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Hanau. — Donnerstag, den 9^ Februar 1826.

Kurfürstliche Ernennungen.

Se. königl. Hoheit der Kurfürst haben den Rechts- kandidaten Heinrich Wilhelm Wegner zu Cassel zum Referendar beim Obergerichte daselbst, und den bisherige» Hoflakai Paul Eisenach zum Burg­grafen in Wilhelmsthal allergnädigst ernannt.

Dem Geheim. Regierungsrathe Schönhals allhier ist das Direktorium der Landesschuldenkommisston hierselbst allergnädigst aufgetragen.

Dem Oberhofrathe Dr. Östus allhier ist das Stadt- physikat hierselbst wieder übertragen und derselbe zu­gleich als Arzt des Landkrankenhauses der Provinz Hanau allergnädigst bestätigt worden.

(.Se- königl. Hoheit der Kurfürst haben durch aller- hochjce Ordre vom 30. Januar d. I. den Premier- lieutenant Vogelcy der Leibgarde, zum Kapitän al- lerguadtgst zu ernennen geruhet.

^^ ^/Ollhelmsthal gestandene Burggraf Müld- ner ist als Hausauf,eher in dem zum allerhöchsten Absteigequartier bestWinteu herrschaftlichen' Hause zu Schmalkalden allergnädigst versetzt worden.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden. S«?^»^ kurfürstlichen Ministerium Pnverständmß mit dem kurfürst- lichen glnauzmrntstcnuM, am 1§. des laufenden

Monats gefaßten, Beschluß die Ausfuhr der Pa­pierspäne aus der hiesigen Provinz in das AuS- land, gegen eine Aüsgangsabgabe von 4 gGr. oder 18 kr für den Zentner, jedoch vorerst nur auf die Dauer eines Jahres, gestattet worden ist; so wird solches. unter Beziehung auf die betreffende Stelle der Verordnung vom 21/Dez. v. I-, dir indirekten Abgaben betreffend, (Geseßsamml. S. 31) hierdurch zur öffentlichen Kunde gebracht. Hanau den 26. Januar 1826.

Kurfürstl. Hess Regierung der Provinz Hanau. Schönhals.

vl Schunck.

2. Da nach einem Beschluß des kurfürstlichen Mi­nisteriums des Innern vom 8. v. M, künftig Nie­mand zum Handel mit Branntwein, ohne eine besondere — zum Schenken oder sonstigen Ver­käufe des Branntweins erlangte — Konzession, jedoch unbeschadet des ordnungsmassigen Absatzes des Branntweins durch die Brenner, die solchen bereitet haben, berechtigt ist, so wird solches hier­durch, unter Beziehung auf die, von der hiesigen kurfürstlichen Fmanzkammer am 28. Sept. 1824 erlassene, der Nr. 42 des hiesigen Provinzialwo- chenblatts vom gedachten Jahr cingcrücktc, Be- kanntmachung zur öffentlichen Kenntmß gebracht. Hanau den 23. Jan. 1826.

Kurfürstl. Hess. Regierung der Pravinz Hanau. S ch ö n h a l s.

v vt- Schunck.

3. Nach einem Beschluß des kurfürstlichen Staats- ministeriums vom 18. d. M., sollen sowohl die von Holz erbaurten Kirchen, als auch bei massiv