörden. t Die Besttzer von Läudereien, worauf sich Bäu­me, Hecken und Sträuche befinden, werden hier­mit erinnert, ihre Bäume, Hecken re. von den Raupcnncstern vor dem Ende des laufenden Mo- nats März so gewiß zu reinigen, als sie sonsten Maaßgabe der Verfügung vom 31. Aug. 1778 m ettlc Strafe von 4 kr. für jedes durch die InÄ^ und Flurschützen bei demnäch- stiger Visitation entdeckt werdendes Raripennest verfallen werden. Hanau den 11. März 18>6.

Kurfürstl. Polizeidirektion? .

Reuhof. ,

2. In Gemäßheit eines Beschlusses des kurfürstli­chen Finanzministeriums vom 27. v. M., Nr. 987, wird hierdurch bekannt gemacht, daß nur solche kaufmännisch verpackte Klee- und andere Füt- terkräntersaamen lizentfrei eingehen können, wel­che von den Landleuten unmittelbar aus dem Aus­lande bezogen werden. Hanau dsn 10. März 1826. Kurfürst!. Finanzkammer.

S chle reth.

vt. König»

3. Durch allerhöchsten Beschluß vom 22. v. M. sind die Obergerichte ermächtigt worden, nach ihrem Ermessen, unter Anwendung des vorschriftsmäs- sigen Stempels, zu gestatten, daß die Eheanzeige an dem blos temporären Aufenthaltsorte der Braut geschehe, welches hiermit zur allgemeinen Kennt- M gebracht wird. Gegeben Hanau den 15. März 1826..

Kurfürst!. Obergericht der Provinz Hanau, Civilscnat.

v. M o tz.

vt. Völcker.

4. Da die Ausfuhr der Thierflechsen, Klauen, Beine und Knochen mittelst Beschlusses des kur­fürstlichen Finanzministeriums vom 13. laufenden Monats Nr. 1384 noch bis zum Ende des laufen­den Jahres gestattet worden ist, so wird dieses hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Hanau am 20. März 1826.

Kurfürst!. Finanzkammer. Scylereth.

vt, König.