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Hanau. Donnerstag, den 10-- November 1825.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

L Durch Beschluß des kurfürstlichen Fiuauzministe- riums vom toten l. M. Nro. 4218, ist zur Ver­hütung, daß nicht zum Nachtheile für die inlän­dischen Landwirthe rc. ausländisches Vieh für in­ländisches auSgegeben, und als solches abgaben­frei eingeführt werde, bestimmt worden, daß das inländische Vieh bei dem Transporte entweder mit einem Freischein des Lizentamts, oder mit einer, unter Beidrückung des Gemcindestegels ausge­stellten Bescheinigung des OrtSvorstandes beglei­tet, und auf diese Weise nachgewiesen werden soll. Wir bringen daher diese Bestimmung zur öffentli­chen Kenntniß. Hanau am 25. Okt. 1825.

Kurfürstlich hessische Finanzkammer. S ch l e r e t H.

. vt, König.

L. Den Inhabern der hiesigen städtischen Obligatio­nen über Kriegsschulden unter folgenden Num­mern: Nr. 14 , 23 , 27 , 30 , 35 , 55 , 77, 112, 150, 164, 183, 192, 208, 215, 227, 245, 261, 266, 289, 297, 306 , 314, 359, 365, 389, 418, 475 , 478 , 492, 496 , 497 , 503 , 504 , 527 , 534, 538, 515, 554, 563, 565, 568, 581, 587, 621, 642, 644, 650, 653, 655, 683, 690, 703, 714, 715, 745, wird hiermit bekannt gemacht, daß diese Nummern bei der heute geschehenen Auszie- Hung herausgekommen sind, und sie daher die Ka- Vitalbeträge nebst Zinsen bis Ende d. J. gegen Zurückgabe der Obligationen mit allen dazu aus- Hegebcncn noch nicht verfallenen Zinskoupons bei v«t Kasse täglich empfangen, Sei unterbleibender

Erhebung aber keine weiter« Zinsen, als bis zum Schlüsse dieses Jahrs, ansprechen können. Desglei­chen können die Inhaber der noch nicht ausgelö­sten Obligationen die Zinsen von dem laufenden Jahre gegen Abgebung der Zinskoupons schon jeßt bei der Kasse erhalten. Hanau den 4. Nov. 1825. Die städtische Kriegsschuldentilgungskom» mission dahier.

N e u h o f.

vt. Iahn.

Erledigung von Pfarrer- und Schullehren stellen.

1. Die durch das Absterben des Lehrers in Ulmbach erledigte Lehrerstelle, womit ein Jahresgehalt von circa 173 fL kr. verbunden ist, ist anderweit zu besetzen. Alle diejenigen Lehrer, die Ansprü­che auf diese Stelle zu machen gedenken, werden andurch aufgefordert, sich binnen 4 Wochen unter Produktion ' ihrer Befähigungszengnisse dahier zu melden. Wächtersbach am 19. Oktober 1825.

Aus kurfürstl. Kreisamte Salmüyster. H e n ß.

2. Bei den Knabenschulen hiesiger Stadt soll ein Kantor und 3ter Lehrer und weiter ein Lehrer, welchem hauptsächlich der Unterricht in der ober­sten Klasse obliegt, und welcher daher nicht nur die Erfordernisse eines Bürgerschullehrers besitzen, sondern auch im Stande seyn muß, erforderli­chen Falls Unterricht in der lateinischen und fran«. zösischen Sprache zu ertheilen, angestellt werden.