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Kurfürstliche Crn ennun gen.

Se. königl. Hoheit der Kurfürst babenjmittelst Tags- befehls vom 27. v. M. den Kapitän Schirmer vom 1. Linieninfanterieregiment Kurprinz v- 'Hessen zum Major im 2. Lizileninfanterieregiment allergnädigst W befördern, und dagegen aus diesem legiern den Kapjtan Breßler zum 1. Liineninfanteriereaimrnt Kurprinz von Hessen zu versetzen geruht; sodann aber im 2. Limeninfanterieregiment den Premier- lieutenant Echternach zum Kapitän, die Sekond- lieutenants Oeste und Andr°, so wie beim 2. Husa- renrcgrment Herzog von Sachsen -Meiningen, die Sekondlieutenants ». Böse und Schenk zu Premier- lumtenants, und endlich den Sekondlieutenant von ^uttlarcher Leibgarde interimistisch zum Adjutant Seiner Hoheit des Kurprinzen huldreichst ernannt.

, Ecme königliche Hoheit der Kurfürst haben zum tiinutLupen Kommisiar bei der Landesschulveutil« guI!goloinmkssion zu Cassel den Finanzkammerdirek- tor von Motz daselbst allergnädigst ernannt.

Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben den Kontrolleur bei dem Blanfarbenwerke in Schwar- Weiß, zum Salzamtsaffessor mit ernannt ^^ ^^^ Z» Nauheim allergnädigst dem Gradirinfpektor in Nauheim, Heinr. Wilhel- mr, zugleich die Inspektion über die Siedung, sowie ' , . ^ Sakzamtsaccesisten in Nauheim, August Wille, - ^^^Errlkkontrolleurstelle bei dem Blaufarbenwerke n Schwarzenfels huldreichst übertragen, und

dem, zum Postmeister in Marburg vorgeschlage­nen , Postsekretär Georg Heidecker zu Cassel die al- lergnädigste Bestätigung ertheilt.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. In Gemäßheir hohen Ministerialbeschluffes vom 26. Febr. v. I., werden zu Bewirkung einer bes­sern Aufsicht über das Gestade auch dahier von Petritag dieses Jahrs an, Dienstbücher ausgege- ben. Diese werden auf die berzubringende, durch den §. 29 der allerhöchsten Verordnung vom 29. Nov. 1823 vorgeschriebene Zeugnisse ertheilt, und bleiben während der Dienstzeit in den Händen der Dienstherrschaft, welche alsdann bei dem Abgang des Dienstboten ein gewissenhaftes Zeugniß über dessen Dienstleistung, Treue und Sittlichkeit auf die dazu bestimmte Seite des Buchs schreibt, und der Dienstbote solches sofort zur Eintragung des Dienstwechsels in solches bei der Polizeierpedition vorzuzeigen hat.

Ohne diese Eintragung darf kein Dienstbote äu- genommen werden, bei Vermeidung der im oben angezogenen Paragraphen angedröheten Strafe. Hanau den 18. Febr. 1826.

Kurfürstl. Hess. Polizeidirektion daselbst. Neu Hof. .

Erledigung von Pfarrer-- und Schullehrer- stellen.

1. Nachdem der seitherige Kantor zu Salmünster in Ruhestand versetzt worden, so soll diese Stelle,