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L. Tarif des Zolles.

von den durch das kurhessische Gebiet gehenden ausländischen Gegenständen, auf allen Landstrassen und anderen Wegen, für welche nicht die Freiheit vom Durch- gangszolle oder dessen Ermässigung besonders angeordnet seyn wird.

| Für Sie Wege z meile. *>

I.

I Heller.

Von

Für

1

2

3

4

5 '6

7

' 8

9

10

11

12

*)

allen nicht nachher ausdrücklich genannten Gegenständen wird entrichtet für den........

Bei der Berechnung dieser Abgabe ist, wenn nicht ein höheres Gewicht aus den Frachtbriefen oder auf sonstige Weise sich alsbald ergiebt, oder ein geringeres Gewicht nachgewiesen wird, a) die Trag last eines Menschen zu einem halben Zentner, c) die Ladung eines Schubkarrens zu zwei Zentnern, c) die Ladung eines Lastthicres zu drei Zentnern, d) die Ladung eines bespannten Fuhrwerks zu fünfzehn Zent­nern für jedes Stück Zugvieh, anzunehmen, gleichwohl die Tragest in keinem Falle unter einem halben Zentner. Die überschieffenden Pfunde, wenn sie zwischen 4 bis 4 Zentner ausmachen/sind als halbe Zentner, hingegen wenn sie den 4 Zcütner nicht erreichen, gar nicht anzuse^en; aM soll überhaupt der Bruch eines-Hellers unter £ gar nicht, die Hälfte sowie ein stärkerer Bruch eines Hellers aber zu voll gerechnet werden.

II.

das Vieh (ausschließlich desjenigen, welches von und zu der Weide gehet, oder welches eine unter Nr. I. erwähnte Trag- oder Zuglast Mret, auch der von Durchreisenden ohne sonstige noch nicht 4 Zentner ausmachende Traglast gerittenen Pferde) ist zu zahlen, wie folgt:

Esel............

Maulesel

Pferde

a) erwachsene ........-

b) Fohlen. ........

Rindvieh

a) erwachsenes .........

. b) Kälber . . - -

S ch afvieb a) erwachsenes . . .....

b) Lämmer . ' . . . . . . .

S ch w ei n c

a) erwachsene .. . . . . .

b) Ferkel . . ... . >

Ziegen

a) erwachsene...... .

b) Lämmer . . '......

Bei einer Strecke von einer halben Meile und darunter wird die Hälfte deS Satzce

Zentner

Stück

Paar

Stück Paar

Stück Paar

für die Meile

er

egr.

9

4

4

6

4

4

1

1

1

1

1

1