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Nr. 7.

Hanau. Donnerstag, den 16^ Februar 1826.

Kurfürstliche Ernennungen.

Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben dem zum Pfarrer in Zimmersrode, Klasse Borken, prä- sentirten, Kandidaten der Theologie Werneburg von Singlis die allergnädigste Bestätigung ertheilt.

Der Polizeisergeant Wilhelm Lenz zu Caffel ist zum Wegegelderheber in KohlhauS allergnädigst ernannt.

Gesetzgebung

Aus schrei den des Staatsminü st e r iu m s, vom 28sten Dez. 1825, wider die Umgehungen des Pflaster- und Brücken­geldes,

, Zufolge allerhöchster Entschliessung; Seiner könig­lichen Hoheit des Kurfürsten soll derjenige, welcher das von der betreffenden Oberbehörde zum Vorthei­le einer Stadt-, Gemeinde, oder anderen nicht lan­desherrlichen Kasse festgesetzte Pflaster - oder Brnk- kengeld an der Erhebestätte, ungeachtet er es schnl- drg ist, zu entrichten unterlaßt, oder über eine des- haib angesprochene Freiheit die nöthige Ausweisung nicht beschafft, in eine Strafe vom vierfachen Be- rragedeß ordnungmüssigen und nachzuzahlenden Pfla­ster-oder Brückengeldes verfallen.

Die Gerichtsbehörden und sonst Alle, die es an- gehet, haben sich danach zu achten.

Caffel am 28. Dez. 1825.

Kurfürstliches Staatsministerium. Für den Minister des Innern: der Justiz Witzleben. Schminke. Krafft. Rieß.

vt. Eggena,

Äusschreil> eN des S t a a t s m i n u steriums,

vom 30sten Dez. 1825, wegen der Bestrafung einiger Vergehen gegen die Feuerpolizei.

In Gemäßheil einer allerhöchsten Entschliessung Seiner königlichen Hoheit des Kurfürsten soll künf­tig mit einer nach den Umständen zu bestimmende» Geldbusse von zwei bis zu zwanzig Thalern oder ver- hältnißmässiger Gefängniß - oder Arbeitsstrafe ein Jeder belegt werden, welcher die Anordnungen der Feuerpolizei, jedoch ohne weitere böse Absicht, Über­tritt, indem er

1) bei brennendem Lichte ohne Laterne, oder ohne daß diese wohl verwahrt und verschlossen an ei­nem gegen das Feuerfangen sicheren Orte befe­stigt wäre, das Dreschen, das Häcksel- schneiden, oder das Auf- nitd Abbansen von Früchten, Stroh oder anderen leicht ent­zündlichen .landwirthschaMichen Erzeugnissen vornimmt oder solches thun laßt,