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gilt öffentlichen Kenntnist gebracht, daß Bewer- bnngsgefnche binnen sechs Wochen a dato basier einzureichen sind. Hanau den 7. Nov. 1825.

Kurheff. evartgel. Konsistorium daselbst. Rieß.

vt. Spangenberg.

Besondere Bekanntmachungen der Verwal- kungs - und Finanzbehörden.

1. Da in dem gegenwärtigen Monate das Aus- klengen des Kiefernsaamens in der Klenganstalt bei dem Forsthause Wolfgang wieder beginnt, so werden alle diejenigen, welche während des Win­ters durch die Einsammlung der Kiefernzapfen einigen Verdienst zu erlangen wünschen, hierdurch unterrichtet , daß deren Äblicfernng, gegen als- baldige Zahlung von 48 kr. für ein jedes Malter, an den Förster Mergell zum Wolfgang, von jetzt an bis gegen das Ende des Monates März f. J. täglich geschehen könne. Hanau am 12. Nov.1825. v. Witzleben, Obcrforstmeister.

2. Bei der Erinnerung an die ungesäumte Entrich­tung der rückständigen Pächte, Land- und Rah- i rungGeuern, und der jetzt fällig gewordenen Zehnten, Antonitterpächte, Martini - und Wie- senhaferzinsen, muß ich auf höhern Befehl zur un­fehlbaren Entrichtung derselben, binnen 8 Tagen um so mehr anffordern, als ausserdem unnach- sichtlich mit gesetzlichen Zwangsmitteln vorgeschrit­ten werden muß. Hanau den 18. Nov. 1825.

Göbel.

L Donnerstag den 8. Dez., Vormittags 10 Uhr, sollen in der Niederrodenbacher Gemeindewaldnng, am Steinbruche, achtzig Stück Eichen, von ver­schiedener Stärke, öffentlich an den Meistbieten­den auf dem Stamm verkauft werden, welches Kaussfebhabern hiermit bekannt gemacht wird. Hanau am 18. Nov. 1825.

Der Kreisrath st e r.

4, Es wird hierdurch zur allgemeinen Kennt­niß gebracht, daß auf den Antrag kurfürst« lichen Handels - und Gewerbsvcreins zu Cas- sei eine Lehranstalt für Damast-, Bild - und Feinleinwcbcr dortselbst etablirt worden, und durch den von ihm angenommenen Damastweber stets eine Anzahl junger Leute in dem genannten Gewerbe ohne Erlegung eines Lehrgeldes ange­lernt werden soll, auch ferner zu freier Erlernung der bei diesem Geschäft nöthigen Hülfswissettschaf- ten gleichfalls Gelegenheit vorhanden ist. Die Söhne der Unterthanen in der hiesigen Provinz welche,die Damast-, Bild- und Feinleinweberei gründlich erlernen wollen, aber auch schon einige Vorkenntnisse in diesem Gewerbe erlangt haben,

können sich daher bei dem Sekretär der unterzeich­neten^ Deputation, Bauholzmagazinsverwalter Schröter, melden, von welchem sie weiter werden bcschiedcn werden. Hanau den 21. Nov. 1825. Die Deputation des kurfürstlichen Handels-und Gewerbsvereins der Povinz Hanau. Neuhof.

vt. Schröter.

5. Auf Befehl kurfürstlicher Regierung soll das Gemeindebackhans zu Rumpcnheim, welches mit dem 1. Jan. 1826 pachtlos wird, und neben dem Wohnhause sammt Backofen, Hofraithe und drei Schweineställe hat, an den Meistbietenden ver­kauft werden. Es werden daber Kunstliebhaber eingeladen, sich den 10. Dez. d. I. in des Schult- beisscn Behausung zu Rumpcnheim einzufinden, die Bedingungen zu vernehmen und darauf ihre Gebote zu Protokoll zu geben. Hanau den 19. Nov. 1825. Der Kreisrath

Cöstcr.

6. Zur Verpachtung der mit Ende dieses Jahrs lei- hefällig werdenden Gastwirthschafts- und Her- bergsbcrcchtignng zu Kcsselstadt- für die nächsten drei Jahre, wird hiermit anderwciter Termin auf Dienstag den 13. Dez. d. I., Vormittags 11 Uhr, anberaumt, wo Pachtlustige auf hiesigem KreiS- amte zu erscheinen und ihre Gebote zu thun ein­geladen werden. Die Pachtbcdingungen können auf dem Kreisamte cingcsehcn werden. Hanau den 19. Nov. 1825. Der Kreisrath

Cöste r.

7. Seit dem 19. d. M. ist nach beigebrachten Be- scheinigungen durch den Mineralwasserhändler Wilhelm Reul, ein Transport von 100 Krägen Gcilnaucr und einer von 360 Krägen Schwächet« mer Mineralwasser dabier cingebracht worden. Hanau den 22. Nov. 1825.

Aus kurfürstl. Polizeikommission dahier.

Gerichtliche Bekanntmachungen.

1. Hanau. Auf freiwilliges Ansuchen des Herrn Obergerichtsraths Jber allhier sollen nachbezcich- nete, demselben zugehörige, in einer erlassenen Privatbekanntmachung bereits näher beschriebene Grundstücke: 1) Ein in hiesiger Neustadt, in der Frankfurter straffe, unter Nro. 168, neben bett Lederfabrikanten Walther und Schoppach gelege­nes Wohnhaus mit Pfcrdestall, Chaisenremise und sonstigem Zubehör; 2) ein nahe vor dem Frank­furterthor , neben Herrn Hofkammerrath Holz- förster und dem Stcindeckermeister Eller gelege­ner, beinahe L Morgen haltender Garten, mit zwei von Stein erbauten Häuschen, einem klei­nen Treibbause, Mistbeeten, mit guten Obstbäll- men und vielen sonstigen Annehmlichkeiten verse­hen, Freitag den 25. November, Nachmittags