Wochenblatt für die
Hanau. — Donnerstag, den 23^ März 1826.
Kurfürstliche Erstennuugen.
Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben den bisherigen Mtnargehülfen in Homberg, Wilhelm Heinrich Gciße, zum zweiten Aktuar und RexMtar bei dem Landgerichte in Schmalkalden allergnadigst srnaunt;
dem, an die Stelle des in den Ruhestand versetzten Postmeisters Schulz iu Pyrmont vorgeschlage- «en Adjunkt, Postsekretär Friedrich Gösling, die allerhöchste Bestätigung ertheilt;
dem Kassengehülfen Roll zu Sababurg in gleicher Eigenschaft zur Rentcrci Trendelburg versetzt/ da- Zegen aber
v den bisherigen -Rentercischrcibcr in Trendelburg, Johann Schefer, zum Kassengehülfen der Renterei Sababurg huldreichst ernannt.
Allgemeine Verfügungen der Ober-behörden. t Die Besttzer von Läudereien, worauf sich Bäume, Hecken und Sträuche befinden, werden hiermit erinnert, ihre Bäume, Hecken re. von den Raupcnncstern vor dem Ende des laufenden Mo- nats März so gewiß zu reinigen, als sie sonsten Maaßgabe der Verfügung vom 31. Aug. 1778 m ettlc Strafe von 4 kr. für jedes durch die InÄ^ und Flurschützen bei demnäch- stiger Visitation entdeckt werdendes Raripennest verfallen werden. Hanau den 11. März 18‘>6.
Kurfürstl. Polizeidirektion? .
Reuhof. ,
2. In Gemäßheit eines Beschlusses des kurfürstlichen Finanzministeriums vom 27. v. M., Nr. 987, wird hierdurch bekannt gemacht, daß nur solche kaufmännisch verpackte Klee- und andere Füt- terkräntersaamen lizentfrei eingehen können, welche von den Landleuten unmittelbar aus dem Auslande bezogen werden. Hanau dsn 10. März 1826. Kurfürst!. Finanzkammer.
S chle reth.
vt. König»
3. Durch allerhöchsten Beschluß vom 22. v. M. sind die Obergerichte ermächtigt worden, nach ihrem Ermessen, unter Anwendung des vorschriftsmäs- sigen Stempels, zu gestatten, daß die Eheanzeige an dem blos temporären Aufenthaltsorte der Braut geschehe, welches hiermit zur allgemeinen Kennt- M gebracht wird. Gegeben Hanau den 15. März 1826..
Kurfürst!. Obergericht der Provinz Hanau, Civilscnat.
v. M o tz.
vt. Völcker.
4. Da die Ausfuhr der Thierflechsen, Klauen, Beine und Knochen mittelst Beschlusses des kurfürstlichen Finanzministeriums vom 13. laufenden Monats Nr. 1384 noch bis zum Ende des laufenden Jahres gestattet worden ist, so wird dieses hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Hanau am 20. März 1826.
Kurfürst!. Finanzkammer. Scylereth.
vt, König.