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Hanau. Donnerstag, den 17^ November 1825»

Kurfürstliche Ernennungen.

, Dem vormaligen Lieutenant, jetzigen Bauprakti- kanten, Johannes Heil, ist die Erhebung an der We- gegeldstätte vor Friedberg allergnädigst übertragen.

Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben den Overrentmelster Bode allhier allergnädigst in den Ruhestand versetzt, dagegen aber

dem bisherigen Rentmeister in Witzenhausen, Fried/rch Ludwig, die Renterei Bücherthal in der Provinz Hanau huldreichst übertragen, und

.AC' ^er vormaligen Oberbaudirektion mit dem Prädikat Oberbaurath gestandenen, Karl Win- Vemuth, als Justizbcamten nach Witzenhausen, mit dem PrädikatRath" allergnädigst versetzt.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Durch Beschluß des kurfürstlichen Finanzministe- nums vom 10ten k. M. Nro. 4218/ ist zur Ver- vutung daß nicht zum Nachtheile für die inlän- dlschen Landwirthe rc. ausländisches Vieh für in- lauoischrs auegegeben, unb als solches abgaben- frei emgefuhrt werde, bestimmt worden, daß das inländische Vieh bei dem Transporte entweder mit einem Freischein des Lizentamts, oder mit einer, unter Beidruckung des Gemeindesiegels ausge­stellten Bescheinigung des Ortsvorstandes beqlci- tet, und auf diese Weise nachgewiesen werden soll. Wer bringen daher diese Bestimmung zur öffentli­chen Kenntniß. Hanau am 25. Okt. 1825.

Kurfürstlich hessische Finanzkammer. Schlereth.

vt, König.

Erledigung von Pfarrer» und Schullehrer» stellen.

1. Bei den Knabenschulen hiesiger Stadt soll ctt Kantor und 3ter Lehrer und weiter ein Lehrer, welchem hauptsächlich der Unterricht in der ober­sten Klasse obliegt, und welcher daher nicht nur die Erfordernisse eincOBürgerschullehrers besitzen, sondern auch-im Stande seyn muß, erforderli­chen Falls Unterricht in der lateinischen und fran­zösischen Sprache zu ertheilen, angestellt werden. Mit ersterer Stelle ist ein jährlicher Gel-alt von 200 bis 250 Gulden und mit Letzterer von unge­fähr 4C0 Gulden verbunden. Inländer, wel­che sich um eine dieser Stellen zu bewerben beab­sichtigen, chaben sich unter glaubhafter Nachwer- sung ihrer Fähigkeit und ihres sittlichen Wandels und resp, des bewiesenen Eifers im Berufe, bin­nen 4 Wochen bei den Unterzeichneten zu melden Gelnhausen den 27. Okt. 1825.

Klingelhöfer, Röthc, Kirchenrath.

Kreisrath. Engel,, Pfarrer.

2. Die dritte Pfarrerstelle an der hiesigen Johannes- kwche i|t durch die Beförderung des bisherigen Predigers dermalen erledigt. J

Das mit dieser Stelle verbundene Diensteinkom- men besteht ausser einer freien Wohnung oder einer angemessenen Hansmiethe in

a) 249 Gulden 23 Kreuzer Geld,

b) 1G Achtel Korn, c) 3 Achtel Watten, d) 8 Achtel Gerste,