Wochenblatt für die Provinz H a n n u.
Hanau. — Donnerstag, den 2'- März 1826.
Kurfürstliche Ernennungen.
Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben allergnä- digst geruhet, den L>taatsminister v. Witzleben zu seiner Erleichterung, von den Geschäften des Finanzministeriums, mit Ausnahme der ihm verbleibenden oberen Leitung des, Forstwesens im Staatsministerium, zu entbinden, die Generalkontrolle als solche mit dem Finanzministerium, welchem der Präsident v. Meyer vorzustehen hat, in Verbindung zu setzen, und dem geheimen Finanzrath Schotten; nachdem der Ministerialrath v. Starkloff wegen fortdauernder Kränklichkeit von seinen Geschäften, jedoch unter Beibehaltung der Stelle als Oberpostdirektor, dispensirt worden, den Vertrag der Finanzsachen in den Hauptsitzungen des Staatsministeriums einstweilen zu übertragen.
Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben den Direktor des ObergerichtS der Provinz Oberhessen, Vulte- jus, in den Ruhestand versetzt, und dessen Stelle dem bisherigen Ministerialrath im Departement des Innern, Friedrich Krafft, allergnädigst übertragen, zum Ministerialrath im Departement des Innern aber den bisherigen Ministerialrath der Justiz, Franz Hugo Rieß, allergnädigst ernannt.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. In Gemäßheit hohen Ministerialbeschluffes vom 26. Febr. v/J., werden zu Bewirtung einer bessern Aufsicht über das Gesinde auch dahier von Petritag dieses Jahrs an, Dienstbücher ausgege- ben. — Diese werden auf die beizubringelide, durch
den §. 29 der allerhöchsten Verordnung vom 29. Nov. 1823 vorgeschrittene Zeugnisse ertheilt, und bleiben wahrend der Dienstzeit in den Handen der Dienstherrschaft, welche alsdann bei dem Abgang des Dienstboten ein gewissenhaftes Zeugniß über dessen Dienstleistung, Treue und Sittlichkeit auf die dazu bestimmte Seite de^.Buchs schreibt, und der Dienstbote solches sofort zur Eintragung des Dienstwechsels in solches bei der Polizeierpedition vorzuzeigen hat.
Ohne diese Eintragung darf kein Dienstbote alt# genommen werden, bei Vermeidung der im oben ’ angezogenen Paragraphen angedroheten Strafe. Hanau den 18. Febr. 1826.
Kurfürst!. Hess. Polizeidirektion daselbst. Neu Hof.
2. Am 20. Dezember v. I. wurden auf der Gyps- mühle bei Kesselstadt zwei Päckchen Leinewand, beste- , hend in 8Ellen weißgrauLeinen und 5-| Ellen schwarzgrau Leinen, von einem Fremden niedergelegt und auf geschehene Anzeige, daß solche eingeschwarzt seyen, in Beschlag genommen und bei hiesigem kurfürstl. Lizentamte abgegeben. Der unbekannte Eigenthümer des gedachten Leinen wird hierdurch aufgefordert, von heute an binnen 4 Wochen so gewiß bei kurfürstl. Polizeikommission dahier sich zu melden und auf die Anzeige vernehmen zu lassen, als widrigenfalls zu gewärtigen, daß die Konfiskation dieser Gegenstände ausgesprochen und solchergestalt weiter darüber verfügt werden.wird. Hanau den 14/Febr. 1826.
. Aus kurfürstl. Polizeikommission dahier. Neuhofi